205/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.01.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                     Wien, am       Jänner 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0151-I/4/2008

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 154/J vom 12. November 2008 der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 6.:

Im Zeitraum von 1. Jänner 2008 bis zum Datum des Einlangens der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage, also bis einschließlich 12. November 2008, wurden von meinem Amtsvorgänger nachstehende Dienstreisen außerhalb Österreichs durchgeführt:

 

Datum

Zweck

Begleitung

4.2.

Arbeitstreffen mit FM Rostowski und PM Tuskin, Unterzeichnung DBA in Warschau

Kabinett: 2

Sonstige Mitarbeiter: 1

Amtsfremde Personen: 2

11.-12.2.

ECOFIN in Brüssel

Kabinett: 2

Sonstige Mitarbeiter: 2

3.-4.3.

ECOFIN/Eurogruppe in Brüssel

Kabinett: 2

Sonstige Mitarbeiter: 3

13.-14.3.

Europäischer Rat in Brüssel

Kabinett: 2

Sonstige Mitarbeiter: 1

4.-5.4.

Informeller ECOFIN in Brdo

Kabinett: 2

Sonstige Mitarbeiter: 3

Amtsfremde Personen: 3

10.-13.4.

WB u. IMF-Frühjahrstagung in Washington

Kabinett: 2

Sonstige Mitarbeiter: 3

Amtsfremde Personen: 1

13.-14.5.

ECOFIN/Eurogruppe in Brüssel

Kabinett: 2

Sonstige Mitarbeiter: 4

18.-19.5.

EBRD-Tagung in Kiev

Kabinett: 2

Sonstige Mitarbeiter: 3

2.-3.6.

10 Jahre EZB in Frankfurt

Eurogruppe ECOFIN in Luxemburg

Kabinett: 2

Sonstige Mitarbeiter: 3

20.8.

Arbeitstreffen mit BK Merkel und BM von der Leyen in Berlin

Kabinett: 2

Amtsfremde Personen: 4

12.-13.9.

ECOFIN in Nizza

Kabinett: 2

Sonstige Mitarbeiter: 1

Amtsfremde Personen: 4

6.-7.10.

ECOFIN in Luxemburg

Kabinett: 3

Sonstige Mitarbeiter: 3

15.-16.10.

Europäischer Rat in Brüssel

Kabinett: 2

Sonstige Mitarbeiter: 1

3.-4.11.

ECOFIN in Brüssel

Kabinett: 2

Sonstige Mitarbeiter: 4

 

Bei den hinzugezogenen amtsfremden Personen handelte es sich um Medienvertreter, Fotografen sowie bei einer Reise um den Gouverneur der Österreichischen Nationalbank mit zwei Begleitpersonen, wobei dessen Kosten und die seiner Begleitpersonen nicht vom Bundesministerium für Finanzen getragen wurden.

 

Der meinem Amtsvorgänger beigegebene Staatssekretär hat im angefragten Zeitraum nachstehende Dienstreisen außerhalb Österreichs durchgeführt:

 

Datum

Zweck

Begleitung

21.-22.1.

ECOFIN in Brüssel

Kabinett: 1

Sonstige Mitarbeiter: 2

20.-24.2.

Arbeitsbesuche mit HBP in Äthiopien u. Mali

Kabinett: 1

26.-27.3.

Volkshilfe Europakonferenz in Paris

Kabinett: 1

8.-18.5.

Begleitung HBK auf der Südamerikareise (Buenos Aires, Sao Paulo, Brasilia)

Annual Meeting AfDB in Maputo

Kabinett: 1

7.-8.7.

ECOFIN in Brüssel

Kabinett: 1

Sonstige Mitarbeiter: 1

17.7.

ECOFIN in Brüssel

Kabinett: 1

11.-13.9.

ECOFIN in Nizza

Kabinett: 1

10.-13.10.

WB u. IMF-Herbsttagung in Washington

Kabinett: 1

Sonstige Mitarbeiter: 5

Amtsfremde Personen: 1

 

Bei der letztgenannten Reise wurde der meinem Amtsvorgänger beigegebene Staatssekretär von einem Vertreter der WKO begleitet, wobei dessen Kosten nicht vom Bundesministerium für Finanzen getragen wurden.

 

Zu 7.:

Das Bundesministerium für Finanzen nimmt nicht nur an den regelmäßig in Brüssel stattfindenden ECOFIN-Ratssitzungen teil, sondern ist auch in anderen multilateralen Finanzinstitutionen ständig vertreten. Die Teilnahme der Mitgliedstaaten an den Fachministerräten sowie an den Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs ist verbindlicher Bestandteil des Entscheidungsfindungsprozesses der Europäischen Union. Die Vertretung Österreichs in den multilateralen Finanzinstitutionen ist unabdingbare Voraussetzung, um globale wirtschaftspolitische Ziele zu verfolgen und gleichzeitig die Wahrung österreichischer Interessen sicherzustellen. Darüber hinaus verweise ich auf den in der Tabelle zur Beantwortung der Fragen 1. bis 6. angeführten Reisezweck.

 


Zu 8.:

Die aus den zu den Fragen 1. bis 6. angeführten Dienstreisen außerhalb Österreichs erwachsenen Gesamtkosten betragen EUR 223.173,32. Davon entfallen auf meinen Amtsvorgänger EUR 28.756,63, auf den ihm beigegebenen Staatssekretär EUR 25.558,09, auf die beiden Kabinette EUR 79.871,07, auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts EUR 78.706,96 und auf die hinzugezogenen amtsfremden Personen EUR 10.280,57.

 

Ich weise darauf hin, dass die Kosten für einige wenige noch nicht eingegangene Abrechnungen von Dienstreisen vorläufig geschätzt wurden und die tatsächliche Gesamtsumme daher geringfügige Abweichungen aufweisen kann.

 

Zu 9.:

Zur Systematik der EU-Refundierungen wird generell vermerkt, dass seit 1. Jänner 2004 auf Verfügung des Generalsekretärs des Rates/Hohen Vertreters für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik jedem Mitgliedstaat für die zu erwartenden Reisekosten zu Tagungen des Rates, zu Sitzungen seiner Vorbereitungsgremien oder anderer Sitzungen im Rahmen der Tätigkeit des Rates als Organ ein pauschaler Betrag überwiesen wird. Für den gesamten Bund werden die Transportkostenrefundierungen zwischen dem Rat und dem Bundesministerium für Finanzen abgewickelt, wobei die Pauschalvergütung in das allgemeine Budget einfließt und keine Aufteilung auf die einzelnen Ressorts, so auch nicht auf das Bundesministerium für Finanzen hinsichtlich der Dienstreisen meines Amtsvorgängers und des ihm beigegebenen Staatssekretärs, erfolgt. 2008 wurden von der Europäischen Kommission EUR 1.176.880,74 an Österreich überwiesen.

 

Zusätzlich werden von der Europäischen Kommission die Transportkosten für die Teilnehmer an Kommissionsausschüssen übernommen, die als „nationale Experten“ für Österreich an diesen Sitzungen teilnehmen. Aus diesem Titel wurden von der Europäischen Kommission 2008 EUR 570.009,59 an das Bundesministerium für Finanzen überwiesen.

 

Zu 10.:

Nach Einlangen der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage bis zum
Amtsantritt der neuen Bundesregierung (2. Dezember 2008) wurde von meinem Amtsvorgänger am 1. Dezember 2008 eine eintägige Dienstreise zum ECOFIN nach Brüssel absolviert. Wie bereits zu Frage 7. ausgeführt, ist das Bundesministerium für Finanzen nicht nur für den regelmäßig stattfindenden ECOFIN-Rat zuständig, sondern auch in anderen multilateralen Finanzinstitutionen ständig vertreten. Ich werde daher die für die Vertretung der Interessen Österreichs innerhalb meines Zuständigkeitsbereiches als Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen erforderlichen Auslandsdienstreisen selbstverständlich im erforderlichen Umfang wahrnehmen. Gleiches gilt für die mir beigegebenen Staatssekretäre hinsichtlich deren Zuständigkeitsbereich.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.