1756/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.06.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 21. April 2009 unter der Zahl 1724/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Nutzung von Social Networks für kriminalpolizeiliche Ermittlungen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Durchsuchung von Einträgen in „Social Networks“ für kriminalpolizeiliche Zwecke erfolgt bei Bedarf über gerichtliche Anordnung.

Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zur Frage 3:

Darüber werden keine statistischen Aufzeichnungen geführt.