1754/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.06.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  Wien    

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Gerhard Steier, Genossinnen und Genossen haben am
21. April 2009 unter der Zahl 1718/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Struktur&Personalmaßnahmen im Bereich der Polizei im Burgenland“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4, 10, 13, 14 und 21:

Der Analyseprozess, die darauf aufbauende Strategieentwicklung sowie die Konzepterstellung für bundesweite Ausgleichsmaßnahmenstrukturen (AGM-Strukturen) sind noch nicht abgeschlossen. Erste Erfahrungen zeigen jedoch, dass die bereits in der Phase 1 der Schengenumsetzung getroffenen organisatorischen und operativen Maßnahmen mit der Schwerpunktsetzung auf Transitrouten (Straße und Schiene), in den Grenzregionen sowie in und um Ballungszentren eine gute Basis darstellen.

In der Übergangsphase wurde bzw. wird der Großteil des Grenzdienstpersonals im grenznahen Bereich für die Durchführung von AGM eingesetzt, um aus einer gesicherten Position heraus die polizeilichen Lageentwicklungen laufend beobachten zu können.

 

Zur Erzielung eines hohen Wirkungsgrades und eines reibungslosen strukturellen und operativen Übergangs werden somit sämtliche erforderlichen Maßnahmen für den weiteren Aus- und Aufbau der bundesweiten und somit auch der AGM-Organisationsstruktur im Burgenland sukzessive umgesetzt.

 

Im Sinne des dargestellten sukzessiven „Umsetzungscharakters“ und damit nicht zuletzt auch im Sinne des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung im Grenzraum, werden aufbauend auf die gegebene organisatorische Ausrichtung die weiteren AGM-Ausbaumaßnahmen mit grenzregionalem Schwerpunkt unter Berücksichtigung künftiger Verkehrsinfrastrukturprojekte, der weiteren polizeilichen Lageentwicklung sowie insbesondere den personellen Gegebenheiten in Verbindung mit den berechtigten sozialen Interessen der Bediensteten vorgenommen werden.

 

Zu Frage 5:

Ich bin bestrebt, die einzelnen Dienststellen und Organisationseinheiten der Bundespolizei entsprechend des jeweiligen Bedarfs unter Berücksichtigung der Belastungsentwicklungen personell bestmöglich zu dotieren. In welchem Ausmaß oder in welchen Bereichen eine Veränderung der Personaldotation im Landespolizeikommando Burgenland hinkünftig erforderlich sein wird, ist unter anderem von der gesamthaften polizeilichen Entwicklung abhängig und kann daher derzeit noch nicht konkretisiert werden.

 

Zu den Fragen 6 und 8:

Die Arbeit der Exekutive ist seit der Wachkörperreform nicht mehr rein spartenspezifisch bzw. regional eingeschränkt zu betrachten. Dies gilt beispielsweise für die Abdeckung von (saisonalbedingten) Belastungsspitzen und die personelle Dotierung landesweiter oder zentral geführter operativer Einheiten, wie die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS), das EKO COBRA, die Außenstellen des Bundeskriminalamtes und andere temporär eingerichtete Ermittlungsgruppen innerhalb des Bundeslandes oder des Bundesministeriums für Inneres. Diese Organisationseinheiten werden auch aus polizeitaktischen Erwägungen zum Teil aus den Exekutivbediensteten von Polizeiinspektionen gebildet. Die einzelnen Regionen partizipieren entweder durch direkte Dienstleistungen dieser Organisationseinheiten oder - nach Aufhebung der temporären Dienstzuteilungen - durch die gewonnenen Erfahrungen und zusätzlichen Ausbildungen der zugeteilten Exekutivbediensteten.

 

Die verstärkte Mobilität des polizeilichen Gegenübers verlangt eine hohe überregionale Flexibilität im Bereich des Personaleinsatzes. Statistische Daten einzelner Regionen können daher bei gesamtheitlicher Betrachtung für das Ausmaß von Personaldotierungen nur bedingt herangezogen werden.

