2111/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.07.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

                                                                                                                                                     BMWF-10.000/0182-Pers./Org.e/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 9.Juli 2009

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2119/J-NR/2009 betreffend Kinderrechte in
die Verfassung, die die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und
Kollegen am 20. Mai 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 und 2:

Hierzu verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2106/J-NR/2009 durch den Herrn Bundeskanzler.

 

Zu Fragen 3 bis 5:

Österreich ist dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes in der Gewissheit beigetreten, dass die im Übereinkommen normierten Rechte des Kindes und die Achtung seiner besonderen Bedürfnisse in der österreichischen Rechtsordnung im Wesentlichen bereits gewährleistet sind. Kinderrechtsrelevante Bestimmungen sind in zahlreichen Gesetzesmaterien enthalten. Die
unterschiedliche Struktur sowie die Vielfalt und Interdependenz der Gewährleistungen der Konvention machen eine Zuordnung ihrer Artikel zu einzelnen österreichischen Gesetzesbe-stimmungen aber in den meisten Fällen schwierig und wenig sinnvoll. Auch eine Beantwortung der Frage nach der federführenden Zuständigkeit eines oder mehrerer Ressorts für die einzelnen Artikel der Konvention ist in dieser Allgemeinheit kaum möglich, da die einzelnen Kinderrechte unter verschiedenen, jeweils unterschiedliche Ressorts betreffenden Gesichtspunkten umgesetzt werden können.

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.