2207/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.07.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am       Juli 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0113-I/4/2009

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2180/J vom 26. Mai 2009 der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Mit 17. November 2008 wurde vom Bundesminister für Finanzen für die Clearingbank eine Haftung als Garant gemäß § 880a ABGB in Höhe von 4 Mrd. Euro übernommen. Der Bund ist verpflichtet, für den Fall, dass die gesetzlichen Eigenmittelerfordernisse der Clearingbank durch Forderungsausfälle aus Geschäften im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 IBSG unterschritten werden, ihr den daraus resultierenden erforderlichen Unterschiedsbetrag bis zum Höchst­betrag von insgesamt 4 Mrd. Euro in eigenkapitalfähiger Form zu leisten. Zum Stichtag 31. März 2009 betrug das Finanzierungsvolumen der Clearingbank rund 4,4 Mrd. Euro, zum Stichtag 30. April 2009 rund 4,0 Mrd. Euro und zum 31. Mai 2009 rund 2,7 Mrd. Euro.


Zu 2.:

Das an den Bund zu entrichtende Haftungsentgelt beträgt 0,5% vom durchschnittlich ausge­schöpften Haftungsrahmen. Die Kontrolle erfolgt auf Quartalsbasis. Für weitere Details zu den Konditionen, die im Wesentlichen auf europarechtlichen Vorgaben beruhen, wird auf die Berichte an den Hauptausschuss des Nationalrates zum 31. Dezember 2008 und zum 31. März 2009 verwiesen.

 

Zu 3. und 4.:

Es wurden keine Sicherheiten seitens der Clearingbank mit ihren Entleihern vereinbart. Laut Auskunft der Clearingbank liegen dieser Entscheidung folgende Überlegungen zugrunde: Im Normalfall verwenden Banken ihre hochrangigen Sicherheiten zur Inanspruchnahme von günstigen Krediten der EZB. Für die Clearingbank würden dann zweit- oder drittrangige Sicherheiten bleiben, die kompliziert zu bewerten wären. Daher hat die Clearingbank zur Kreditvergabe ein Limitsystem entwickelt, im Rahmen dessen bankspezifische Höchstlinien je nach Geschäftsvolumen, Eigenkapitalausstattung und ähnlichen Kriterien festgelegt wurden. Bisher sind keine Forderungsausfälle eingetreten.

 

Zu 5. bis 8.:

Bis zum 31. Mai 2009 wurden keine Haftungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 IBSG einge­gangen.

 

Zu 9.:

Im Rahmen von § 1 Abs. 4 IBSG wurden bis 31. Mai 2009 Haftungen für folgende Emissionen übernommen:

Kreditinstitut

Emission

Valuta

Fälligkeit

Begebungs-volumen in EUR

Erste Group Bank AG

EUR 1,500,000,000 3.0% Senior Fixed Rate Guaranteed Notes of 2009 due 2012

23.01.2009

23.01.2012

1.500.000.000

Kommunalkredit Austria AG

EUR 1,500,000,000 2.625% Guaranteed Fixed Rate Notes of 2009 due 2011

28.01.2009

28.01.2011

1.500.000.000

Raiffeisen Zentralbank Österreich AG

EUR 1,500,000,000 3.625% Notes of 2009 due 2014 unconditionally and irrevocably guaranteed by the Republic of Austria

05.02.2009

05.02.2014

1.500.000.000

Österreichische Volksbanken AG

EUR 1,000,000,000 3.0% Fixed Rate Notes 2009 due 2012 guaranteed by the Republic of Austria

09.02.2009

09.02.2012

1.000.000.000

Erste Group Bank AG

EUR 1,000,000,000 3.375% Senior Fixed Rate Guaranteed Notes of 2009 due 2014

19.02.2009

19.02.2014

1.000.000.000

Kommunalkredit Austria AG

CHF 250,000,000 0.875% Guaranteed Fixed Rate Notes 2009 due 2010

25.02.2009

25.02.2010

167.537.863

Kommunalkredit Austria AG

EUR 250,000,000 2.02% Guaranteed Fixed Rate Notes 2009 due June 2010

03.03.2009

02.06.2010

250.000.000

Kommunalkredit Austria AG

EUR 1,000,000,000 3.125% Guaranteed Fixed Rate Notes 2009 due 2012

06.03.2009

06.03.2012

1.000.000.000

Raiffeisen Zentralbank Österreich AG

EUR 1,250,000,000 3.00% Notes of 2009 due 2012 unconditionally and irrevocably guaranteed by the Republic of Austria

13.03.2009

13.03.2012

1.250.000.000

Österreichische Volksbanken AG

EUR 1,000,000,000 3.375% Fixed Rate Notes 2009 due 2013 guaranteed by the Republic of Austria

