173/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.01.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                                        

              

GZ: BMI-LR2220/1859-II/2/e/2008

 

Wien, am 19. Dezember 2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben am 11. November 2008 unter der Zahl 133/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ganzkörperscanner auf Flughäfen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

In Vorbereitung der Erlassung einer Verordnung [EG] übermittelte die EU-Kommission dem Europäischen Parlament zu Beginn der zweiten Jahreshälfte 2008 einen Entwurf über mögliche zusätzliche gemeinsame Grundstandards, die bei Inkrafttreten der Verordnung [EG] Nr. 300/2008 ursprünglich nicht vorgesehen waren und die zukünftig auf europäischer Ebene in Diskussion gezogen werden sollen.

 


Die so genannten „Ganzkörperscanner“ waren in genanntem Entwurf eine von mehreren Methoden, die für die Kontrolle von Personen als Alternative zur heute gängigen händischen Durchsuchung (in möglicher Kombination mit einem “Metallsuchgerät”) als zulässige Kontrollmethode zugelassen werden sollten.

 

Zwischenzeitlich entschloss sich die EU-Kommission, die so genannten „Ganzkörperscanner“ ersatzlos aus genanntem Entwurf zu streichen.

 

Zu den Fragen 2, 6 und 7:

Der Einsatz der heute erhältlichen Geräte ist in Österreich nicht angedacht. Die Entwicklung auf europäischer Ebene in technischer und rechtlicher Sicht wird abgewartet.

 

Zu Frage 3:

Eine umfassende rechtliche Prüfung auf Basis detaillierter technischer Produktbeschreibungen, die meinem Ressort nicht vorliegen, würde, nachdem an den Einsatz dieser Technologie in Österreich nicht gedacht ist, einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand darstellen.

 

Zu Frage 4:

Die so genannten „Ganzkörperscanner“ sind seit Jahren in der öffentlichen Diskussion präsent.

 

Zu Frage 5:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.