220/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.01.2009
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0196-I/5/2008

Wien, am  14. Jänner 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 381/J der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Frage 1:

Die Studienergebnisse unterstreichen die vorsichtige Haltung Österreichs bei Marktzulassungen von GVOs und die Forderung, dass die Risikobewertung mögliche langfristige, indirekte Effekte sowie potentielle Auswirkungen auf die Reproduktion umfassen soll. Diese Studie wird derzeit von den Studienautoren noch hinsichtlich des verwendeten statistischen Modells einer weiteren internen Kontrolle vor der Publizierung in einem wissenschaftlichen Journal unterzogen. Sie wurde bereits von den Auftraggebern (BMGFJ & BMLFUW) an alle zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten, an die Europäische Kommission (DG Sanco & GD ENV) sowie an die EFSA übermittelt. Beim letzten Treffen des Ständigen Lebens- und Futtermittelausschusses am 16.12.08 fand eine erste Diskussion über die Studie statt. Die vorliegenden Erkenntnisse untermauern das Bemühen Österreichs, nun noch stärker für die Aufnahme von Multigenerationsstudien in die Risikobewertung einzutreten.

Frage 2:

Ziel war die Überprüfung von Futtereffekten der gentechnisch veränderten Maissorte NK603xMON810 nach Langzeitexposition in Mäusen. Es handelte sich aber nicht um eine Risikobewertung des Produkts nach den Vorgaben des Guidance Documents zur Risikobewertung von gentechnisch veränderten Pflanzen, sondern um eine Studie im Rahmen der Risikoforschung, schließlich wurde mit den verwendeten Methoden auch wissenschaftliches Neuland betreten.

 

Frage 3:

Die Studienergebnisse geben zwar Hinweise auf mögliche Veränderungen der Reproduktionsleistung (die statistische Prüfung der Aussagekraft wird derzeit von den Autoren noch einmal überprüft), allerdings sind die Voraussetzungen, welche eine Marktrücknahme rechtfertigen würden, derzeit nicht gegeben.

 

Frage 4:

Derzeit gibt es von meinem Ressort keinen weiteren diesbezüglichen Forschungsauftrag. Die Autoren arbeiten an einer Reevaluierung der Daten und der Fertigstellung der Publikation in einem wissenschaftlichen Journal.

 

Frage 5:

Die Durchführung derartiger Studien an Nutztieren wird von meinem Ressort im Rahmen der Sicherheitsbewertung von GVOs im EU-Zulassungsverfahren gefordert. Weiterführende Studien wären für Österreich wohl sinnvoll, sie sind aber auch mit sehr hohen Kosten verbunden und bedürfen einer sorgfältigen Vorbereitung. Österreich regt daher auch an, dass andere EU- Mitgliedstaaten derartige Studien durchführen. Schließlich wäre die Durchführung solcher kostenintensiver Studien auch eine Aufgabe der Zulassungswerber.

 

Frage 6:

Wie bereits in der Vergangenheit stützt sich Österreich bei der Sicherheitsbewertung von GVOs auf die vorliegenden und dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechenden neuesten Erkenntnisse. Das BMGFJ bringt diese nicht nur im Rahmen des EU-Zulassungsverfahrens, sondern auch in die internationale wissenschaftliche Diskussion, bei der Mitarbeit am EU-Regelwerk etc. ein.

Vorrangig ist derzeit die weitere Überpüfung, ob durch die neuen GVO Produkte Bedenken für die Futtermittelsicherheit bestehen. Eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch den Konsum von Produkten von oder aus Tieren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert werden, kann derzeit aus wissenschaftlicher Sicht nicht erkannt werden.
Sofern berechtigter Grund zur Annahme besteht, dass ein GVO als Produkt oder in einem Produkt eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt, werden die entsprechenden Maßnahmen getroffen.

 

Frage 7:

Ich verweise auf die Beantwortungen zu den Fragen 1 und 6.

 

Frage 8:

Ich verweise auf die Beantwortungen zu den Fragen 1, 3 und 4.

 


Frage 9:

Seit dem Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes im Jahr 1995 wurden rund 55 einschlägige Studien vom BMGFJ finanziert, ein Großteil hatte die GVO-Risikobewertung (Grüne Gentechnik) zur Zielsetzung. Ein Überblick ist unter http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/bestellservice.html?sort=datum&channel=CH0521&thema=CH0621 abrufbar.

Zuletzt wurden folgende Studien abgeschlossen:

Projekt: “Erstellung eines Leitfadens zur Begutachtung von EU GVO Anträgen“

Dieser Leitfaden soll insbesondere als Richtschnur für die Begutachtung von Zulassungsanträgen für GVO bzw. daraus hergestellte Lebens- und Futtermittel herangezogen werden; Umweltbundesamt Wien

 

Projekt: „Allergene Risikoabschätzung einer genetisch modifizierten Maislinie im Vergleich zu der isogenen Kontrolllinie: Evaluierung der möglichen Untersuchungen und deren Aussagekraft“; Med. Universität Wien

 

Noch laufendes Projekt:

Projekt “Evaluation of floristic and faunistic biodiversity in agricultural regions – baseline data for an ecological risk assessment of future releases of genetically modified crops in Austria” - BINATS (BIodiversity - NATure – Safety), Endbericht Ende 2009; Universität Wien & Universität f. Bodenkultur

 

Neuauftrag im Jahr 2008:

„Wirkungen transgener Maispflanzen auf nützliche Pflanzen-Mikroben-Interaktionen und den mikrobiellen Stickstoffumsatz im Boden“; Austrian Research Centers GmbH – ARC, Dept. of Bioresources, 2444 Seibersdorf, (2008-2010)

 

Weitere einschlägige Projekte sind auch in Zukunft angedacht.

 

Frage 10:

Am 2. 12. 2008 fand zur Diskussion der wissenschaftlichen Argumente Österreichs, welche zur Begründung der Anbauverbote für Mais MON810 und Mais T25 herangezogen wurden, ein Treffen von Vertretern der EFSA, GMO-Panel und EK mit österreichischen Experten in Parma statt.

Die öst. Delegation bestand aus:

Dr. Helmut Gaugitsch

Umweltbundesamt GmbH

Dr. Andreas Heissenberger

Umweltbundesamt GmbH

Mag. DI Veronika Kolar

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit

DI Dr. Eva Claudia Lang

Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, Delegationsleitung

DI Charlotte Leonhardt

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit

Mag. Markus Woegerbauer

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit

Univ. Prof. Dr. Jürgen Zentek

Freie Universität Berlin & Veterinärmedizinische Universität Wien

Die Begründung stützte sich auf die zahlreichen Studien Österreichs, welche in der Zwischenzeit zur Untermauerung der Importverbote durchgeführt worden sind sowie auf aktuelle einschlägige nationale sowie internationale Studien. Auch wurden erste Zwischenergebnisse des BINATS-Projekts (siehe Antwort zur Frage 9) zur Argumentation herangezogen.

 

Frage 11:

Das österreichische Konzept zur Sicherheitsbewertung von GVOs ist ein offenes Konzept, da entsprechend dem Fortschritt der GVO Risikoforschung auch immer auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse zurückgegriffen wird. In jedem Fall beinhaltet die Risikobewertung von GVOs einen sehr umfassenden Ansatz, basierend auf dem gültigen EU-Regelwerk, welches sich auf die Anwendung des Vorsorgeprinzips stützt und die bestmögliche Bewertung von allfälligen Unsicherheiten einschließt. Dies findet Ausdruck in den Stellungnahmen

Österreichs. Im Jahr 2009 werden die vom Umweltbundesamt Wien erstellten und vom EFSA-Risikobeirat des BMGFJ am 26. November 2008 vorläufig angenommenen Leitlinien (siehe auch Antwort zur Frage 9) nun bei der Bewertung von Dossiers einem mehrmonatigen Test unterzogen, bevor diese als österreichischer Standard zur Risikobewertung bestätigt werden.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

Alois Stöger

Bundesminister