1559/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.05.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0106-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 1509/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Durchsetzung österreichischer Interessen auf Europäischer Ebene durch die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Tagesordnungspunkt

Ergebnis im Rat Justiz und Inneres

Haltung  Österreich

 

2007

 

Februar

 

 

Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf strafgerichtliche Urteile, mit denen Freiheitsstrafen oder freiheitsentziehende Maß-nahmen verhängt wurden, zum Zweck ihrer Vollstreckung in der EU

Erzielung allgemeiner Ausrichtung

Österreich stimmte dem Kompromisstext des Vorsitzes zu, weil dieser schon während österr. Präsidentschaft prioritäre Rechtsakt eine bessere Resozialisierung strafgerichtlich Verurteilter zum Ziel hat;  Maßnahmen der Besserung können regelmäßig sach- und zielgerechter in jenem Staat ergriffen werden, dessen Sprache der Verurteilte versteht und zu dem er eine besondere Nahebeziehung aufweist.

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 im Hinblick auf die Zuständigkeit in Ehesachen und zur Einführung der Vorschriften betreffend das anwendbare Recht in diesem Bereich (Rom III)

Annahme der vom Vorsitz vorgeschlagenen Leitlinien

Österreich stimmte zu, weil diese Verordnung der Steigerung der Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit für Ehegatten dienen und ein „forum shopping“ verhindern soll.

April

 

 

Vorschlag für eine Verordnung  des Rates über die Zuständigkeit und das anwendbare Recht in Unterhaltssachen, die Anerkennung und Voll-streckung von Unterhalts-entscheidungen und die Zusammenarbeit im Bereich der Unterhaltspflichten

Zustimmung zu den vom Vorsitz vorgeschlagenen Leitvorgaben

 

Österreich stimmte zu, weil damit das Zuständigkeitsregime besser auf Unterhaltsansprüche zugeschnitten und im Anerkennungsrecht auf ein Vollstreckbarerklärungsverfahren verzichtet wird. Zudem werden die Bestimmungen über die Zusammenarbeit der Zentralen Behörden begrüßt.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche Schuldver-hältnisse anzuwendende Recht (Rom I)

Annahme des vom Vorsitz vorgeschlagenen Kompromisspakets

Österreich stimmte zu, weil es sich um eine begrüßenswerte Weiterentwicklung zum EVÜ handelt, die die derzeitige Rechtslage vorhersehbarer und übersichtlicher macht. Die VO dient größerer Rechtssicherheit, schließt Möglichkeiten des „forum shopping“ aus und passt die Rechtslage an die EuGVVO und die VO Rom II an.

Europäisches Vertragsrecht

 

Zustimmung zu der vom Vorsitz vorgeschlagenen weiteren Vorgehensweise

Österreich stimmte zu, um durch Einrichtung einer eigenen Formation des Ausschusses Zivilrecht die Arbeiten in diesem Bereich strukturierter zu gestalten. Die geplante Sammlung gemeinsamer europäischer Begriffsbestimmungen, allgemeiner Grundsätze sowie Modellregeln soll bei der Verbesserung und Vereinheitlichung des EG-Sekundärrechts im Bereich des Vertragsrechts helfen.

Vorschlag für einen Rahmenbeschluss über bestimmte Verfahrens-rechte in Strafverfahren innerhalb der EU

Zustimmung zu der vom Vorsitz vorgeschlagenen weiteren Vorgehensweise

Österreich stimmte zu, weil Österreich dafür eintritt,  dass im Rahmen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts nicht nur der Effizienz der Verbrechensbekämpfung, sondern auch dem Schutz der Grundrechte im Strafverfahren besondere Bedeutung zukommt.

Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung von Rassismus und Fremden-feindlichkeit

Erzielung der allgemeinen Ausrichtung

Österreich stimmte zu, weil Europa damit endlich auch in diesem so wichtigen Bereich einen Rechtsakt verabschiedet.

