15132/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.09.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                      Wien, am      August 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0214-I/4/2013

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15439/J vom 5. Juli 2013 der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1., 2. und 9.:

Die Gemeindeaufsicht fällt nicht in den Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Finanzen. Daher stehen dem Finanzressort hierzu nur die öffentlich zugänglichen Informationen, insbesondere der auch in der vorliegenden Anfrage zitierte Rechnungs-hofbericht „Oberösterreich 2013/1“ (u.a. zu den Fremdwährungs- und Zinsabsicherungs-geschäften der Stadt Linz) zur Verfügung.

 

Zu 3.:

Ein Verlust für die Stadt Linz von 417,74 Mio. Euro, wie er im Rechnungshofbericht auf Basis des Klagsbegehrens der BAWAG P.S.K. als Drohpotential angeführt wird, müsste selbst für eine grundsätzlich finanzstarke Stadt wie Linz als große Herausforderung angesehen werden.


 

Zu 4.:

Die konkreten Auswirkungen des Swap-Geschäfts der Stadt Linz auf das Maastricht-Ergebnis werden letztlich von der Bundesanstalt Statistik Österreich zu beurteilen sein, insbesondere auch dahingehend, inwieweit die Auswirkungen einerseits die Annuitäten (diese erhöhen zwar den Schuldenstand, nicht aber das laufende Defizit gemäß ESVG) und andererseits die Zinsen (diese erhöhen das Defizit und die Schulden) betreffen.

 

Zu 5.:

Derzeit wird keine Notwendigkeit gesehen, Maßnahmen des Bundesministeriums für Finanzen aus Anlass der möglichen Verluste der Stadt Linz zu treffen.

Zu 6.:

Unter dem Titel „Wesentliche Ereignisse des Geschäftsjahres“ berichtet die BAWAG P.S.K. im Geschäftsbericht 2012 über das fragliche Swap-Geschäft und führt unter Bezugnahme auf den Rechtsstreit aus: „Die BAWAG P.S.K. hält an ihrer bisherigen Einschätzung der rechtlichen Aussichten und damit auch an der bilanziellen Behandlung der Forderung fest.
Im Konzernabschluss 2012 wurde keine Anpassung der Bilanzierungsmethoden oder Bilanzansätze vorgenommen“.

 

Zu 7.:

Als Staatskommissärin ist Frau Dr. Beate Schaffer bestellt.

 

Zu 8.:

Hierzu liegen dem Bundesministerium für Finanzen keine Informationen vor, da der Staats-kommissär ein Organ der Finanzmarktaufsicht ist und damit verbunden ausschließlich dieser Behörde gegenüber berichtspflichtig ist.

 

Zu 10.:

Das von der Republik Österreich gezeichnete Partizipationskapital hat den Charakter von Eigenkapital. Dementsprechend nimmt es (anteilig) an allfälligen Jahresverlusten teil und es dürfen Zinsen nur bezahlt werden, sofern ein positives Jahresergebnis erwirtschaftet wird. Sollte kein ausschüttungsfähiger Gewinn vorliegen, würde auch die Dividendenzahlung auf das Partizipationskapital entfallen.


 

Zu 11.:

Bisher sind keine Beeinträchtigungen feststellbar. Die BAWAG P.S.K. kommt ihrer Dividendenzahlungsverpflichtung nach und auch die Abschichtung einer ersten Tranche des Partizipationskapitals in Höhe von 50 Mio. Euro verläuft planmäßig.

 

 

Mit freundlichen Grüßen