15187/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.09.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am August 2013
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0222-I/4/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15523/J vom 8. Juli 2013 der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 10.:
Der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage steht – soweit sie sich auf personen- bzw. unternehmensbezogene Daten bezieht – die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht gemäß § 48a Bundesabgabenordnung (BAO) entgegen.
Betreffend grundsätzliche Ausführungen zur geltenden Rechtslage wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 15520/J vom 8. Juli 2013 verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen