2106/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.07.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0195-III/4a/2009

 

 

Wien, 13. Juli 2009

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2213/J-NR/2009 betreffend desolate Schulen in Kärnten, die die Abg. Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen am 28. Mai 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Der erwähnte Prüfbericht des Kärntner Arbeitsinspektorates vom Mai 2009 geht von unrichtigen Voraussetzungen aus; daher können auch die Aussagen des Vizepräsidenten des Landesschulrates für Kärnten nicht den Tatsachen entsprechen.

 

Denn im Prüfbericht wurde keinerlei Rücksicht darauf genommen, dass

-     für die Bemessung der erforderlichen Flächen für die Arbeitsplätze der Lehrkräfte nicht die tatsächliche Anzahl an unterrichtenden Lehrkräften zu berücksichtigen ist,

-     die Lehrkräfte ihren Dienst zu einem Großteil in den Klassenräumen versehen und die Lehrkräftearbeitsräume nur von einer geringeren Anzahl der Lehrkräfte gleichzeitig genutzt werden,

-     und außerdem in sämtlichen Sammlungen zumindest jeweils ein vollwertiger Arbeitsplatz zusätzlich zur Verfügung steht.

 

Zwischen dem Zentralinspektorat und dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur besteht unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien im übrigen Einvernehmen für die


Berechnung der Arbeitsfläche nach folgender Formel: Anzahl der Lehrkräfte (Vollbeschäftigungsäquivalent) x 2 m².

 

Das Zentralinspektorat hat über Veranlassung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur sowie des Landesschulrates für Kärnten das Kärntner Arbeitsinspektorat auf diese gültigen Vorgaben verwiesen und um eine Überarbeitung des Prüfberichtes ersucht.

 

Zu Fragen 2 und 3:

Zwischen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) ist bis dato vereinbart, dass alle Projekte des Schulentwicklungsprogramms (SCHEP), die im Konjunkturpaket II (Ministerratsbeschluss vom 23. Dezember 2008) für Baubeginne 2009 und 2010 bestimmt sind, durch die Stundung von Mietzahlungen an die BIG nicht verzögert bzw. beeinträchtigt werden.

 

Für die betroffenen Bundesschulstandorte in Kärnten (BG/BRG Villach, St.Martiner-Straße und BG/BRG und BHAK für Slowenen Klagenfurt) sind somit die für 2009 bzw. 2010 geplanten Baubeginne (nach Abschluss der Mietverträge über die Angemessenheit der Höhe der Zuschlagsmieten zwischen Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und der BIG) sichergestellt.

 

Zu Frage 4:

Im SCHEP 2008 (Ministerratsbeschluss vom 17. Februar 2009) sind für die Schulbauvorhaben des Bundes in Kärnten in den nächsten zehn Jahren über EUR 108 Mio. vorgesehen. Über die Höhe dieser notwendigen Mittel besteht Einvernehmen zwischen dem Landesschulrat und dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

Für die laufende Instandhaltung werden dem Landesschulrat für Kärnten jährlich
ca. EUR 3,0 bis 3,5 Mio. zur Verfügung gestellt.

 

Über die genannten Beträge hinausgehende Mittel sind zur Erhaltung der Schulgebäudequalität der Kärntner Bundesschulen aus heutiger Sicht nicht notwendig und daher auch nicht vorgesehen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.