205/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.01.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Jänner 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0151-I/4/2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 154/J vom 12. November 2008 der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 6.:
Im Zeitraum von 1. Jänner 2008 bis zum Datum des Einlangens der vorliegenden schriftlichen parlamentarischen Anfrage, also bis einschließlich 12. November 2008, wurden von meinem Amtsvorgänger nachstehende Dienstreisen außerhalb Österreichs durchgeführt:
Datum |
Zweck |
Begleitung |
4.2. |
Arbeitstreffen mit FM Rostowski und PM Tuskin, Unterzeichnung DBA in Warschau |
Kabinett: 2 Sonstige Mitarbeiter: 1 Amtsfremde Personen: 2 |
11.-12.2. |
ECOFIN in Brüssel |
Kabinett: 2 Sonstige Mitarbeiter: 2 |
3.-4.3. |
ECOFIN/Eurogruppe in Brüssel |
Kabinett: 2 Sonstige Mitarbeiter: 3 |
13.-14.3. |
Europäischer Rat in Brüssel |
Kabinett: 2 Sonstige Mitarbeiter: 1 |
4.-5.4. |
Informeller ECOFIN in Brdo |
Kabinett: 2 Sonstige Mitarbeiter: 3 Amtsfremde Personen: 3 |
10.-13.4. |
WB u. IMF-Frühjahrstagung in Washington |
Kabinett: 2 Sonstige Mitarbeiter: 3 Amtsfremde Personen: 1 |
13.-14.5. |
ECOFIN/Eurogruppe in Brüssel |
Kabinett: 2 Sonstige Mitarbeiter: 4 |
18.-19.5. |
EBRD-Tagung in Kiev |
Kabinett: 2 Sonstige Mitarbeiter: 3 |
2.-3.6. |
10 Jahre EZB in Frankfurt Eurogruppe ECOFIN in Luxemburg |
Kabinett: 2 Sonstige Mitarbeiter: 3 |
20.8. |
Arbeitstreffen mit BK Merkel und BM von der Leyen in Berlin |
Kabinett: 2 Amtsfremde Personen: 4 |
12.-13.9. |
ECOFIN in Nizza |
Kabinett: 2 Sonstige Mitarbeiter: 1 Amtsfremde Personen: 4 |
6.-7.10. |
ECOFIN in Luxemburg |
Kabinett: 3 Sonstige Mitarbeiter: 3 |
15.-16.10. |
Europäischer Rat in Brüssel |
Kabinett: 2 Sonstige Mitarbeiter: 1 |
3.-4.11. |
ECOFIN in Brüssel |
Kabinett: 2 Sonstige Mitarbeiter: 4 |
Bei den hinzugezogenen amtsfremden Personen handelte es sich um Medienvertreter, Fotografen sowie bei einer Reise um den Gouverneur der Österreichischen Nationalbank mit zwei Begleitpersonen, wobei dessen Kosten und die seiner Begleitpersonen nicht vom Bundesministerium für Finanzen getragen wurden.
Der meinem Amtsvorgänger beigegebene Staatssekretär hat im angefragten Zeitraum nachstehende Dienstreisen außerhalb Österreichs durchgeführt:
Datum |
Zweck |
Begleitung |
21.-22.1. |
ECOFIN in Brüssel |
Kabinett: 1 Sonstige Mitarbeiter: 2 |
20.-24.2. |
Arbeitsbesuche mit HBP in Äthiopien u. Mali |
Kabinett: 1 |
26.-27.3. |
Volkshilfe Europakonferenz in Paris |
Kabinett: 1 |
8.-18.5. |
Begleitung HBK auf der Südamerikareise (Buenos Aires, Sao Paulo, Brasilia) Annual Meeting AfDB in Maputo |
Kabinett: 1 |
7.-8.7. |
ECOFIN in Brüssel |
Kabinett: 1 Sonstige Mitarbeiter: 1 |
17.7. |
ECOFIN in Brüssel |
Kabinett: 1 |
11.-13.9. |
ECOFIN in Nizza |
Kabinett: 1 |
10.-13.10. |
WB u. IMF-Herbsttagung in Washington |
Kabinett: 1 Sonstige Mitarbeiter: 5 Amtsfremde Personen: 1 |
Bei der letztgenannten Reise wurde der meinem Amtsvorgänger beigegebene Staatssekretär von einem Vertreter der WKO begleitet, wobei dessen Kosten nicht vom Bundesministerium für Finanzen getragen wurden.
Zu 7.:
Das Bundesministerium für Finanzen nimmt nicht nur an den regelmäßig in Brüssel stattfindenden ECOFIN-Ratssitzungen teil, sondern ist auch in anderen multilateralen Finanzinstitutionen ständig vertreten. Die Teilnahme der Mitgliedstaaten an den Fachministerräten sowie an den Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs ist verbindlicher Bestandteil des Entscheidungsfindungsprozesses der Europäischen Union. Die Vertretung Österreichs in den multilateralen Finanzinstitutionen ist unabdingbare Voraussetzung, um globale wirtschaftspolitische Ziele zu verfolgen und gleichzeitig die Wahrung österreichischer Interessen sicherzustellen. Darüber hinaus verweise ich auf den in der Tabelle zur Beantwortung der Fragen 1. bis 6. angeführten Reisezweck.
Zu 8.:
Die aus den zu den Fragen 1. bis 6. angeführten Dienstreisen außerhalb Österreichs erwachsenen Gesamtkosten betragen EUR 223.173,32. Davon entfallen auf meinen Amtsvorgänger EUR 28.756,63, auf den ihm beigegebenen Staatssekretär EUR 25.558,09, auf die beiden Kabinette EUR 79.871,07, auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts EUR 78.706,96 und auf die hinzugezogenen amtsfremden Personen EUR 10.280,57.
Ich weise darauf hin, dass die Kosten für einige wenige noch nicht eingegangene Abrechnungen von Dienstreisen vorläufig geschätzt wurden und die tatsächliche Gesamtsumme daher geringfügige Abweichungen aufweisen kann.
Zu 9.:
Zur Systematik der EU-Refundierungen wird generell vermerkt, dass seit 1. Jänner 2004 auf Verfügung des Generalsekretärs des Rates/Hohen Vertreters für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik jedem Mitgliedstaat für die zu erwartenden Reisekosten zu Tagungen des Rates, zu Sitzungen seiner Vorbereitungsgremien oder anderer Sitzungen im Rahmen der Tätigkeit des Rates als Organ ein pauschaler Betrag überwiesen wird. Für den gesamten Bund werden die Transportkostenrefundierungen zwischen dem Rat und dem Bundesministerium für Finanzen abgewickelt, wobei die Pauschalvergütung in das allgemeine Budget einfließt und keine Aufteilung auf die einzelnen Ressorts, so auch nicht auf das Bundesministerium für Finanzen hinsichtlich der Dienstreisen meines Amtsvorgängers und des ihm beigegebenen Staatssekretärs, erfolgt. 2008 wurden von der Europäischen Kommission EUR 1.176.880,74 an Österreich überwiesen.
Zusätzlich werden von der Europäischen Kommission die Transportkosten für die Teilnehmer an Kommissionsausschüssen übernommen, die als „nationale Experten“ für Österreich an diesen Sitzungen teilnehmen. Aus diesem Titel wurden von der Europäischen Kommission 2008 EUR 570.009,59 an das Bundesministerium für Finanzen überwiesen.
Zu 10.:
Nach Einlangen der vorliegenden
schriftlichen parlamentarischen Anfrage bis zum
Amtsantritt der neuen Bundesregierung (2. Dezember 2008) wurde von meinem
Amtsvorgänger am 1. Dezember 2008 eine eintägige Dienstreise zum
ECOFIN nach Brüssel absolviert. Wie bereits zu Frage 7. ausgeführt,
ist das Bundesministerium für Finanzen nicht nur für den
regelmäßig stattfindenden ECOFIN-Rat zuständig, sondern auch in
anderen multilateralen Finanzinstitutionen ständig vertreten. Ich werde
daher die für die Vertretung der Interessen Österreichs innerhalb
meines Zuständigkeitsbereiches als Vizekanzler und Bundesminister für
Finanzen erforderlichen Auslandsdienstreisen selbstverständlich im erforderlichen
Umfang wahrnehmen. Gleiches gilt für die mir beigegebenen
Staatssekretäre hinsichtlich deren Zuständigkeitsbereich.
Mit freundlichen Grüßen