2463/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.08.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0218-III/4a/2009 |
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Wien, 10. August 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2594/J-NR/2009 betreffend Kulturtourismus und Weltwirtschaftskrise, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 2. Juli 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3:
Kulturtourismus
ist ein wichtiger Faktor des österreichischen Tourismus. Rund 15 %
aller Österreichurlauberinnen und -urlauber sind – eigenen Angaben
zufolge – Kulturtouristinnen
und -touristen. Hauptargumente für Kulturtourismus sind, dass er
- sehr gute Möglichkeiten zur Gewinnung internationaler Gäste bietet,
- gute Wachstumsdynamiken auf Fern- und Nahmärkten hat,
- beste Möglichkeiten zur Differenzierung und Positionierung der Marke Österreich hat,
- ein potentielles Ganzjahresprogramm bietet und
- im Ferien- und Städtetourismus nutzbar gemacht werden kann.
Daher nimmt Kulturtourismus bei allen Überlegungen für eine positive Weiterentwicklung des österreichischen Tourismus einen besonderen Stellenwert ein. Die strategische Entwicklung von Kulturtourismusdestinationen liegt allerdings aufgrund der Kompetenzlage nicht in der Verantwortung des Bundes.
Zu Fragen 4 bis 6:
Wichtiges Ziel im Kulturtourismus ist die österreichweite Vernetzung und Kooperation, um im globalen Wettbewerb als Kulturtourismusdestination bestehen zu können. Vernetzung wird dabei nicht nur zwischen einzelnen touristischen Anbietern angestrebt, sondern besonders auch von nationalen, regionalen und lokalen Kulturanbietern mit dem Tourismus. Daher hat das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur beim Schwerpunkt Kulturtourismus des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend von 2006 bis 2008 mitgewirkt, mit dem Ziel einer besseren Vernetzung in diesem wichtigen Bereich.
Zwischen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend gab und gibt es immer wieder projektbezogene Zusammenarbeit. Beispielhaft erwähnt seien die interministeriellen Kooperationen im Rahmen des oben erwähnten Kulturtourismus-Schwerpunktes zu einer besseren Vernetzung von Kultur und Tourismus oder im Rahmen von Imperial Austria, einem Zusammenschluss der führenden Leitbetriebe des historischen Erbes in Österreich.
Zu Fragen 7 und 8:
Es ist
erwiesen, dass Kunst- und Kulturveranstaltungen grundsätzlich auch
für Touristinnen und Touristen von großer Anziehungskraft sind (vgl.
dazu etwa die einschlägige IHS-Studie
„Prüfung ausgewählter geförderter Kunst- und
Kultureinrichtungen bezüglich ihrer ökonomischen Wirkungen in
Österreich“, 2008), wenngleich der touristische Aspekt kein
Kriterium zur Förderung eingereichter Kunst- und Kulturprojekte darstellt;
vielmehr gelten die Kriterien des Kunstförderungsgesetzes, die
überregionales Interesse, beispielgebende Wirkung und innovatorischen
Charakter der zu fördernden Projekte oder Programme verlangen. Diese
Kriterien stehen jedoch in keinem Widerspruch zu gehobenen kulturtouristischen
Ansprüchen.
Festspiele und Festivals im Bereich der Musik und darstellenden Kunst sowie die Veranstaltungs- und Vermittlungsprogramme der regionalen Kulturinitiativen stellen Hauptanziehungspunkte für Kulturtouristinnen und -touristen dar und leisten eine hohe Wertschöpfung für die Wirtschaft und über Steuereinnahmen für den Staat. Die österreichischen Theater haben seit jeher einen besonderen Stellenwert in der deutschsprachigen und internationalen Kulturszene. Trotz Wirtschaftskrise ist die Auslastung z. B. der Staatsoper konstant hoch geblieben. Mit der Einführung der freien Eintritte für Kinder und Jugendliche bis 19 Jahren ab 2010 steigt die Attraktivität der Bundesmuseen vor allem für Tagestouristinnen und -touristen, da der freie Eintritt auch für Gäste in Österreich gilt. Durch Kombitickets, Nachtführungen und attraktive Öffnungszeiten haben die Bundesmuseen Akzente gesetzt, um sich aus der Fülle der kulturtouristischen Angebote abzuheben. Die Bundesfinanzgesetze 2009 und 2010 sorgen für eine nachhaltige Weiterführung der Kunst- und Kulturprogramme.