 

Zu Frage 7:

Die Abwicklung und Umsetzung organisatorischer und operativer Aufgaben bedingt für jede Organisation ein Mindestmaß an administrativ verwendeten Bediensteten. Die Umsetzung der Wachkörperreform hat bereits eine Reduzierung des Anteils an vorwiegend im Stabsbereich der Landespolizeikommanden eingesetzten Exekutivbediensteten von ursprünglich rund 13% auf mittlerweile 6% zugunsten des exekutiven Außendienstes mit sich gebracht. Dazu wird angemerkt, dass diese Exekutivbediensteten neben ihrer Stabsarbeit zum Teil auch operativen Exekutivdienst leisten.

 

Zu Frage 9:

Die Experten des Innenministeriums verfolgen auch bei der Bekämpfung der Eigentumskriminalität im Burgenland die sogenannte "CORE-Strategie" (CORE = Cool Response). Dabei werden seitens der verantwortlichen Bereiche in der Zentralstelle entsprechend klare Rahmenzielvorgaben erstellt, welche in weiterer Folge durch die Praktiker in den Bundesländern in konkrete Umsetzungsprojekte und Maßnahmen transformiert werden. Zur Gewährleistung einer effektiven und effizienten Zielerreichung, Durchführung und Wirkung der einzelnen Maßnahmen wird darüber hinaus sowohl ein entsprechendes strategisches als auch operatives Controlling etabliert.

 

Zu Frage 11:

Aufgrund der Implementierung moderner, flexibler Personalbewirtschaftungssysteme (Flexi- bzw. Karenzpool) und der laufenden, sukzessiven organisatorischen Umsetzung bundesweiter Ausgleichsmaßnahmenstrukturen, ist eine dienststellenweise Aufschlüsselung der systemisierten Planstellen in der bisherigen Form ab 2009 nicht mehr aussagekräftig bzw. würde dies die tatsächliche Planstellen-/Personalsituation verzerrt darstellen.

 

Das bedeutet, dass

1.      nunmehr den einzelnen Exekutivdienststellen der Polizeikommanden – z.B. zur Abdeckung temporärer Belastungsspitzen, karenzbedingter oder sonstiger Abwesenheiten - über die Grundsystemisierung hinaus, befristete Planstellen zugewiesen werden;

2.      die erforderlichen Arbeitsplätze der AGM-Dienststellen bzw. AGM-Organisationsteile (zusätzliche Sachbereiche bei bestehenden Dienststellen) aus dem für die organisatorische „Schengenumsetzung“ geschaffenen Planstellenpool abgedeckt werden;

3.      eine derartige Gegenüberstellung des Soll- und Iststandes in der bisherigen Form nicht mehr vorgenommen werden kann.

 


Zu Frage 12:

Für den operativen Ausgleichsmaßnahmen-Dienstvollzug stehen die erforderlichen Ausrüstungen zur Verfügung.

 

Zu Frage 15:

Derzeit sind keine organisatorischen Änderungen vorgesehen.

 

Zu Frage 16:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 17:

DNA-Analysen fallen für den Bereich von Straftätererfassungen in den Aufgabenbereich der Sicherheitsbehörden und für den Bereich von Spurenauswertungen in den Aufgabenbereich der Sicherheitsbehörden und auch der Justizbehörden. Im Falle von Spurenauswertungen zu bereits vermuteten Tatverdächtigen fallen Spurenauswertungen (Beweisführungsspuren) in den ausschließlichen Bereich der Justiz.

Im Burgenland wurden auf Kosten des Bundesministeriums für Inneres im Jahr 2008 alle anfallenden DNA Analysen von Straftätern ausgewertet. Dies waren insgesamt 461 DNA Analysen.

Im Spurenbereich wurden im Burgenland im Jahr 2008 an Tatorten nach 292 Straftaten insgesamt 834 Einzelspurenträger gesichert. Von diesen gesicherten Spuren wurden bislang zu 98 Straftaten insgesamt 338 Einzelspuren ausgewertet, wobei auf das Kontingent des Bundesministeriums für Inneres 99 Spurenauswertungen und auf Gerichtsauftrag 239 Spurenauswertungen beauftragt wurden.

Das den Bundesländern auf Kosten des Bundesministeriums für Inneres zugewiesene Auswertungskontingent wird jährlich neu an Hand der Kriminalitätsbelastung in den sogenannten „DNA Delikten“ (schwere Straftaten, bei welchen jedenfalls von Verdächtigen auch obligatorisch ein DNA Profil zu erstellen ist) errechnet.

 

Diese Kriminalitätsbelastung liegt im Burgenland derzeit bei 1,5 % der österreichischen Gesamtbelastung. Das Grundkontingent des Bundesministeriums für Inneres für Spurenauswertungen betrug somit für das Jahr 2008 63 mögliche Spurenauswertungen. Im Laufe des Jahres werden aber nach den Bedarfsmeldungen der Landeskriminalämter Zusatzkontingente zugewiesen. Dies waren im Burgenland im Jahr 2008 weitere 100 zusätzlich zugewiesene Spurenauswertungsmöglichkeiten.

Das errechnete Grundkontingent des Bundesministeriums für Inneres im Burgenland für das Jahr 2009 beträgt zu Jahresbeginn 2009 67 mögliche Spurenanalysen. Wie hoch die tatsächlichen Kontingente im Jahr 2009 sein werden, kann derzeit nicht angegeben werden, da sich dies auch wieder nach dem tatsächlichen Bedarf und der Verhältnismäßigkeit richten wird.

 

Zu Frage 18:

Wie zu Frage 17 angeführt, werden zu zahlreichen Delikten – auch Kleinstdelikten – zwar viele Einzelspuren gesichert und asserviert, aber nicht immer ausgewertet, da dies oftmals nicht zielführend ist. Ob eine Auswertung sinnvoll ist, entscheiden die Landeskriminalämter, welche entweder aus den Kontingentsguthaben abrufen oder im Bedarfsfall Gerichtsaufträge einholen. Ein erheblicher Teil der gesicherten Spuren bleibt aber aus den angeführten Gründen asserviert. Eine Auswertung ist in diesen Fällen nicht vorgesehen, sofern nicht anderslautende Aufträge der Justizbehörden ergehen.

 

Zu Frage 19:

Die Kontingente richten sich nach dem tatsächlichen Bedarf und den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Sparsamkeit.

 

Zu Frage 20:

Die Bezeichnung „Verbrechen“ ist nicht im Sinne der Legaldefinition nach dem Strafgesetzbuch zu verstehen. Aus Gründen der Vergleichbarkeit mit früheren Statistikdaten werden unter der Bezeichnung „Verbrechen“ jene Anzeigen verstanden, die sich auf eine die jeweilige Grenzmenge (§§ 28b bzw. 31b SMG) übersteigende Menge an Suchtmittel beziehen.

 

Verbrechenstraftatbestände

 

 

 

Datenbestand Berichtsjahre 2007 und 2008 (jeweils von 1.1.-31.12)

 

 

 

 

 

 

Burgenland

2007

2008

Veränderung

 

 

 

 

 

 

 

140

184

plus 44 Fälle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Österreich

2007

2008

Veränderung

 

 

 

 

 

 

 

2473

1980

minus 493 Fälle

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Datenbestand Berichtsjahre 2007, 2008 und 2009 (jeweils von 1.1. bis 29.4.)

 

 

 

 

 

Burgenland

2007

2008

2009

Veränderung 08/09

 

 

 

 

 

 

53

38

49

plus 11 Fälle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Österreich

2007

2008

2009

Veränderung 08/09

 

 

 

 

 

 

871

646

556

minus 90 Fälle