1565/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.05.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung


 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0062-I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 27. MAI 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen und

Kollegen vom 1. April 2009, Nr. 1558/J, betreffend Weinkontrollen

                        in Österreich im Jahr 2008

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 1. April 2009, Nr. 1558/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Die Bundeskellereiinspektion (BKI) führt jährlich zahlreiche Kontrollen in Erzeugerbetrieben, Winzergenossenschaften, bei Weinhändlern und Lebensmittelhändlern durch. Dabei werden hunderte Proben entnommen und analysiert. Zusätzlich ist die BKI im Vorfeld beratend tätig und hilft so, Delikte aus Unwissenheit zu vermeiden. Seit 2008 erfolgt auch eine "Kontrolle" im bayerischen Lebensmittelhandel, um die Produktsicherheit der im Ausland abgefüllten und vermarkteten österreichischen Weine sicherstellen zu können. Dabei kauft die BKI monatlich im deutschen Lebensmitteleinzelhandel österreichische Weine ein, die in unseren Untersuchungs­anstalten überprüft werden.

2008 wurden in Folge des italienischen Weinskandals entsprechende Kontrollschwerpunkte bei Importeuren solcher Weine gesetzt.

 

Zu Frage 2:

 

Es werden laufend Proben von Importweinen entnommen und analysiert. Die Konzentrierung von Wein (anstatt wie erlaubt von Most) ist jedoch im Nachhinein ebenso wenig nachweisbar wie der Einsatz von Holzchips oder der Säurezusatz zu Wein, was überdies erlaubt ist.

 

Zu Frage 3:

 

Aus Österreich: 5 Proben

Aus Italien: 4 Proben

Aus den USA: 1 Probe

Aus Südafrika: 1 Probe

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

In jeweils einer Probe und zwar aus Österreich, Italien, den USA und Südafrika.

Bei allen Proben lagen aber keine Grenzwertüberschreitungen vor.

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

 

Pestizidrückstände werden in der Regel auf Basis von konkreten Verdachtsmomenten untersucht. Da bis dato bei den regelmäßig durchgeführten Routinekontrollen keinerlei Verdachtsmomente hinsichtlich möglicher Pestizidrückstände aufgetaucht sind, wurden auch keine derartigen Untersuchungen vorgenommen

 

Zu Frage 9:

 

Kontrollen im Lebensmittelhandel:

18 Kontrollen in Wien,

63 Kontrollen in Niederösterreich,

34 Kontrollen im Burgenland,

6 Kontrollen in der Steiermark,

9 Kontrollen in Kärnten,

7 Kontrollen in Salzburg,

5 Kontrollen in Oberösterreich,

3 Kontrollen in Tirol.

 

In Bayern wurden 13 österreichische Weine gekauft, die in Deutschland abgefüllt wurden. Die erforderliche Analyse erfolgte in Österreich.

Insgesamt wurden 158 Kontrollen im Lebensmitteleinzelhandel durchgeführt.

 

Kontrollen im Weinhandel:

13 Kontrollen in Wien,

817 Kontrollen in Niederösterreich,

237 Kontrollen im Burgenland,

222 Kontrollen in der Steiermark,

2 Kontrollen in Kärnten,

4 Kontrollen in Salzburg,

3 Kontrollen in Oberösterreich,

3 Kontrollen in Tirol.

 

Insgesamt wurden 1301 Kontrollen im Weinhandel durchgeführt.

 

Eine spezielle Zusammenarbeit mit den Organen der Lebensmittelaufsicht erfolgt nicht. Die Ergebnisse im Lebensmittelhandel zeigen, dass außer kleinen Bezeichnungsproblemen kaum Beanstandungen auftreten. Im Weinhandel liegen die Beanstandungsgründe meist im Bezeichnungsbereich, ebenso im administrativen Umfeld (Bestandsmeldung, Transportschein, Kellerbuch). Tatsächliche "Weindelikte" sind eine seltene Ausnahme.

 

Zu Frage 10:

 

In Zusammenhang mit der Voranfrage, Nr. 4679/J-2008, wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf den Lebensmittelhandel bezieht. Dort wurden im Burgenland 59 Proben, in Kärnten 16, in Wien 39, in Niederösterreich 19, und in der Steiermark 7 Proben entnommen. In Bayern wurden 13 Proben gekauft und anschließend analysiert.


 

Zu Frage 11:

 

Gemäß Weingesetz 1999 i.d.g.F. sind alle Proben der BKI dem Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt und der HBLA in Klosterneuburg zur Untersuchung zu übergeben.

 

Beanstandet wurden:

4 Weine mit der Herkunft Österreich,

146 Weine aus Niederösterreich,

76 Weine aus dem Burgenland,

14 Weine aus der Steiermark,

1 Wein aus Wien

und 6 Weine aus Italien.

 

Bei den österreichischen Weinen handelte es sich, wie auch in den Vorjahren, meist um Bagatelldelikte. Vorwiegend gab es Beanstandungen im Bezeichnungsbereich bzw. Nichtidentität zur Prüfnummerneinreichung. Bei den italienischen Weinen lag der Verdacht einer Verfälschung vor.

 

Zu Frage 12:

 

Im Jahr 2008 gab es sieben Gerichtsverfahren, davon sind zurzeit noch vier anhängig, eines wurde eingestellt, zwei führten zu rechtskräftigen Verurteilungen.

Bei den 1054 Verwaltungsanzeigen, davon mehr als die Hälfte wegen unkorrekt ausgefüllter Transportscheine, sind 598 der Verfahren abgeschlossen.

 

Zu Frage 13:

 

Österreich war Projektpartner des EU Projekts "Weindatenbank zum Nachweis von Verfälschungen". Dieses Projekt dient der Weiterentwicklung der EU-Weindatenbank, die dem Nachweis von Herkunft, Authentizität, aber auch von unerlaubten Zusätzen und Verfahren dienen soll. Die in der Datenbank in ISPRA gespeicherten Analysedaten stehen allen europäischen Kontrollbehörden zur Verfügung. Über diese Datenbank hinaus wird im Bedarfsfall mit allen Kontrollbehörden in den Mitgliedstaaten zusammengearbeitet. Mit den deutschen Behörden besteht seit vielen Jahren eine intensive Zusammenarbeit, so konnte z.B. der italienische Weinskandal durch Hinweise aus Deutschland frühzeitig bewältigt werden.


 

Zu Frage 14:

 

Soweit diese Benachrichtigungen nicht aus der deutschen Weinkontrolle direkt erfolgen, läuft die Verständigung durch das europäische Frühwarnsystem über das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend und das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

 

Zu Frage 15:

 

2008 wurde Österreich über den sogenannten „italienischen Weinskandal“ informiert. Aufgrund dieser Information wurden seitens der BKI 114 Proben entnommen und in den dafür zuständigen Untersuchungsanstalten analysiert. Es wurde kein einziger Wein beanstandet.

 

Zu Frage 16:

 

In der österreichischen Weinkontrolle werden keine konkreten Mängel gesehen. Im Gegenteil, durch die Installation der Datenbank Wein und der in der BKI durchgeführten Risikoanalyse stellt die Weinkontrolle in Österreich ein sehr effizientes und schlagkräftiges Instrumentarium dar. Da die Zusammenarbeit mit den zuständigen Untersuchungsanstalten flexibel und bedarfsorientiert erfolgt, sind Untersuchungsergebnisse innerhalb kürzester Zeit verfügbar.

 

 

Der Bundesminister: