15187/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                       Wien, am     August 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0222-I/4/2013

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15523/J vom 8. Juli 2013 der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 10.:

Der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage steht – soweit sie sich auf personen- bzw. unternehmensbezogene Daten bezieht – die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht gemäß § 48a Bundesabgabenordnung (BAO) entgegen.

Betreffend grundsätzliche Ausführungen zur geltenden Rechtslage wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 15520/J vom 8. Juli 2013 verwiesen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen