1947/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.07.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0153-Pers./Org.e/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 30. Juni 2009
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1920/J-NR/2009 betreffend
Altersgrenze für den Bezug der Studienbeihilfe, die die Abgeordneten Mag.
Judith Schwentner, Kolleginnen und
Kollegen am 5. Mai 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Da das Studienbeihilfeninformationssystem erst 2001 installiert wurde, gibt es vor dieser Ein-führung über Studienbeihilfenbezieher/innen keine gespeicherten Daten über Alter, Geschlecht oder erstmaligen Bezug. Die Papier-Akten, die 14 Jahre zurückliegen, werden üblicherweise nach sieben Jahre skartiert und liegen deshalb nicht mehr zur Gänze vor.
Zu Frage 3:
Im Wintersemester 2008 haben 41 Studierende (26 Frauen und 15 Männer) einen Antrag gestellt; davon im ersten Semester (nur diese sind von der Altersgrenze betroffen!) 27 (16 Frauen und 11 Männer).
Zu Frage 4:
Im Wintersemester 2008 hatten 660 Studierende (377 Frauen und 283 Männer) einen Studienbeihilfenbezug.
Zu Frage 5:
Da die Altersgrenze erst 2003 von 38 auf 41 Jahre angehoben wurde, gab es im Winter-semester 2002 keine Bewilligungen.
Zu Frage 6:
21 Studierende (9 Frauen und 12 Männer) über 38 Jahre erhielten im Wintersemester 2008 ein Studienabschlussstipendium.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.