Juni

 

 

Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Durchführung und den Inhalt des Austausches von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten

Erzielung der allgemeinen Ausrichtung

Österreich stimmte zu, weil der  elektronische Datenaustausch über strafrechtliche Verurteilungen eine Beschleunigung und Effizienzsteigerung bedeutet.

Initiative der Bundesrepublik Deutschland und der französischen Republik im Hinblick auf die Annahme eines Rahmenbeschlusses des Rates über die Aner-kennung und Überwachung von Bewährungsstrafen, alternativen Sanktionen.und bedingten Verurteilungen

Einigung über 5 Schlüsselelemente des Rahmenbeschlusses

 

Österreich stimmte zu, weil damit ein Schritt in Richtung Annahme des von Österreich begrüßten Rechtsaktes passierte; dieser ermöglicht die effektive Überwachung von bestimmten, im RB angeführten Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen, die in Bezug auf Personen angeordnet wurden, die im EU Ausland wohnen.

Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über bestimmte Verfahrens-rechte in Strafverfahren innerhalb der EU

Scheitern der allgemeinen Ausrichtung

Österreich stimmte zu, weil Österreich dafür eintritt,  dass im Rahmen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts nicht nur der Effizienz der Verbrechensbekämpfung, sondern auch dem Schutz der Grundrechte im Strafverfahren besondere Bedeutung zukommt.

 

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt

Rat nahm Sachstandsbericht zur Kenntnis

Österreich nahm Sachstandsbericht zur Kenntnis.

E-Justice 

 

Annahme von Schlussfolgerungen

Österreich stimmte zu, weil es als Vorreiter diesen Bereich für sehr wichtig erachtet und Weiterentwicklungen begrüßt. Dies betrifft insbesondere die Errichtung eines E-Justice-Portals und die Integration und Vernetzung nationaler Datenbanken.

Rom II-Verordnung 

 

Rat nahm Sach-standsbericht zur Kenntnis

Österreich nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Die Verordnung dient der Steigerung der Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit für Ehegatten und soll ein „forum shopping“ verhindern.

September

 

 

Änderung der Satzung des Gerichtshofs zur Einführung eines Eilvorlageverfahrens.

 

Rat nahm Vorstellung des Vorschlags durch den EuGH-Präsidenten Skouris zur Kenntnis

Österreich nahm die Vorstellung des Vorschlags durch den EuGH-Präsidenten Skouris zur Kenntnis. 

Rahmenbeschluss des Rates über die Europäische Über-wachungsanordnung

Rat nahm das Dokument des Vorsitzes zur Kenntnis

Österreich nahm das Dokument des Vorsitzes zur Kenntnis; darin sind die Leitlinien für die weiteren Verhandlungen enthalten, die von Österreich akzeptiert werden konnten. 

Initiative der Bundesrepublik Deutschland und der französischen Republik im Hinblick auf die Annahme eines Rahmenbeschlusses des Rates über die Aner-kennung und Überwachung von Bewährungsstrafen, Alternativen, Sanktionen und bedingten Verurteilungen

Rat nahm Sachstandsbericht  zur Kenntnis genommen

Österreich nahm Sachstandsbericht zur Kenntnis; aus den oben angeführten Gründen handelte es sich hier um ein für Österreich sehr wichtiges Dossier.

November

 

 

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parla-ments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen

Erzielung einer politischen Einigung

Österreich stimmte zu, weil diese RL durch gemeinsame Mindestnormen über wesentliche Aspekte der Mediation den Zugang zu Streitbeilegungsmöglichkeiten erleichtert und das Zusammenspiel von Gerichtsverfahren und Mediation regelt.

 

Vorschlag für einen Rahmenbeschluss über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden

Erzielung politischer Ausrichtung

 

Österreich stimmte zu, weil dieser Rechtsakt für den gesamten Bereich der polizeilichen und justiziellen Arbeit in Strafsachen (sog. 3. Säule) allgemeine Normen für die Verarbei-tung und den Schutz personenbe-zogener Daten, die zum Zwecke der Kriminalitätsverhütung und -bekäm-pfung verarbeitet werden, festlegt.

Initiative der Bundesrepublik Deutschland und der französischen Republik im Hinblick auf die Annahme eines Rahmenbeschlusses des Rates über die Anerkennung und Überwachung von Be-währungsstrafen, Alter-nativen, Sanktionen und bedingten Verurteilungen

 

Österreich stimmte den vom Vorsitz vorgelegten Fragen zu. Österreich begrüßte, wie oben bereits ausgeführt, diese Initiative insgesamt und stimmte in seiner Haltung mit den Fragen des Vorsitzes überein.

Schlussfolgerungen des Rates zur Bekämpfung des Menschenhandels

Rat nahm Schluss-folgerungen an

Österreich stimmte den Schlussfolgerungen zu, weil diesem wichtigen Thema weiterhin Priorität zukommen muss und eine wirkungsvolle Bekämpfung nur durch internationale Zusammenarbeit möglich ist (Hauptzuständigkeit BM.I).

 

Schlussfolgerungen des Rates über eine allgemeine Politik zur Bekämpfung der Cyberkriminalität

Rat nahm Schluss-folgerungen an

Österreich stimmte den Schlussfolgerungen zu, weil diesem Thema vermehrte Aufmerksamkeit – auch auf EU-Ebene – gewidmet werden muss. Die Strafverfolgungs-behörden sollten daher in enger Zusammenarbeit mit dem Privatsektor dieser Problematik noch mehr Ressourcen widmen.

 

Dezember

 

 

Europäischer Tag gegen die Todesstrafe

Rat  stimmte zu

Österreich stimmte zu, weil es die Einführung dieses Tages begrüßt.

Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Änderung des RB 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung

Rat hielt lediglich einen ersten Gedankenaustausch ab

Österreich erstattete keine Wortmeldung.

E-Justice

 

Rat begrüßte Bericht der RAG und forderte sie auf zu den weiteren Arbeiten auf

Österreich stimmte den Vorschlägen des Vorsitzes (Errichtung eines e-justice Portals als Pilotprojekt, Fortführung der Diskussion über Inhalt des Portals, Festlegung der Bedingungen für grenzüberschreitende Videokonferenzen, Fortsetzung der technischen Arbeiten) zu, weil dieser Bereich für Österreich, das hier eine Vorreiterrolle einnimmt, sehr wichtig ist.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhält-nisse anzuwendende Recht (Rom I)

Rat erzielte politische Einigung über das mit dem EP in erster Lesung ausgehandelte Kompromisspaket

Österreich stimmte dem mit dem Europäischen Parlament ausverhandelten Text zu, weil es sich um eine begrüßenswerte Weiterentwicklung zum EVÜ handelt, die die derzeitige Rechtslage vorhersehbarer und übersichtlicher macht. Die VO dient größerer Rechtssicherheit, schließt Möglichkeiten des „forum shopping“ aus und passt die Rechtslage an die EuGVVO und die VO Rom II an.

Schlussfolgerungen des Rates zur Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Rolle von Eurojust und des Europäischen Justiziellen Netzes bei der Bekämpfung der organi-sierten Kriminalität und des Terrorismus in der EU 

Rat nahm Schlussfol-gerungen an

Österreich stimmte zu, weil darin  die Stärkung der Rolle von Eurojust sowie die Klarstellung von dessen Verhältnis zum EJN zwecks Vermeidung allfälliger Duplizierungen und Überlappungen angesprochen und festgehalten wird, dass der Rat allfällige Vorschläge zur Erreichung dieser Ziele prüfen wird.

