2201/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.07.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
|
|
|||
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0203-III/4a/2009 |
|
|
|
|
|
||
|
|
|
||
|
|
|
||
|
|
|
||
|
|
|
||
Wien, 21. Juli 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2413/J-NR/2009 betreffend Evaluierung internationaler Abkommen, die die Abg. Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 12. Juni 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 6:
Im Zusammenhang mit den Zuständigkeiten entsprechend Abschnitt J Teil 2 der Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz 1986 ist das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur im historischen Kontext bis heute von einer umfangreichen Zahl an bilateralen und multilateralen Abkommen betroffen. Zudem bezieht sich der innerstaatliche Vollzug vieler Staatsverträge nicht nur auf den Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, sondern etwa auch auf andere Ressorts, insofern in dieser Komplexität eine Bezifferung der jeweils zurechenbaren Kosten sowie eine Nutzensevaluierung für Österreich im Gesamten dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sachlich kaum möglich wäre. Aus verwaltungstechnischen und verwaltungsökonomischen Gründen können daher die gegenständlichen Fragen nicht beantwortet werden. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 2405/J-NR/2009 durch den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten verwiesen.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.