2158/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.07.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

GZ: BKA-353.110/0147-I/4/2009

Wien, am 13. Juli 2009

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. Juni 2009 unter der Nr. 2578/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend falsche und politisch abwertende Behauptungen bei Gruppenführun­gen im Parlament gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4 sowie 6 bis 8:

Ø      Haben Sie Kenntnis von derartigen Vorfällen, bei denen sich durch das Bundes­kanzleramt ausgewähltes Führungspersonal über eine der im Parlament vertre­tenen Parteien abfällig geäußert hat?

Ø      Falls ja, seit wann?

Ø      Falls ja, was haben Sie dagegen unternommen?

Ø      Falls nichts, warum nicht?

Ø      Halten Sie das o. a. Verhalten, bei denen sich durch das Bundeskanzleramt aus­gewähltes Führungspersonal über eine der im Parlament vertretenen Parteien ab­fällig geäußert hat, für der Würde und dem Ansehen des Hohen Hauses zuträg­lich?

Ø      Falls ja, warum?

Ø      Falls nein, warum nicht?

 

Ich habe keine Kenntnis von Vorfällen, wie sie in der Anfrage beschrieben werden. Es wurden auch keine Beschwerden in Bezug auf Sachverhalte, wie sie in der An­frage erwähnt werden, an das Bundeskanzleramt herangetragen. Im Übrigen erfolg­ten im Rahmen der Projektorganisation die Auswahl und die Ausbildung der Vermitt­ler und Vermittlerinnen unter Verantwortung der beiden wissenschaftlichen Ausstel­lungsleiter.

 

Zu Frage 5:

Ø      Wie stehen Sie zu den o. a. Vorfällen, bei denen sich Bedienstete der Parla­mentsdirektion über eine der im Parlament vertretenen Parteien abfällig geäußert haben?

 

Insoweit sich die Frage auf Personal der Parlamentsdirektion bezieht, berührt sie nicht den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Ø      Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um zu gewährleisten, dass bei künfti­gen Veranstaltungen im Parlament durch das Bundeskanzleramt ausgewähltes Führungspersonal sich nicht mehr zu derartig abfälligen Äußerungen über eine der im Parlament vertretenen Parteien hinreißen lässt?

Ø      Falls keine, warum nicht?

 

Abgesehen davon, dass das Bundeskanzleramt nicht selbst das Führungspersonal ausgewählt hat, würde ich bei vergleichbaren Projekten wiederum darauf achten, dass Auswahl und Ausbildung von Führungspersonal unter Verantwortung ausge­wiesener Wissenschafter erfolgt, dass unter dieser Verantwortung auch schriftliche Unterlagen für die Präsentationen zur Verfügung stehen und dass regelmäßige Eva­luierungen eines allfälligen Feedbacks von Besuchern erfolgt.

 

Mit freundlichen Grüßen