 

Initiative der Bundesrepublik Deutschland und der franzö-sischen Republik im Hinblick auf die Annahme eines Rahmenbeschlusses des Rates über die Anerkennung und Überwachung von Be-währungsstrafen, Alterna-tiven, Sanktionen und bedingten Verurteilungen

Erzielung allgemeiner Ausrichtung

Österreich stimmte aus den oben bereits genannten Gründen zu; ein weiterer wichtiger Schritt im Bereich der gegenseitigen Anerkennung in Strafsachen.

Vorschlag für einen Rahmen-beschluss des Rates über die Europ. Überwachungs-anordnung in  Ermittlungs-verfahren innerhalb der EU

Rat nahm den Bericht des Vorsitzes zur Kenntnis

Österreich nahm den Bericht des Vorsitzes zur Kenntnis, weil es die darin angekündigte Überarbeitung des Vorschlags befürwortete.

 

2008

 

Februar

 

 

Ratifizierung des Auslieferungs- und des Rechtshilfeabkommens EU-USA vom 25. Juni 2003 und bilaterale Instrumente

 

Österreich nahm den Bericht des Vorsitzes zur Kenntnis – seitens Österreichs kein Handlungsbedarf.

Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Änderung des Rahmen-beschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung

 

Österreich akzeptierte im Sinne der Kompromissfindung den Vorschlag des VS zum zur Diskussion gestellten Erwägungsgrund.

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamen-tes und des Rates über die Meeresverschmutzung durch Schiffe – Änderung der Richtlinie 2005/35/EG durch Aufnahme von Maßnahmen strafrechtlicher Art

Der Rat nahm den Bericht der Europäischen Kommission zur Kenntnis

Österreich nahm den Bericht der Europäischen Kommission, die informierte, dass der Vorschlag im März 2008 im EK-Kollegium beraten werde,  zur Kenntnis.

April

 

 

Rahmenbeschluss des Rates zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung

Rat erzielte allgemeine Ausrichtung

Österreich stimmte zu, weil die Einführung der drei neuen Tatbestände im Einklang mit den entsprechenden Straftatbeständen des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus steht. Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus macht nicht vor den Grenzen Europas halt und deshalb ist es besonders wichtig, terroristischen Aktivitäten bereits im Vorfeld entschlossen entgegenzu-wirken.

Initiative der Republik Slo-wenien, der französischen Republik, der tschechischen Republik, des Königreiches Schweden, der slowakischen Republik, des Vereinigten Königreiches und der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die Annahme eines RB des Rates zur Vollstreckung von Abwesenheitsurteilen und zur Änderung des RB 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten, des RB 2005/214/JI über die Anwendung des Grund-satzes der gegenseitigen Anerkennung von Geld-strafen und Geldbußen, des RB 2006/783/JI über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidung und des RB 2008/.../Ji über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Aner-kennung  auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der EU

Diskussion zu Einzel-fragen

Österreich nahm die Ausführungen des Vorsitzes und die Diskussion zur Kenntnis.

Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Stärkung von Eurojust und zur Änderung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust und zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität, geändert durch den Beschluss 2003/659/JI des Rates

 

Österreich stimmte dem Textvorschlag des Vorsitzes zu. Österreich hat gemeinsam mit 13 weiteren Mitgliedstaaten Anfang Jänner 2008 diesen Vorschlag vorgelegt, der eine Stärkung von Eurojust vorsieht.

 

Gemeinsamer Referenz-rahmen für ein Europäisches Vertragsrecht

Annahme des Standpunktes des Rates

Österreich stimmte zu, weil diese geplante Sammlung gemeinsamer europäischer Begriffsbestimmungen, allgemeiner Grundsätze sowie Modellregeln bei der Verbesserung und Vereinheitlichung des EG-Sekundärrechts im Bereich des Vertragsrechts helfen soll.

Juni

 

 

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt

 

Österreich nahm den Bericht des Vorsitzes über die Einigung mit dem EP in erster Lesung zur Kenntnis und begrüßt, dass dadurch ein hohes Schutzniveau in diesem Bereich nicht nur in Österreich, sondern in allen EU-Mitgliedstaaten sichergestellt wird.

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2005/35/EG über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße

 

Österreich nahm den Sachstandsbericht des Vorsitzes zur Kenntnis und begrüßt auch hier, dass durch dieses Dossier ein hohes Schutzniveau in diesem in allen EU-Mitgliedstaaten sichergestellt wird.

Initiative der Republik Slo-wenien, der französischen Republik, der tschechischen Republik, des Königreiches Schweden, der slowakischen Republik, des Vereinigten Königreiches und der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die Annahme eines RB des Rates zur Vollstreckung von Abwesenheitsurteilen und zur Änderung des RB 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten, des RB 2005/214/JI über die Anwendung des Grund-satzes der gegenseitigen Anerkennung von Geld-strafen und Geldbußen, des RB 2006/783/JI über die Anwendung des Grund-satzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einzie-hungsentscheidung und des RB 2008/.../Ji über die An-wendung des Grundsatzes der gegenseitigen Aner-kennung  auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der EU

Erzielung der Allgemeinen Ausrichtung

Österreich stimmte zu, weil dadurch die im Bereich der gegenseitigen Anerkennung enthaltenen Regelungen über Abwesen-heitsverfahren weitgehend vereinheitlicht und dadurch die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen erleichtert werden.

 

 

 

.

Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Stärkung von Eurojust und zur Änderung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Stärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität, geändert durch den Beschluss 2003/659/JI des Rates

 

Österreich stimmte dem Textvorschlag des Vorsitzes zu; Österreich war einer der Co-Sponsoren und unterstützte den Vorsitz in seinem Bestreben, eine Einigung zum „2. Paket“ zustande zu bringen. Der Beschluss soll die Stellung von EUROJUST stärken.

 

 

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit und das anwendbare Recht in Unterhaltssachen, die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen und die Zusammenarbeit im Bereich der Unterhaltspflichten

Annahme von Leitlinien

Österreich stimmte zu, weil damit das Zuständigkeitsregime besser auf Unterhaltsansprüche zugeschnitten und im Anerkennungsrecht auf ein Vollstreckbarerklärungsverfahren verzichtet wird. Zudem werden die Bestimmungen über die Zusammenarbeit der Zentralen Behörden begrüßt.

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 im Hinblick auf die Zuständigkeit in Ehesachen und zur Einführung von Vorschriften betreffend das anwendbare Recht in diesem Bereich (Rom III)

Annahme von Leitlinien

Österreich stimmte zu, weil diese Verordnung der Steigerung der Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit für Ehegatten dienen und ein „forum shopping“ verhindern soll.

E-Justice 

 

Rat nahm Sachstandsbericht und weitere Arbeiten zur Kenntnis

Österreich nahm den Sachstandsbericht des Vorsitzes zur Kenntnis und stimmte weiteren Arbeiten zu, weil Österreich diesen Bereich (Errichtung eines e-justice Portals, Vernetzung nationaler Register und Datenbanken) für wichtig erachtet und selbst eine Vorreiterrolle einnimmt.

Juli

 

 

Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Stärkung von Eurojust und zur Änderung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität, geändert durch den Beschluss 2003/659/JI

Rat erzielte politische Einigung

Österreich stimmte zu, weil dadurch eine Stärkung von EUROJUST, die bereits dringend erforderlich war, sichergestellt ist.

 

Vorschlag für einen Beschluss betreffend das Europäische Justizielle Netz für Strafsachen

Rat erzielte politische Einigung

Österreich war auch hier Co-Sponsor und begrüßte die durch diesen Beschluss erwirkte Fortentwicklung des EJN und bessere Abstimmung mit der Tätigkeit von EUROJUST.

 

Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einrichtung des Europä-ischen Strafregisterinfor-mationssystems (ECRIS) gem. Art.11 des Rahmen-beschlusses 2008/XX/JI

 

Österreich nahm die Ausführungen des Vorsitzes über seine weiteren Schritte zur Kenntnis.

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 im Hinblick auf die Zuständigkeit in Ehesachen und zur Einführung von Vorschriften betreffend das anwendbare Recht in diesem Bereich (Rom III)

Rat konnte keine Einigung erzielen

Österreich stimmte für den Vorschlag, weil diese Verordnung der Steigerung der Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit für Ehegatten dienen und ein „forum shopping“ verhindern soll, und gab bekannt, einen Antrag auf verstärkte Zusammenarbeit an die Europäische Kommission zu stellen.

Zukunftsgruppe Justiz

Rat nahm Bericht  des Vorsitzes zur Kenntnis

Österreich nahm Bericht  des Vorsitzes zur Kenntnis.

Oktober

 

 

Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Errichtung des Europäischen Strafregisterin-formationssystems (ECRIS) gem. Art. 11 des RB 2008/XX/JI

Rat erzielte allgemeine Ausrichtung

Österreich stimmte zu, weil der in diesem Rechtsakt vorgesehene Informationsaustausch über Verurteilungen auf elektronischem Weg mit einheitlichem Format und Übersetzungshilfen eine Beschleunigung und Effizienzsteigerung bedeutet.

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen

Rat erzielte politische Einigung über den  verfügenden Teil

Österreich stimmte zu, weil damit das Zuständigkeitsregime besser auf Unterhaltsansprüche zugeschnitten und im Anerkennungsrecht auf ein Vollstreckbarerklärungsverfahren verzichtet wird. Zudem werden die Bestimmungen über die Zusammenarbeit der Zentralen Behörden begrüßt.

Entwurf von Schlussfolge-rungen des Rates zur Situation hilfsbedürftiger Erwachsener und deren grenzüberschreitenden Rechtsschutz

Annahme der Schlussfolgerungen

Österreich stimmte zu, weil die in den Schlussfolgerungen gewünschten Maßnahmen zum Erwachsenenschutz (rasche Ratifikation des Haager Erwachsenenschutzübereinkommens, Beobachtung und Evaluierung der Erfahrungen mit dem Übereinkommen und daraus resultierender, allfälliger ergänzender Regelungsbedarf auf Gemeinschaftsebene) für sinnvoll erachtet wurden.

Entwurf einer Entschließung des Rates und der im Rat Vereinigten Vertreter der Regierungen der MS zur Weiterbildung von Richtern und Staatsanwälten sowie Justizbediensteten in der EU

Annahme der Entschließung

Österreich stimmte zu, weil Österreich an deren Erstellung aktiv mitarbeitete und eine Verstärkung der Ausbildung ein zentrales Anliegen des Bundesministeriums für Justiz ist.

November

 

 

Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung 2001/470/EG des Rates über die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen

Rat nahm den Vorschlag an

Österreich stimmte zu, weil es die Fortentwicklung des EJNZ (eingeschränkte Einbindung der freien Rechtsberufe, verstärkte Information der Öffentlichkeit, ausreichende Mittelausstattung der Kontaktstellen, Informationsquelle über ausländisches Recht im Einzelfall) begrüßte. 

Entwurf eines Berichts an den Rat über die Festlegung eines gemeinsamen Referenzrahmens für ein Europäisches Vertragsrecht

Rat nahm den Bericht an

Österreich stimmte zu, weil diese geplante Sammlung gemeinsamer europäischer Begriffsbestimmungen, allgemeiner Grundsätze sowie Modellregeln bei der Verbesserung und Vereinheitlichung des EG-Sekundärrechts im Bereich des Vertragsrechts helfen soll.

E-Justice

 

Annahme des Aktionsplans

Österreich stimmte dem Aktionsplan zu. Er sieht eine ausreichend umfassende Definition des Begriffs
e-Justice vor und nimmt eine „gleichrangige“ Zusammenarbeit der EK, des Rats und der Mitgliedstaaten bei den weiteren Arbeiten zu
e-Justice und dem Europäischen
e-Justice Portal in Aussicht.

Online-Gründung von Gesellschaften durch portugiesische Bürger in Estland und durch estnische Bürger in Portugal unter Verwendung digitaler Unterschriften, die in beiden Ländern benützt werden

 

Österreich nahm die Ausführungen und die Vorstellung des Projekts zur Kenntnis.

Entwurf einer Entschließung des Rates und der im Rat Vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Errichtung eines Netzes für die legislative Zusammen-arbeit der Justizministerien der Mitgliedstaaten der EU

Annahme der Entschließung

Österreich stimmte zu, weil das Ziel des zu errichtenden Netzes, den informellen Informationsaustausch zwischen den Justizministerien über geltendes Recht und geplante Reformen zu erleichtern und derart die legislativen Arbeiten der Justizministerien zu unterstützen, begrüßt wird.

Vorschlag für einen Rahmen-beschluss des Rates über die Europäische Überwachungs-anordnung in Ermittlungs-verfahren in der EU

Rat erzielte allgemeine Ausrichtung

Österreich stimmte zu, weil das Ziel des RB,  die Untersuchungshaft von EU-Bürgern im EU-Ausland zu reduzieren und durch gelindere Mittel (Weisungen, Haftkaution u dgl.; sog. Überwachungsmaßnahmen), die im Heimatstaat vollzogen (d.h. überwacht) werden, zu ersetzen, unterstützt und begrüßt wird.

Entwurf von Schlussfolgerun-gen des Rates über Warn- system für Kindesentführung

Annahme von Schlussfolgerungen

Österreich stimmte zu, weil es grundsätzlich jede angemessene Initiative, die die Behandlung von Fällen internationaler Kindesentführung  einfacher und effektiver werden lässt, begrüßt.

 

 

2009

 

Februar

 

 

Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Vermeidung und Beile-gung von Kompetenzkon-flikten in Strafverfahren

 

Österreich stimmte den Vorschlägen des Vorsitzes zu; der Rechtsakt zielt auf die Verhinderung und Lösung von Kompetenzkonflikten und die Konzentration der Strafverfolgung in grenzüberschreitenden Fällen in einem Mitgliedstaat, wenn zwei oder mehrere Mitgliedstaaten für die Verfolgung derselben Straftat zuständig sind oder sein könnten.

Ersuchen um ein Verhand-lungsmandat für den Vorsitz auf Grundlage der Art. 38 und 24 EUV für den Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen – mögliches Rechtshilfeabkommen zwischen der EU und Japan

Rat erteilte Verhandlungsmandat

Österreich stimme zu, ein solches Mandat scheint sinnvoll und zweckmäßig, weil Japan derzeit mit keinem Mitgliedstaat ein bilaterales Rechtshilfeabkommen abgeschlossen hat.

 

E-Justice 

 

Bericht des Vorsitzes wurde zur Kenntnis genommen

Österreich unterstützte die Vorschläge des Vorsitzes (enge Kooperation der Mitgliedstaaten mit der EK, um den Zeitplan einhalten zu können; die Projektdurchführung sollte bei der EK liegen in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten in allen Phasen der Umsetzung; zu den Videokonferenzen informierte der Vorsitz über die bisherigen Arbeiten).

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2005/35/EG über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße

 

Österreich nahm den Bericht des Vorsitzes zur Kenntnis; neben LT, SP, M, GR, PT und CY meldete Österreich jedoch im Sinne der vom BKA vorgegebenen Richtlinie zur Aufnahme der Konkordanztabellen in den verfügenden Teil (Art. 2), was abgelehnt werden sollte, einen Prüfvorbehalt an.

April

 

 

Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Vermeidung und Beile-gung von Kompetenzkon-flikten in Strafverfahren

Rat erzielte Allgemeine Ausrichtung

Österreich stimmte aus den oben bereits angeführten Gründen dem Rechtsakt zu.

Vorschlag für einen Rahmen-beschluss des Rates zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie und zur Aufhebung des RB 2004/68/JI des Rates

EK stellte Vorschlag vor

Österreich begrüßte diesen Vorschlag, weil weitere Schritte und die Anpassung an die Europaratskonvention in diesem Bereich aus der Sicht Österreichs nötig sind.

Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung des Menschenhandels und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates

EK stellte Vorschlag vor

Österreich nahm Ausführungen der EK zur Kenntnis, auch hier ist eine Anpassung des bestehenden RB an die Europaratskonvention zu unterstützen.

Schlussfolgerungen des Vorsitzes zur Konferenz über den Schutz gefährdeter Opfer und ihre Stellung im Strafverfahren

Annahme von Schlussfolgerungen

Österreich stimmte zu; für Österreich besteht die Notwendigkeit der ausgewogenen Ausgestaltung von Opfer- und Beschuldigtenrechten vor dem Hintergrund der Verpflichtungen für ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK).

Zu 2:

Es darf auf die oben angeführten Ausführungen verwiesen werden.

Zu 3:

Im Bereich der dritten Säule (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen) erfolgen Abstimmungen mit Einstimmigkeit, ebenso im Bereich des Familienrechts.


In allen anderen Bereichen gelten die allgemeinen Regeln des Mitentscheidungsverfahrens.

Zu 4:

Keine.

Zu 5 bis 7 und 11 bis 14:

Hier darf ich bemerken, dass sich das Bundesministerium für Justiz stets bemüht, inhaltliche Vorschläge nicht erst beim Rat für Justiz und Inneres vorzulegen. Die ExpertInnen meines Ressorts zeigen ausgesprochen starkes Engagement und sie bringen die Interessen Österreichs bereits frühzeitig bei Ausarbeitung der Vorschläge in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen und Ausschüssen sowie spätestens im Ausschuss der Ständigen Vertreter vor. Dadurch soll dazu beigetragen werden, dass die Dossiers bis zur Befassung des JI-Rates bestmöglich vorbereitet sind. Daher war es aus Sicht Österreichs bei den JI-Räten kaum erforderlich, noch inhaltliche Vorschläge zu erstatten.

Beim JI-Rat im April 2008 erinnerte Österreich an einen ebenfalls bereits auf Expertenebene erstatteten Vorschlag von Österreich für eine Ratserklärung für eine verbesserte Zusammenarbeit des Informationsaustausches zwischen Eurojust und Europol. Eine solche unter Einbeziehung Österreichs ausgearbeitete Erklärung wurde dann auch dem JI-Rat im Juni vorgelegt und beim JI-Rat im November 2008 angenommen.

Zu Vorschlägen des Bundesministeriums für Justiz im Ausschuss der Ständigen Vertreter darf ich darauf hinweisen, dass dieser beinahe wöchentlich tagt;  eine Erhebung, welche Änderungsvorschläge Österreich in diesen Sitzungen in den letzten Jahren erhob, wäre mit einem unvertretbaren Aufwand verbunden, weshalb ich um Verständnis ersuche, diese Teilantwort nicht geben zu können. Ich darf Ihnen jedoch versichern, dass das Bundesministerium für Justiz Vorschlägen von Rechtsakten, aber auch von Schlussfolgerungen, Empfehlungen oder ähnlichem nur dann zugestimmt hat, wenn dies im Einklang mit der österreichischen Rechtsordnung und dem österreichischen Rechtssystem stand.

Zu 8 und 9:

Unter Hinweis auf Frage 5 ist zu bemerken, dass es für Österreich nicht notwendig war, einer Vorlage entgegen den Vorschlägen Österreichs zuzustimmen.


Zu 10:

Ich darf auf die zu Frage 1 erfolgte Aufstellung verweisen.

 

Zu 15:

Mit den Mitteln der im Bundesministerium für Justiz implementierten Kostenrechnung ist die Beantwortung dieser Frage ohne unvertretbaren Verwaltungsaufwand leider nicht möglich.

 

. Mai 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)