Zu Fragen 9 und 10:
Wie bereits
ausgeführt, liegt die primäre Zuständigkeit für den
Tourismus bei den Ländern.
Der Bund ist nur subsidiär bzw. in explizit angeführten Bereichen
(z. B. Bundestheater, Denkmalschutz) tätig. Neben der
grundsätzlichen Kompetenzverteilung im Bereich der Hoheitsverwaltung
können die Gebietskörperschaften jedoch unabhängig von der
Kompetenzverteilung in der Bundesverfassung im Rahmen der
Privatwirtschaftsverwaltung tätig werden. Hier engagiert sich der Bund –
wiederum subsidiär zur primär hoheitlichen Zuständigkeit der
Länder – zugunsten der österreichischen Kunst und Kultur. Eine
historische Ausnahme stellen die neben der großen künstlerischen
Bedeutung auch für den Kulturtourismus wichtigen Salzburger Festspiele mit
dem Salzburger Festspielfondsgesetz dar, wodurch dem Bund ein gewisser
Gestaltungsspielraum im Bereich des Kulturtourismus in Abstimmung mit Land und
Stadt Salzburg zukommt. Vergleichbare Möglichkeiten ergeben sich auch im
Rahmen der Planungen für die Bregenzer Festspiele, deren Finanzierung in
einer von Bund, Stadt und Land getragenen Stiftung geregelt ist, sowie für
das Theater in der Josefstadt.
Für den Tourismus ist aber auch die Förderung regionaler Museen von überregionaler Bedeutung. Der neu geschaffene „Beirat für Museumsförderungen beim BMUKK“, der vor allem eine bessere Einbindung der Länder in den Vergabeprozess der Museumsförderungen bringt, ist als kurz- und mittelfristige Strategie für eine Kooperation zu sehen. Langfristig wird damit auf eine ständige Verbesserung des regionalen Museumsangebotes in ganz Österreich hingearbeitet, die nicht zuletzt dem österreichischen und dem internationalen Kulturtourismus zugute kommt. Für die Förderung von Museen stehen derzeit EUR 3,894 Mio. zur Verfügung.
Grundsätzlich können weiters sämtliche Bundesförderungsmittel im Bereich Denkmalschutz und Denkmalpflege, die für die Instandhaltung, Instandsetzung und Restaurierung von Baudenkmälern vergeben werden, als Beiträge im Interesse des Kulturtourismus gesehen werden. In der Regel kommt es zusätzlich zu den finanziellen Unterstützungen von Bundesseite zu Kostenbeteiligungen in unterschiedlicher Höhe der jeweiligen anderen Gebietskörperschaften. Als bewährte Kooperation ist auf die sogenannte Fassadenrestaurierungsaktion, eine gemeinsame Förderungsmaßnahme von Bund, Ländern und Gemeinden, hinzuweisen. Nähere Informationen über die erwähnten Förderungen, insbesondere über die Beträge, finden sich in den jährlichen Kulturberichten, die dem Parlament vorgelegt werden und zudem auf der Homepage des Ressorts einsehbar sind, bzw. im aktuellen Kulturbericht 2008.
In diesem Zusammenhang wird ergänzend darauf hingewiesen, dass beginnend mit 2009 mit dem Land Oberösterreich eine gemeinsame Kulturlandschaftsaktion für das Welterbegebiet Hallstatt-Dachstein-Salzkammergut als neues Förderinstrument zur Erhaltung und Entwicklung dieses Welterbegebietes gestartet wurde. Sowohl das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur als auch das Land Oberösterreich haben dafür als finanziellen Rahmen EUR 130.000,00 pro Jahr veranschlagt.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.