2271/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.07.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0102 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 23. JULI 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Susanne Winter,
Kolleginnen und Kollegen vom 4. Juni 2009, Nr. 2340/J,
betreffend Nationalpark Gesäuse
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen vom 4. Juni 2009, Nr. 2340/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Der Nationalpark Gesäuse ist so wie alle anderen österreichischen Nationalparks lt. „United Nations List of Protected Areas“ der IUCN und des World Conservation Monitoring Centre der UNEP in seiner gesamten Fläche als Schutzgebiet der Kategorie II „Nationalpark“ anerkannt.
Zu den Fragen 2 bis 5:
Lt. Artikel II Abs. 1 der Art. 15a B-VG-Vereinbarung zwischen Bund und Land Steiermark zur Errichtung und Erhaltung des Nationalparks Gesäuse ist eine Größe des Schutzgebietes von 12.500 ha vorgesehen. Derzeit beträgt die Fläche 11.054 ha. Darüber hinaus sollen Flächen arrondiert werden (Servitutsalmen und ÖBB-Bannwälder). Die entsprechenden Vorgespräche wurden bereits geführt.
Zu Frage 6:
Es gibt keine Pläne für eine Kündigung der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
Zu Frage 7:
Der Zeitraum der „Nationalparkerrichtung“ stellt die ersten 5 Jahre dar, demnach die Jahre 2003 bis 2007. Für die Errichtung erhielt die NP Gesäuse GmbH während der ersten fünf Jahre Sonderzuschüsse seitens des Bundes sowie des Landes Steiermark (Gesamt: 1,700.000 Euro).
Die Errichtungskosten betrugen in den ersten fünf Jahren 3,188.053 Euro.
Zu Frage 8:
Aufwendungen des Bundes:
2004: € 1.100.000,--
2005: € 1.312.000,--
2006: € 1.150.000,--
2007: € 1.250.000,--
2008: € 1.000.000,--
2009: € 750.000,--
Die Aufgliederung der Mittel entspricht den vertraglich vereinbarten Entschädigungszahlungen (Flächensicherung, Vertragsnaturschutz), den Personalkosten und den Aufgaben der Nationalparks wie Forschung, Bildung, Öffentlichkeitsarbeit, Naturraummanagement, Artenschutz, Besucherangebote und Besucherinfrastruktur.
Zu Frage 9:
2005 |
"Geologieausstellung NP Pavillon" 1. Teil |
€ 56.802 |
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"Geologieausstellung" 2. Teil |
€ 16.138 |
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2007 |
"Geologieausstellung" 3. Teil |
€ 53.806 |
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Projekt "Partnerbetriebe" |
€ 12.203 |
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"Interaktives Relief Ausstellung Infobüro Admont" |
€ 32.914 |
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Themenweg "Lettmayr Au" 1. Teil |
€ 53.991 |
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"Lettmayr Au" 2. Teil |
€ 11.263 |
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"Virtueller Flug" 1. Teil |
€ 25.705 |
|
"Virtueller Flug" 2. Teil |
€ 8.273 |
|
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2008 |
Themenweg "Rauchbodenweg" |
€ 5.805 |
Zu Frage 10:
Es gingen keine Förderungen im Rahmen des INTERREG III Programms zu.
Zu den Fragen 11 bis 15 und 17 bis 20:
Diese Fragen können nicht detailliert beantwortet werden, da es sich hierbei um Angelegenheiten der operativen Geschäftsführung des Nationalparks handelt und diese somit keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft darstellen.
Darüber hinaus wird auch auf die Homepage des Nationalparks verwiesen, hier sind die Angaben zB. über den Jahresplan jedermann öffentlich zugänglich.
Zu Frage 16:
Die Regelung über das Nationalparkforum findet sich im § 13 des Landesgesetzes „Nationalparkgesetz Gesäuse“, LGBl. Stück 22, Nr. 61, 2002.
Zu den Fragen 21 und 22:
Seit 2004 haben den Nationalpark rund 166.300 Menschen besucht.
Der Bundesminister: