15233/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.09.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 11. September 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0242-IM/a/2013

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 15573/J betreffend „Doppelförderung bei der thermischen Sanierung“, welche die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen am 15. Juli 2013 an mich richteten, stelle ich eingangs fest:

 

Die Bundes-Sanierungsscheckaktion, die als Konjunkturprogramm konzipiert war, war bislang ein voller Erfolg. Diese Förderaktion wurde als additive Förderung ausgestaltet, um zusätzliche Incentives zu setzen. Allein im privaten Bereich konnten seit 2009 über 47.100 Wohnobjekte saniert werden. Mit Fördermitteln von € 184,4 Mio konnten fast € 1,7 Mrd. an Investitionskosten ausgelöst werden. Neben der Reduktion von knapp 280.000 Tonnen CO2 konnten rund 25.100 Arbeitsplätze nachhaltig geschaffen werden. Diese Zahlen zeigen die überaus positiven konjunkturellen Wirkungen der Bundes-Sanierungsscheckaktion. Aber auch auf kurzfristige Geschehnisse konnte mit diesem Förderinstrument reagiert werden. So wurde beispielsweise für das heurige Jahr ein Konjunkturbonus eingeführt, und im Zuge der Hochwasserkatastrophe wurden Erleichterungen für Hochwasserbetroffene vorgenommen, so etwa die Verlängerung des Konjunkturbonus bis Jahresende oder spezifische Fördermöglichkeiten für die Beseitigung von Hochwasserschäden.

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Wie bereits festgehalten, wurde die Sanierungsoffensive für den privaten Wohnbau zusätzlich zu den Fördermaßnahmen der Länder im Rahmen der Wohnbauförderung geschaffen. Ziel dieser Maßnahme war und ist es, einen wichtigen Beitrag zur Ankurbelung der Konjunktur zu leisten und die Sanierungsrate in diesem Bereich zu stimulieren. Aufgrund der Heterogenität der Landesförderungen konnten diese Förderungen nicht einheitlich berücksichtigt werden, wiewohl die Förderungsaktion den Ländern im Vorfeld dargelegt wurde und wird. Bezüglich allfälliger weiterer Bundesförderungen gilt jedoch ein Doppelförderungsverbot.

 

Vor diesem Hintergrund liegen keine Informationen und Daten darüber vor, in welchem Umfang im Einzelfall zusätzlich Landesförderungen in Anspruch genommen werden.

 

Für den betrieblichen Bereich stellt sich die Situation insofern anders dar, als durch das europäische Beihilfenrecht die maximale Förderobergrenze aus mehreren Förderinstrumenten limitiert ist und die verfassungsmäßige Zuständigkeit für Umweltmaßnahmen bei Betrieben beim Bund liegt. Die Umweltförderung im Inland hat daher bereits vor der Sanierungsoffensive die thermische und energetische Optimierung von Betrieben gefördert. Durch die Sanierungsoffensive konnte diese bestehende Förderungsschiene ausgebaut und intensiviert werden. Zu dieser betrieblichen Bundesförderung gab und gibt es keine oder nur kleinere Zusatzförderungen durch die Länder, die allenfalls an der Förderung des Bundes anknüpfen. Darüber hinaus findet institutionell zwischen der Bundesförderung und allen betrieblichen Landesumweltförderungen eine enge Abstimmung bei gemeinsamen Förderungsaktionen statt. Die in einigen Bundesländern gewährten „Top ups“ können dementsprechend höchstens die Differenz zwischen Bundesförderungssatz und maximaler Beihilfenintensität betragen.


Antwort zu den Punkten 2 bis 5 der Anfrage:

 

Die Bewertung der ökologischen Effekte des Sanierungsschecks erfolgt auf Basis der bei der Antragstellung vorzulegenden Energieausweise bzw. der eingesparten Menge an fossilen Energieträgern. Diese technischen Aussagen stellen auf das jeweilige Gebäude, bei dem die Sanierungsmaßnahme durchgeführt wird, ab. Daher sind die Einspareffekte der geförderten Maßnahmen jedenfalls gegeben. Analog sind auch die auf Basis einer vom WIFO entwickelten Methodik hochgerechneten ökonomischen Effekte dementsprechend unterlegt.

 

Vor dem Hintergrund fehlender Daten zu den Landesförderungen musste jedoch eine Einbeziehung dieser Landesförderungen unterbleiben. Dies gilt für die Darstellungen sowohl in den Jahresberichten, als auch in der zitierten Studie.

 

Im Bereich betrieblicher thermischer Sanierungsmaßnahmen wird, wie bereits erwähnt, der Großteil der Förderungen vom Bund gewährt, während die von einzelnen Bundesländern vergebene zusätzlichen (meist technologiespezifischen) Landesförderungen von geringerer Bedeutung sind. Vor diesem Hintergrund können diese bei der Darstellung der ökologischen und ökonomischen Effekte unberücksichtigt bleiben.

 

 

Antwort zu den Punkten 6 und 9 der Anfrage:

 

Die Abwicklung der Sanierungsoffensive erfolgt innerhalb des Umweltförderungsgesetzes und damit über die darin vorgesehene Abwicklungsstelle KPC. Dieses Verfahren wurde gewählt, weil die KPC bereits durch die thermische Sanierung von Betrieben vor Beginn der Sanierungsoffensive Erfahrung aufbauen konnte und deren Effizienz und Effektivität mehrfach in Evaluierungs- und sonstigen Prüfberichten bestätigt wurde. Daher ist davon auszugehen, dass in abwicklungstechnischer Hinsicht und vor dem Hintergrund fehlender Länderdaten die Effizienz dieser Förderschiene als gegeben anerkannt wird.

 

Im betrieblichen Bereich gibt es, wie bereits festgestellt, bei der thermischen Gebäudesanierung bzw. bei bestimmten Technologien zur sonstigen thermischen Sanierung geringe Landesförderungszuschläge. Diese orientieren sich jedoch immer an der vorausgegangenen Bundesförderungsentscheidung und verursachen nur minimalen Mehraufwand in den Ländern. Insofern ist für diesen Bereich die Effizienz in Bezug auf die Gesamtförderung als gegeben anzusehen.

 

 

Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

 

Bezüglich der ökologischen und wirtschaftlichen Effekte der Maßnahmen ist auf die bisherigen Evaluierungsergebnisse zu verweisen, wie etwa die Studie Thermische Gebäudesanierung,  WIFO 2010. Eine spezifische Untersuchung über etwaige Mitnahmeeffekte war bislang, insbesondere im Hinblick auf die Datenlage, nicht umsetzbar.

 

Jedoch wird, wie bereits im Rahmen der Umweltförderungskommission angekündigt, noch heuer eine Evaluierung der Sanierungsoffensive durchgeführt werden. Ob dabei für den Wohnbausektor eine Erhebung der korrespondierenden Länderförderungen vorgenommen werden kann, wird auch von der Bereitschaft der Länder zur Datenübermittlung abhängen.

 

Für den betrieblichen Bereich erscheint, vor dem Hintergrund der geringen Bedeutung von Landesförderungen in diesem Bereich, eine gesonderte Untersuchung der Mitnahmeeffekte aus Doppelförderungen nicht erforderlich.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Für den Wirkungsbereich meines Ressorts ist festzuhalten, dass die Ausgestaltung der Sanierungsoffensive im Wohnbaubereich den Ländern jährlich vor Start des Programms vorgestellt wird.

 

Im betrieblichen Bereich bleiben die Förderungsbedingungen im Wesentlichen konstant und bedürfen daher keiner weitergehenden Abstimmung mit den Ländern. Allfällige strategische Zielsetzungen des Bundes oder der Länder werden in den jährlichen Förderreferententreffen besprochen.