15029/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.09.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0157-I/4/2013

Wien, am 3. September 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Markowitz, Kolleginnen und Kollegen haben am 3. Juli 2013 unter der Nr. 15336/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Folgen bei Wegfall der Gebührenrefundierung für den ORF gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø  Sind Ihnen die Ergebnisse dieser Studie bekannt? Wenn ja, inwiefern sind diese Behauptungen richtig? Wenn nein, warum nicht?

Ø  Liegen Ihnen noch andere Studien vor, die zu ähnlichen Ergebnissen kommen?
a.   Wenn ja, wer hat diese durchgeführt bzw. welches Institut? Gibt es mehrere Studien oder nur eine?
b. Zu welchem Ergebnis kommen diese?

Ø  Wie lautet Ihre Meinung dazu?

 

Die Fragestellung, wo, wie, wieviel und wann der ORF Einsparungen vornimmt, um weiterhin seinem im ORF-G gesetzlich geregelten Auftrag vollumfänglich nachzu­kommen, ist allein Sache des ORF und stellt keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramtes dar.


Ebenfalls stellen die Bewertungen von durch private Interessenverbände in Auftrag gegebenen „Studien“ und deren angeblichen Ergebnissen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramtes dar. Die genannte Studie ist mir nicht bekannt.

 

Mit freundlichen Grüßen