181/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.01.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BMVIT-9.000/0043-I/PR3/2008 Wien, am 8. Jänner 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. November unter Nr. 201/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Ressorts haben zum Stichtag 1. November 2008 die Ausübung von Nebenbeschäftigungen gemeldet?
a. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit welchen Nebenbeschäftigungen entfallen auf das Ministerbüro oder ein allfälliges Staatssekretariat?
b. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf die Zentralstelle Ihres Ressorts?
c. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf nachgeordnete Dienststellen?
Mit Stichtag 1. November 2008 wurden von einem/einer Mitarbeiter/in des Ministerbüros sowie von 21 MitarbeiterInnen der Zentralleitung Nebenbeschäftigungen gemeldet.
In den nachgeordneten Dienststellen wurde von 31 MitarbeiterInnen eine Nebenbeschäftigung gemeldet.
Zu Frage 2:
Ø Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Ressorts haben zwischen 1.1.2007 und 31. Oktober 2008 die Ausübung von Nebenbeschäftigungen gemeldet gehabt?
a. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf ein Ministerbüro oder ein allfälliges Staatssekretariat?
b. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf die Zentralstelle Ihres Ressorts?
c. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfallen auf nachgeordnete Dienststellen?
In der Zeit vom 1.1.2007 bis 31.10.2008 wurden von einem/einer Mitarbeiter/in des Ministerbüros sowie von 20 MitarbeiterInnen der Zentralleitung Nebenbeschäftigungen gemeldet.
In den nachgeordneten Dienststellen wurde von 18 MitarbeiterInnen eine Nebenbeschäftigung gemeldet.
Zu Frage 3:
Ø In welchen Fällen und aus jeweils welchen Gründen hat Ihr Ressort die Ausübung von in der Frage 2 genannten Nebenbeschäftigungen untersagt?
Die Ausübung der Nebenbeschäftigung wurde in einem Fall aufgrund der Vermutung einer Befangenheit (§ 56 Abs. 2 BDG) untersagt.
Zu Frage 4:
Ø Wer überprüft in Ihrem Ressort die Meldung von Nebenbeschäftigungen?
Antwort:
In meinem Ressort überprüft die Personalabteilung die Zulässigkeit der gemeldeten Nebenbeschäftigungen.
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