1947/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.07.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                BMWF-10.000/0153-Pers./Org.e/2009

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 30. Juni 2009

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1920/J-NR/2009 betreffend Altersgrenze für den Bezug der Studienbeihilfe, die die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und
Kollegen am 5. Mai 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 und 2:

Da das Studienbeihilfeninformationssystem erst 2001 installiert wurde, gibt es vor dieser Ein-führung über Studienbeihilfenbezieher/innen keine gespeicherten Daten über Alter, Geschlecht oder erstmaligen Bezug. Die Papier-Akten, die 14 Jahre zurückliegen, werden üblicherweise nach sieben Jahre skartiert und liegen deshalb nicht mehr zur Gänze vor.

 

Zu Frage 3:

Im Wintersemester 2008 haben 41 Studierende (26 Frauen und 15 Männer) einen Antrag gestellt; davon im ersten Semester (nur diese sind von der Altersgrenze betroffen!) 27 (16 Frauen und 11 Männer).

 

Zu Frage 4:

Im Wintersemester 2008 hatten 660 Studierende (377 Frauen und 283 Männer) einen Studienbeihilfenbezug.


 

Zu Frage 5:

Da die Altersgrenze erst 2003 von 38 auf 41 Jahre angehoben wurde, gab es im Winter-semester 2002 keine Bewilligungen.

 

Zu Frage 6:

21 Studierende (9 Frauen und 12 Männer) über 38 Jahre erhielten im Wintersemester 2008 ein Studienabschlussstipendium.

 

 

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.