18.03.2009

18.03.2013

1.000.000.000

Kommunalkredit Austria AG

EUR 800,000,000 2.10% State Guaranteed Private Placement 2009 due 2010

18.03.2009

18.06.2010

800.000.000

Kommunalkredit Austria AG

EUR 100,000,000 State Guaranteed Floating Rate Private Placement 2009 due 2014

07.04.2009

07.04.2014

100.000.000

Raiffeisen Zentralbank Österreich AG

EUR 1,500,000,000 2.50% Notes of 2009 due 2011 unconditionally and irrevocably guaranteed by the Republic of Austria

04.05.2009

04.05.2011

1.500.000.000

Kommunalkredit Austria AG

EUR 1,500,000,000 2.375% Guaranteed Fixed Rate Notes of 2009 due 2011

12.05.2009

12.05.2011

1.500.000.000

Erste Group Bank AG

EUR 1,500,000,000 2.25% Senior Fixed Rate Guaranteed Notes of 2009 due 2011

13.05.2009

13.05.2011

1.500.000.000

Erste Group Bank AG

CHF 75,000,000 Floating Rate Guaranteed Notes of 2009 due 2011

20.05.2009

20.05.2011

50.197.443

 

Aus dieser Tabelle (vgl. Valutadaten) ergibt sich auch, welche Haftungen mit Stand 31. März 2009 bzw. 30. April 2009 übernommen wurden. Hinsichtlich der zum Ende des ersten Quartals übernommenen Haftungen wird zudem auf mein Schreiben vom 16. Juni 2009, GZ. BMF-310205/0118-I/4/2009 betreffend die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1201/J vom 10. März 2009 verwiesen.

 

Darüber hinaus betreffen einzelne Haftungen Emissionsprogramme, die revolvierend sind und in Abhängigkeit des jeweiligen Refinanzierungsbedarfs ausgenützt werden. In diesem Zusammenhang wurden „Debt Issuance Programmes“ mit der Erste Group Bank AG in der Höhe von 6 Mrd. Euro und mit der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG in der Höhe von 1,35 Mrd. Euro vereinbart. Der Österreichischen Volksbanken AG wurde unabhängig von den bereits bestehenden garantierten Emissionen ein Haftungsrahmen in der Höhe von 1 Mrd. Euro zugesichert.

 

Zu 10.:

Das Haftungsentgelt bemisst sich nach der Bestimmung des § 9 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Festlegung näherer Bestimmungen über die Bedingungen und Auflagen für Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilitätsgesetz und dem Interbank­marktstärkungsgesetz, BGBl. II Nr. 382/2008. Hinsichtlich der Details wird auf die Aus­führungen in den Berichten an den Hauptausschuss des Nationalrats zum 31. Dezember 2008 und zum 31. März 2009 verwiesen.

 

Zu 11. bis 17.:

Das Bundesministerium für Finanzen führt derzeit keine Gespräche über weitere Stabili­sierungsmaßnahmen im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 1 FinStaG. Betreffend die bereits durchge­führten Maßnahmen (Constantia Privatbank AG, Kommunalkredit AG) wird auf die Berichte an den Hauptausschuss des Nationalrates zum 31. Dezember 2008 und zum 31. März 2009 verwiesen. Dem Antrag der Eigentümerbanken der Constantia Privatbank AG auf Verlän­gerung der Maßnahme wurde zugestimmt und die Haftung bis 30. September 2009 verlängert.

 

Zu 18. bis 20.:

Derzeit werden keine Gespräche zu Maßnahmen im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 2 FinStaG geführt.

 

Zu 21. bis 23.:

Eine Stabilisierungsmaßnahme im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 2 FinStaG wurde am 24. April 2009 mit der Kommunalkredit Austria AG im Rahmen einer Bürgschaftsvereinbarung abge­schlossen. Die bilanzielle Stützungsmaßnahme (Jahresabschluss 2008) betrifft bestimmte Vermögenswerte bis zu einer Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Diese Bürgschaft ist bis 30. September 2009 befristet.


Zu 24. bis 26.:

Gegenwärtig finden Verhandlungen mit der BAWAG P.S.K. AG und der Unicredit Bank Austria AG (BA) statt; die Verhandlungen sind jedoch noch nicht so weit gediehen, dass den Ergebnissen vorgegriffen werden kann.

 

Zu 27. bis 29.:

Vereinbarungen zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 FinStaG wurden mit folgenden Kreditinstituten geschlossen:

 

Hypo Alpe Adria AG:

Die Grundsatzvereinbarung über die Zuführung von Eigenmittel in Form von Partizipations­kapital gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 FinStaG wurde mit der Hypo Alpe Adria AG am 29. Dezember 2008 abgeschlossen. Zu den Details der Vereinbarung wird auf die Berichte an den Hauptausschuss des Nationalrates zum 31. Dezember 2008 und zum 31. März 2009 verwiesen.

