2111/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.07.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0182-Pers./Org.e/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 9.Juli 2009
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2119/J-NR/2009 betreffend
Kinderrechte in
die Verfassung, die die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill,
Kolleginnen und
Kollegen am 20. Mai 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Hierzu verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2106/J-NR/2009 durch den Herrn Bundeskanzler.
Zu Fragen 3 bis 5:
Österreich ist dem Übereinkommen über die Rechte des
Kindes in der Gewissheit beigetreten, dass die im Übereinkommen normierten
Rechte des Kindes und die Achtung seiner besonderen Bedürfnisse in der
österreichischen Rechtsordnung im Wesentlichen bereits gewährleistet
sind. Kinderrechtsrelevante Bestimmungen sind in zahlreichen Gesetzesmaterien
enthalten. Die
unterschiedliche Struktur sowie die Vielfalt und Interdependenz der
Gewährleistungen der Konvention machen eine Zuordnung ihrer Artikel zu
einzelnen österreichischen Gesetzesbe-stimmungen aber in den meisten
Fällen schwierig und wenig sinnvoll. Auch eine Beantwortung der Frage nach
der federführenden Zuständigkeit eines oder mehrerer Ressorts
für die einzelnen Artikel der Konvention ist in dieser Allgemeinheit kaum
möglich, da die einzelnen Kinderrechte unter verschiedenen, jeweils
unterschiedliche Ressorts betreffenden Gesichtspunkten umgesetzt werden
können.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.