2196/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.07.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0108 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 17. JULI 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerald Grosz, Kolleginnen
und Kollegen vom 10. Juni 2009, Nr. 2372/J, betreffend die
Telefonkosten der Ressorts
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen vom 10. Juni 2009, Nr. 2372/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Im Zeitraum 1.2.2007 bis 31.5.2009 betrugen die Gesamtkosten für Telefonie im BMLFUW € 882.510,16.
Zu Frage 2:
Im genannten Zeitraum wurden 126 Handys angeschafft, die Kosten hiefür betrugen € 15.415,52. Es wird darauf hingewiesen, dass unter „Anschaffung“ auch der „Austausch“ von Handys zu verstehen ist, der durch die relative kurze Lebensdauer dieser Geräte bedingt ist.
Zu Frage 3:
Die Kosten für die Nutzung der Diensthandys betrugen im genannten Zeitraum € 347.180,11.
Zu Frage 4:
In der Zentralleitung und den nachgeordneten Dienststellen haben 785 Personen ein Diensthandy.
Zu Frage 5:
Im Ministerbüro haben13 Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen ein Diensthandy.
Zu Frage 6:
Die Kosten für die Nutzung dieser Handys betrugen im Zeitraum 1.2.2007 bis 31.5.2009 € 59.058,90.
Zu Frage 7:
Die private Nutzung wird durch Eingabe eines dafür vorgesehenen Codes gekennzeichnet. Die Benutzer werden bei Übernahme des Handys darauf aufmerksam gemacht und bestätigen dies mit ihrer Unterschrift. Gleichzeitig wird ein Einziehungsauftrag unterschrieben. Die Benutzer erhalten für diese codierten Gespräche vom Anbieter eine Rechnung, die privat zu bezahlen ist.
Der Bundesminister: