1561/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.05.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien    

 

Wien, am     27 . Mai 2009

GZ: BMG-11001/0121-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1877/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Eine namentliche Nennung der beanstandeten Proben ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. In diesem Zusammenhang  wird  auf § 1 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes verwiesen, wonach jedermann Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten hat, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht.

 


Frage 1:

Bis Mitte Mai erfolgten folgende Meldungen der Länder:

 

Bundesland

Gesamtanzahl

1)

2)

3)

B

  1

 

 

  1

K

  3

  1

 1

  1

44

  4

 6

34

39

20

 9

10

S

21

  4

 4

13

St.

94

15

17

62

T

46

  3

 7

36

V

  1

 

 

  1

W

61

  8

 3

50

 

1) Säuglingsanfangs- und Folgenahrung

2) Beikost auf Getreidebasis

3) Beikost mit Obst, Gemüse und Fleisch etc

 

Frage 2:

297 Proben Säuglingsnahrung wurden durch die AGES analysiert.

 

Produktgruppen:

·        Diverse Beikost

·        Getreidebeikost

·        Pulver für Säuglingsmilch

·        Folgemilchprodukte

 

In den Lebensmitteluntersuchungsanstalten der Länder (Wien, Vorarlberg, Kärnten) wurden 5 Proben untersucht.

 

Frage 3:

Von der AGES wurden

111 Proben  auf Pestizide untersucht.

In keiner einzigen Probe lagen nachweisbare Spuren an Pestiziden vor.

Keine Probe wurde bezüglich des Gehaltes an Pestiziden beanstandet.

 

150 Proben wurden mikrobiologisch untersucht.

Keine Probe wurde diesbezüglich beanstandet.

 

37 Proben wurden auf Nitrat untersucht.

Alle Proben betrafen diverse Beikost auf Gemüsebasis bzw. mit deutlichem Gemüseanteil.

Keine Probe wurde diesbezüglich beanstandet.


 

20 Proben wurden auf Konservierungsmittel untersucht.

Davon entfielen 19 Proben auf diverse Beikost und 1 Probe auf Folgenahrung.

Keine Probe wurde diesbezüglich beanstandet.

 

3 Proben wurden auf Mykotoxine untersucht.

Es handelt sich dabei ausschließlich um Getreidebeikostprodukte.

Keine Probe wurde diesbezüglich beanstandet.

 

6 Proben wurden auf Acrylamid untersucht.

Davon entfielen 5 Proben auf diverse Beikost und 1 Probe auf Folgenahrung.

Keine Probe wurde diesbezüglich beanstandet.

 

80 Proben wurden auf radioaktive Isotope untersucht.

Davon entfielen alle Proben auf diverse Beikost.

Keine Probe wurde diesbezüglich beanstandet.

 

Nahezu alle Proben wurden nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung überprüft.

Bei 11 Proben kam es diesbezüglich zu einer Beanstandung

 

Nahezu alle Proben wurden organoleptisch geprüft.

1 Probe (eine Parteienbeschwerde) wurde als „für menschlichen Verzehr ungeeignet“ beurteilt, da ein Käfer in der offenen Packung nachgewiesen wurde.

 

25 Proben wurden auf Natrium untersucht.

Davon entfielen 13 Proben auf diverse Beikost, 3 Proben auf Getreidebeikost, 6 Proben auf Säuglingsmilchprodukte und 3 Proben auf Babynahrungstrockenprodukte.

Keine Probe wurde bezüglich Natrium beanstandet.

 

2 Proben wurden auf Alkaloide untersucht.

Beide Proben waren diverse Beikost.

Keine Probe wurde diesbezüglich beanstandet.

 

4 Proben wurden auf Dioxin untersucht.

Davon entfielen alle Proben auf diverse Beikost.

Keine Probe wurde diesbezüglich beanstandet.

 

8 Proben wurden auf Furan untersucht.

Davon entfielen alle Proben auf diverse Beikost.

Keine Probe wurde diesbezüglich beanstandet.

 


4 Proben wurden auf Gluten untersucht.

Davon entfielen 1 Probe auf diverse Beikost, 2 Proben auf Getreidebeikost und 1 Probe auf Säuglingsmilchprodukte.

Keine Probe wurde diesbezüglich beanstandet.

 

2 Proben wurden auf GVO untersucht.

Davon entfielen 1 Probe auf diverse Beikost und 1 Probe auf Babynahrungstrockenprodukte.

Keine Probe wurde diesbezüglich beanstandet.

 

28 Proben wurden auf Melamin untersucht.

Davon entfielen 14 Proben auf diverse Beikost, 1 Probe auf Getreidebeikost, 6 Proben auf Säuglingsmilchprodukte und 7 Proben auf Babynahrungstrockenprodukte.

Keine Probe wurde diesbezüglich beanstandet.

 

30 Proben wurden auf Mineralstoffe und Spurenelemente untersucht.

Davon entfielen 15 Proben auf diverse Beikost, 6 Proben auf Getreidebeikost, 6 Proben auf Säuglingsmilchprodukte und 3 Proben auf Babynahrungstrockenprodukte.

Keine Probe wurde diesbezüglich beanstandet.

 

101 Proben wurden auf Schwermetalle untersucht.

Davon entfielen 92 Proben auf diverse Beikost, 1 Proben auf Getreidebeikost, 5 auf Säuglingsmilchprodukte und 3 Proben auf Babynahrungstrockenprodukte.

Keine Probe wurde diesbezüglich beanstandet.

 

66 Proben wurden auf Chlormequat untersucht.

Davon entfielen alle Proben auf diverse Beikost.

Keine Probe wurde diesbezüglich beanstandet.

In allen Proben lag der Gehalt an Chlormequat unter der Bestimmungsgrenze, folglich war bei keiner dieser Proben der Rückstandshöchstwert überschritten.

 

33 Proben wurden auf Vitamine untersucht.

Davon entfielen 18 Proben auf diverse Beikost, 6 Proben auf Getreidebeikost, 6 Proben auf Säuglingsmilchprodukte und 3 Proben auf Babynahrungstrockenprodukte.

Keine Probe wurde diesbezüglich beanstandet.

 

28 Proben wurden auf ihre Hauptinhaltsstoffe (Zusammensetzung) untersucht.

4 Proben wurden wegen irreführender Bezeichnung beanstandet (irreführende Angaben wegen Art der Bezeichnung/Zusammensetzung).

 

Von den Lebensmitteluntersuchungsanstalten der Länder wurden 2 Proben mikrobiologisch, 2 Proben auf Gluten und eine Probe auf Melamin untersucht.

Keine der Proben war zu beanstanden.


 

Es wurde auf Nitrat, Pestizide, Chlormequat, Schwermetalle und Bakterien untersucht.

 

Frage 4:

Von den 297 Proben wurde folgende Anzahl von Proben beanstandet:

 

·        4 Proben als irreführend (irreführende Angaben über Zusammensetzung bzw. Mengen an Inhaltsstoffen)

·        11 Probe nach der LMKV

·        1 Probe als für den menschlichen Verzehr ungeeignet (Käfer – Probe als Parteienbeschwerde)

 

siehe auch Beantwortung der Frage 3

 

Frage 5:

Bei der Analyse der Proben wird routinemäßig auf eine große Anzahl an Pestiziden untersucht (derzeit etwa 350 validierte Nachweisemethoden). Diese Liste wird laufend erweitert bzw. an die Anforderungen angepasst. Von den routinemäßig analysierten Pestiziden sind ca. 10-20% nicht in Österreich zugelassen (zum Teil sind diese in anderen Mitgliedsstaaten zugelassen, zum Teil sind diese Stoffe in der gesamten EU verboten).

 

Frage 6:

Die Beurteilung der Proben erfolgt in der Regel durch die Gutachter, in einzelnen Fällen und im Falle einer nötigen ausführlichen Risikobewertung nach Rückfrage mit dem Bereich Risikobewertung (AGES-DSR). In allen Proben lagen die Gehalte an (nicht zugelassenen) Pestiziden unter der Bestimmungsgrenze. Folglich wurde bei keinem Produkt der Rückstandshöchstwert überschritten und eine spezielle ausführliche Risikobewertung konnte entfallen.

 

Frage 7:

Entsprechend den Verstößen wurden Verwaltungstrafanzeigen erstattet.

Es lagen Verstöße gegen § 5 Abs. 1 und Abs. 2 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes – LMSVG; BGBl. I Nr. 13/2006 idgF des sowie gegen

die Bestimmungen der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 – LMKV, BGBl. Nr. 72/1993 idgF vor.

 


Frage 8:

Die Einhaltung folgender spezieller lebensmittelrechtlicher Bestimmungen für Säuglingsnahrung wurden überprüft:

·        Beikostverordnung

·        Säuglinsanfangsnahrungs- und Folgenahrungsverordnung

·        Verordnung (EG) 466/2001 (Kontaminantenverordnung)

·        Schädlingsbekämpfungsmittelhöchstwerteverordnung BGBl. 434/2004 bzw. Verordnung (EG) Nr. 396/2005 idF Verordnung (EG) Nr. 839/2008

 

Siehe auch Beantwortung der Frage 4.

 

Frage 9:

Es wurden 66 Proben auf Chlormequat untersucht. Dabei handelte es sich um diverse sonstige Beikostprodukte und Getreidebeikostprodukte.

 

Fragen 10 und 11:

In allen Proben lag der Gehalt an Chlormequat unter der Bestimmungsgrenze. Folglich wurde bei keinem Produkt der Rückstandshöchstwert überschritten. Eine Risikobewertung wurde daher bei diesen Proben nicht durchgeführt.

 

Fragen 12 und 13:

Im Jahr 2008 wurde keine Probe auf Semicarbazid untersucht.

 

Frage 14:

Im Oktober 2003 wurde bereits eine Risikobewertung bezüglich Semicarbazid vom Bereich Risikobewertung der AGES durchgeführt. Die Beurteilung einer Probe würde sich an dieser Risikobewertung orientieren.

 

Frage 15:

Das Schnellwarnsystem wurde 2008 nicht in Anspruch genommen.

 

Frage 16:

8 Meldungen aus den Mitglieds- bzw. Drittstaaten:
1-mal China, Milchpulver, Melamin

1-mal Tschechien, Gute-Nacht-Brei mit Bananen, Gluten

1-mal Dänemark, Obstbrei, Bananen und Pfirsiche, Verdacht auf Botulinumtoxin, 1 Folgemeldung dazu aus Deutschland

1-mal Spanien, Milchpulver, Salmonellen

1-mal Frankreich, Milch, pathogene Mikroorganismen

1-mal Slowenien, Haferbrei und Apfel, Ochratoxin A, Chlormequat

2-mal England, Babymüsli mit Ochratoxin und Milchpulver mit Erstickungsgefahr wegen Klumpenbildung


Frage 17:

436 Proben sind für die Warengruppe 1801 (Kindernährmittel) im Proben- und Revisionsplan vorgesehen, gemeinsam für die Warengruppen 1801 (Kindernährmittel) und 1802 (Nahrungsergänzungsmittel) sind 815 Proben vorgesehen.

 

Frage 18:

Inhaltsstoffe

Schädlingsbekämpfungsmittel

Kontaminanten

radioaktive Isotope

Mikrobiologie

 

Die Proben werden in etwa auf die gleichen Parameter wie im Jahr 2008 untersucht. Der Gutachter entscheidet, ob eventuell weitere Parameter zur Analyse gelangen.