2271/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.07.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0102 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 23. JULI 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dr. Susanne Winter,

Kolleginnen und Kollegen vom 4. Juni 2009, Nr. 2340/J,

betreffend Nationalpark Gesäuse

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen vom 4. Juni 2009, Nr. 2340/J, teile ich Folgendes mit:

 


Zu Frage 1:

 

Der Nationalpark Gesäuse ist so wie alle anderen österreichischen Nationalparks lt. „United Nations List of Protected Areas“ der IUCN und des World Conservation Monitoring Centre der UNEP in seiner gesamten Fläche als Schutzgebiet der Kategorie II „Nationalpark“ anerkannt.

 

Zu den Fragen 2 bis 5:

 

Lt. Artikel II Abs. 1 der Art. 15a B-VG-Vereinbarung zwischen Bund und Land Steiermark zur Errichtung und Erhaltung des Nationalparks Gesäuse ist eine Größe des Schutzgebietes von 12.500 ha vorgesehen. Derzeit beträgt die Fläche 11.054 ha. Darüber hinaus sollen Flächen arrondiert werden (Servitutsalmen und ÖBB-Bannwälder). Die entsprechenden Vorgespräche wurden bereits geführt.

 

Zu Frage 6:

 

Es gibt keine Pläne für eine Kündigung der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

 

Zu Frage 7:

 

Der Zeitraum der „Nationalparkerrichtung“ stellt die ersten 5 Jahre dar, demnach die Jahre 2003 bis 2007. Für die Errichtung erhielt die NP Gesäuse GmbH während der ersten fünf Jahre Sonderzuschüsse seitens des Bundes sowie des Landes Steiermark (Gesamt: 1,700.000 Euro).

Die Errichtungskosten betrugen in den ersten fünf Jahren 3,188.053 Euro.

 

Zu Frage 8:

 

Aufwendungen des Bundes:

2004: € 1.100.000,--

2005: € 1.312.000,--

2006: € 1.150.000,--

2007: € 1.250.000,--

2008: € 1.000.000,--

2009: €    750.000,--

 

Die Aufgliederung der Mittel entspricht den vertraglich vereinbarten Entschädigungs­zahlungen (Flächensicherung, Vertragsnaturschutz), den Personalkosten und den Aufgaben der Nationalparks wie Forschung, Bildung, Öffentlichkeitsarbeit, Naturraummanagement, Artenschutz, Besucherangebote und Besucherinfrastruktur.

 

Zu Frage 9:

 

2005

"Geologieausstellung NP Pavillon" 1. Teil

€ 56.802

 

"Geologieausstellung" 2. Teil

€ 16.138

 

 

 

2007

"Geologieausstellung" 3. Teil

€ 53.806

 

Projekt "Partnerbetriebe"

€ 12.203

 

"Interaktives Relief Ausstellung Infobüro Admont"

€ 32.914

 

Themenweg "Lettmayr Au" 1. Teil

€ 53.991

 

  "Lettmayr Au" 2. Teil

€ 11.263

 

"Virtueller Flug" 1. Teil

€ 25.705

 

"Virtueller Flug" 2. Teil

€ 8.273

 

 

 

2008

Themenweg "Rauchbodenweg"

€ 5.805

 

Zu Frage 10:

 

Es gingen keine Förderungen im Rahmen des INTERREG III Programms zu.

 

Zu den Fragen 11 bis 15 und 17 bis 20:

 

Diese Fragen können nicht detailliert beantwortet werden, da es sich hierbei um Angelegen­heiten der operativen Geschäftsführung des Nationalparks handelt und diese somit keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft darstellen.

Darüber hinaus wird auch auf die Homepage des Nationalparks verwiesen, hier sind die Angaben zB. über den Jahresplan jedermann öffentlich zugänglich.

 

Zu Frage 16:

 

Die Regelung über das Nationalparkforum findet sich im § 13 des Landesgesetzes „National­parkgesetz Gesäuse“, LGBl. Stück 22, Nr. 61, 2002.

 


Zu den Fragen 21 und 22:

 

Seit 2004 haben den Nationalpark rund 166.300 Menschen besucht.

 

Der Bundesminister: