2093/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.07.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juli 2009
Parlament
1017 Wien GZ: 310205/0105-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2071/J vom 14. Mai 2009 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Wie in der Anfragebeantwortung 4542/AB (XXIII. GP) ausgeführt, kam es in den letzten Jahren zu einem Rückgang der Beanstandungen bzw. Übertretungen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Aufgrund der geringen Anzahl an Schlachthöfen bzw. Fleischverarbeitungsbetrieben in einigen Bundesländern und mangels konkreter Hinweise auf Unregelmäßigkeiten wurden diese Betriebe keiner risikoorientierten Kontrolle unterzogen. Im Sinne einer Auswahl der Kontrollen nach Risikobranchen sowie innerhalb dieser nach Unternehmen mit hohem Risikoindikator wurden die Schwerpunkte der Kontrollen in anderen Branchen gesetzt. Stichprobenweise werden selbstverständlich weiterhin Schlachthöfe und Fleischzerlegungsbetriebe überprüft, um allfällige neue Betrugstendenzen aufzudecken und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Im Kalenderjahr 2008 wurden die nachstehend angeführte Anzahl Fleischverarbeitungs-betriebe bzw. Schlachthöfe kontrolliert:
BUNDESLAND |
Anzahl kontrollierte Betriebe |
Burgenland |
Keine Kontrollen |
Kärnten |
3 |
Niederösterreich |
7 |
Oberösterreich |
4 |
Salzburg |
5 |
Steiermark |
2 |
Tirol |
2 |
Vorarlberg |
Keine Kontrollen |
Wien |
5 |
Summe |
28 |
Zu 2.:
Aus den Überprüfungen resultierten Strafanträge nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz wegen fehlender arbeitsmarktrechtlicher Bewilligungen sowie nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz wegen fehlender Anmeldung zur Sozialversicherung und Kontrollmitteilungen an das Arbeitsmarktservice wegen ungerechtfertigten Bezuges von Transferleistungen. In zwei Fällen wurde ein Antrag auf Entzug der Gewerbeberechtigung gestellt.
Zu 3.:
Bei den Kontrollen wurden illegal beschäftigte bzw. nicht zur Sozialversicherung angemeldete Personen oder Bezieher von Transferleistungen in nachstehend angeführter Anzahl angetroffen:
BUNDESLAND |
Anzahl illegal Beschäftigte |
Anzahl Scheinselbständige |
Burgenland |
Keine Kontrollen |
|
Kärnten |
0 |
0 |
Niederösterreich |
27 |
0 |
Oberösterreich |
3 |
0 |
Salzburg |
111 |
0 |
Steiermark |
0 |
0 |
Tirol |
15 |
0 |
Vorarlberg |
Keine Kontrollen |
|
Wien |
3 |
0 |
Summe |
159 |
0 |
Zu 4.:
Die Dauer der Beschäftigungsverhältnisse der Schwarzarbeiterinnen bzw. Schwarzarbeiter variierte zwischen einem oder zwei Tagen und 21 Monaten.
Zu 5.:
Teilweise handelte es sich um ausgebildete Fachkräfte.
Zu 6.:
Die Entlohnung erfolgte bar oder durch Banküberweisung sowie in Einzelfällen in Form von Naturalien oder Gutscheinen.
Zu 7.:
Die Entlohnung erfolgte laut Kollektivvertrag bzw. betrug zwischen brutto € 350,-- und € 1.756,47 pro Monat in Abhängigkeit von der Arbeitszeit.
Zu 8.:
Die Arbeitsdauer betrug im Regelfall im Durchschnitt 8 Stunden. In einem Fall belief sie sich auf 7 Stunden, in einem weiteren Fall betrug sie zwischen 3 und 5 Stunden.
Zu 9. bis 11.:
Überprüfungen, die veterinärmedizinische Belange betreffen, ressortieren nicht in die Kompetenz des Bundesministeriums für Finanzen und werden daher nicht evidenziert. In einzelnen Fällen erfolgten die Kontrollen in Absprache bzw. in Kooperation mit den zuständigen Behörden bzw. wurden bei Verstößen Kontrollmitteilungen übermittelt. Die Feststellung etwaiger Verstöße gegen veterinärrechtliche Bestimmungen obliegt Tierärzten, deren Anwesenheit bei Schlachtungen vorgesehen ist, sodass seitens der KIAB keine diesbezüglichen Feststellungen getroffen werden. Da diese Meldungen nicht den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen betreffen und auch keine Auswirkungen auf das Bundesministerium für Finanzen haben, erfolgt über das Ergebnis dieser Verfahren keine Rückmeldung an die KIAB.
Zu 12. bis 17.:
Aus Gründen
der Verpflichtung zur abgabenrechtlichen Geheimhaltung
(§ 48a Bundesabgabenordnung) können zu diesen Fragen keine
konkreten Auskünfte gegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen