1777/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.06.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0127-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 1744/J-NR/2009

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Werner Neubauer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Geschäftspraktiken der Firma TECOMEDICA GmbH mit österreichischen Ärzten“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 15 und 19 bis 23:

Im Zusammenhang mit dem in der Anfrage angesprochenen Sachverhalt langte bei der Staatsanwaltschaft Wien im März 2009 eine Anzeige gegen unbekannte Täter ein. In dem nunmehr gegen vier Beschuldigte wegen des Verdachtes des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges anhängigen Verfahren beauftragte die Staatsanwaltschaft Wien die Polizei mit umfangreichen Ermittlungen. Unter anderem soll auch ein Zusammenhang mit in Deutschland ansässigen Unternehmen abgeklärt werden.

Der Staatsanwaltschaft Wien sind aufgrund einer von einem Privatbeteiligtenvertreter erstellten Liste bislang 79 Ärzte bekannt geworden. Von diesen 79 Ärzten haben lediglich 15 den in der Anfrage angesprochenen Sachverhalt selbst zur Anzeige gebracht, wobei die Anzeigeerstattung teilweise direkt bei der Polizei erfolgte.

Am 17. April 2009 langte auch bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch eine Anzeige gegen unbekannte Täter wegen des Verdachtes des Betruges ein. Diese Anzeige wurde mit Verfügung vom 21. April 2009 der Staatsanwaltschaft Wien zur Einbeziehung in das genannte Verfahren abgetreten.

Ich ersuche um Verständnis, dass ich darüber hinausgehend zu dem gemäß § 12 StPO nicht öffentlichen Ermittlungsverfahren keine näheren Auskünfte erteilen kann, weil dadurch einerseits der Erfolg der Ermittlungen gefährdet und andererseits die Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt werden könnten.

Zu 16 bis 18:

In diesen Fragen werden verwaltungsrechtliche Aspekte angesprochen, die nicht im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz liegen. Es wird um Verständnis ersucht, dass ich darauf nicht antworten kann.

Zu 24 bis 27:

Legt man die Sachverhaltsdarstellung in der Anfrageeinleitung zu Grunde, kann es nicht um die Verletzung von Vorschriften des Konsumentenschutzgesetzes gehen, zumal die Verträge offenbar zwischen Unternehmern (auch Ärzte können unternehmerisch tätig werden) abgeschlossen worden sind. Ob und welche weiteren zivilrechtlichen Regelungen allenfalls verletzt worden sind, kann anhand der Sachverhaltsdarstellung in der Anfrage allein nicht seriös beantwortet werden. Dies gilt auch für die Beurteilung der Frage, ob und allenfalls welche gesetzlichen Maßnahmen zum Schutz einzelner Vertragspartner erforderlich sind.

 

. Juni 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)