 

Erste Group Bank AG (Erste Bank):

Die Grundsatzvereinbarung zur Zeichnung von Partizipationskapital mit der Erste Group Bank AG wurde am 26. Februar 2009 abgeschlossen. Bislang wurden von der Erste Bank folgende Tranchen gezeichnet:

Erste Tranche:         1 Mrd. Euro Partizipationskapital; Zuzählung am 10. März 2009;

Zweite Tranche:       224 Mio. Euro an Partizipationskapital; Zuzählung am 28. Mai 2009.

 

Die Verzinsung des Partizipationskapitals beträgt 8 % p.a. vom Nennbetrag nach Steuern, da eine Veräußerung eines 30%-Anteils an Private bereits nachgewiesen wurde. Zu den Details der Vereinbarung wird auf den Bericht an den Hauptausschuss des Nationalrates zum 31. März 2009 verwiesen.

 

Raiffeisen Zentralbank Österreich AG (RZB):

Die Grundsatzvereinbarung mit der RZB zur Zeichnung von Partizipationskapital durch den Bund wurde am 27. März 2009 unterzeichnet. Die Zuzählung von Partizipationskapital in der Höhe von 1,75 Mrd. Euro durch den Bund ist am 6. April 2009 erfolgt. Eine erste Tranche in der Höhe von 750 Mio. Euro wurde bereits Raiffeisen-intern am 30. Dezember 2008 gezeichnet; aus dieser Tranche wird an Private veräußert, um den 30%-Anteil entsprechend zu erreichen. Die Bestätigung darüber wurde seitens der RZB Ende Juni 2009 erbracht. Die Dividende beträgt daher 8 %. Zu den sonstigen Details der Vereinbarung wird auf den Bericht an den Hauptausschuss des Nationalrates zum 31. März 2009 verwiesen.

 

Österreichische Volksbanken Aktiengesellschaft (VBAG):

Im Rahmen der Grundsatzvereinbarung mit der VBAG vom 3. April 2009 wurden Partizipati­onsscheine der VBAG in der Höhe von 1 Mrd. Euro vom Bund gezeichnet. Die Dividende beträgt 9,3%, der Rückzahlungsbetrag wurde mit 100% vereinbart. Es erfolgte keine Beteili­gung Privater an der Transaktion.

 

Zu 30. bis 37.:

Explizite Gespräche über den Erwerb von Gesellschaftsanteilen oder Wandelanleihen im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 FinStaG werden aktuell nicht geführt. Allerdings enthalten einzelne Verträge auch Wandlungsbestimmungen für den Fall, dass der Emittentin eine Abschichtung des Partizipationskapitals wirtschaftlich nicht möglich sein sollte.

 

Zu 38. bis 40.:

Derzeit werden keine Gespräche über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 FinStaG geführt.

 

Zu 41. bis 43.:

Auf Basis des § 2 Abs. 1 Z 5 FinStaG wurde die Übernahme der von der Österreichischen Volksbanken AG und der Dexia Crédit Local gehaltenen Anteile an der Kommunalkredit Austria AG durch den Bund zum symbolischen Preis von jeweils 1 Euro abgewickelt. Das Closing dieser Transaktion erfolgte am 5. Jänner 2009.

 

Zu 44.:

Eine Offenlegung der einzelnen Verträge ist nicht vorgesehen, jedoch werden alle wesent­lichen Informationen zur Inanspruchnahme von Maßnahmen gemäß IBSG und FinStaG in die jeweiligen Berichte an den Hauptausschuss des Nationalrates aufgenommen.

 

Zu 45.:

Der Bericht zum ersten Quartal 2009 gemäß § 6 FinStaG und § 7 IBSG wurde dem Parlament bereits übermittelt.


Zu 46. bis 48.:

Im Finanzministerium wurde ein „Bankenteam“ eingerichtet, das auch für die Abwicklung und das Controlling der Maßnahmen nach dem IBSG und FinStaG verantwortlich ist. Das Bankenteam umfasst eine Projektleiterin, drei ProjektmitarbeiterInnen sowie eine Assistentin. Die Leiterin und die fachlichen MitarbeiterInnen haben alle einen Universitätsabschluss mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt und verfügen über Berufserfahrung im Banken­sektor und in der Wirtschaftsprüfung.

 

Zu 49.:

Der Bund ist berechtigt, alle Rechte und Pflichten oder auch Teile davon aus den abge­schlossenen Verträgen und Vereinbarungen an die FIMBAG zu übertragen. Im Verhältnis zur Bank tritt die FIMBAG erst dann und insoweit an die Stelle des Bundes, als die Bank vom Bund vom Übergang verständigt wurde.

 

Zu 50. bis 54.:

Die Meldungen der Banken bezüglich der Mittelverwendung werden schon jetzt über die FIMBAG an das Bundesministerium für Finanzen übermittelt. Weiters ist die FIMBAG bei der Überwachung der Vergütungssysteme sowie der Viability Reports eingebunden. Diesbe­zügliche Informationen werden laufend in die Quartalsberichte an den Hauptausschuss des Nationalrats eingearbeitet.

 

 

Mit freundlichen Grüßen