2577/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.08.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

                       

GZ:  BMI-LR2220/ 0903 -II/BK/3.2/2009

Wien, am        . August 2009

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 29. Juni 2009 unter der Zahl 2565/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „den Tod des Duncan MacPherson“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Zwei.

 

Zu Frage 2:

Keine.

 

Zu Frage 3:

Zwei Personen, davon eine im freien Schiraum.


Zu den Fragen 4 und 5:

Die genaue Anzahl kann mangels entsprechender Statistiken nicht eruiert werden.

Seit 1985 konnten bei einer händischen Nachschau  zwei Akten/ Personen festgestellt werden, die nach Sturz in eine Gletscherspalte lebend geborgen wurden. Beide sind jedoch aufgrund der erlittenen Sturzverletzungen bzw. wegen Organversagens später in der Klinik Innsbruck verstorben.

 

Zu Frage 6:

Laut Mitteilung der Polizeiinspektion Neustift im Stubaital ereignete sich der Fall im November 2002 im Gebiet des Daunferners. Der Alpinist querte damals zu Fuß von der Bergstation Wildspitzlift kommend den Gletscher in Richtung Daunscharte.

 

Zu Frage 7:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 8:

Duncan MacPherson wurde sofort nach Bekanntwerden seiner Abgängigkeit am 01.09.1989, 16:33 Uhr, von der damaligen Kriminalabteilung des LGK für Tirol unter „tirol fsst fahndung (f alle dienststellen)“ zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Mit demselben Fernschreiben wurde gleichzeitig um eine geeignete Rundfunk- und Presseverlautbarung durch die Sicherheitsdirektion (SID) ersucht.

Mit Fernschreiben vom 06.09.1989, 13:30 Uhr, wurde vom damaligen Sachbearbeiter festgestellt, dass „eine weitere Fahndung nicht mehr zweckmäßig erscheint, zumal als letzter Aufenthaltsort Füssen/BRD bekanntgegeben wurde.“ Die Beweggründe für diese Feststellung können heute nicht mehr nachvollzogen werden.

 

Zu Frage 9:

Die Tiroler Exekutive hat erstmals am 01.09.1989 von der Abgängigkeit erfahren. An diesem Tag  haben die Eltern von Duncan MacPerson gegen 14:30 Uhr an der Hauptmautstelle Schönberg  selbst gefertigte Fahndungsblätter mit dem Lichtbild ihres Sohnes und einem deutschen Text verteilt.  Die Verkehrsabteilungs-Außenstelle (VAASt) Schönberg wurde verständigt und hat eine Befragung der Eltern durchgeführt. Aus dem Akt (AV der VAASt Schönberg vom 01.09.1989) ist zu entnehmen, dass die Eltern des Vermissten damals angegeben haben, ihr Sohn sei am 10.08.1989 bei einem Bekannten in Füssen zu Besuch gewesen.

Aus dem Fernschreiben der SID Tirol, Zahl II-1192-2/89 vom 14.09.1989, das sich auf eine Mitteilung von Interpol (IP) Ottawa bezieht, kann entnommen werden, dass die Ausschreibung von Duncan MacPherson in der „EKIS/PEFA (Anm: Personenfahndung) erfolgt ist. Näheres (insbesondere Datums- und Zeitangaben) über die bei der österreichischen Interpolstelle in Wien eingelangte Mitteilung von IP Ottawa kann laut Mitteilung des Bundeskriminalamtes infolge der mittlerweile eingetretenen Unlesbarkeit aufgrund des damals in Verwendung stehenden Thermopapieres nicht mehr nachvollzogen werden.

 

Zu Frage 10:

Der Fundort wurde fotografisch gesichert.

 

Zu Frage 11:

Zwei Beamte, ein Hubschrauberpilot und ein Alpinpolizist.

 

Zu Frage 12:

Der Fundort wurde fotografisch dokumentiert.

 

Zu Frage 13:

Nach Eintreffen des Polizisten und Flugoperators und Durchführung der Ersterhebungen, wurde die Gletscherleiche vom Polizisten zusammen mit den Liftbediensteten mit einem Eispickel aus dem Eis geborgen. Vor Abschluss dieser Tätigkeit wurde die Besatzung des BMI-Hubschraubers (Libelle) jedoch zu einem dringenden Such- und Rettungsflug am Sulzenauferner angefordert, der Vorrang vor einer Leichenbergung hatte. Daher erfolgte die weitere Freilegung der Leiche durch die anwesenden Liftbediensteten.

 

Zu den Fragen 14 und 15:

Da die Eltern 10 Tage nach der Bergung der Leiche den Leichenfundort auf dem Gletscher aufgesucht haben, ist nicht auszuschließen, dass das Eis an der Oberfläche inzwischen weiter aufgetaut/geschmolzen ist (Hochsommer) und bei der Bergung noch nicht sichtbare Gegenstände in weiterer Folge ausgeapert sind.

 

Zu Frage 16:

Da aufgrund der Gesamtsituation ein Unfallgeschehen  als lebensnahe und wahrscheinlichste Ursache für den Spaltensturz von MacPherson anzunehmen war und der Verdacht eines Fremdverschuldens nie im Raum stand, wurde von den erhebenden Stellen keine Notwendigkeit gesehen, bei der Bergung einen Gerichtsmediziner beizuziehen. Die Statsanwaltschaft Innsbruck wurde vom Erhebungsergebnis und vom Befund des Sprengelarztes über die erfolgte Leichenbeschau in Kenntnis gesetzt. Ein Antrag auf gerichtliche Leichenöffnung wurde von dieser nicht gestellt.

 

Zu den Fragen 17 und 18:

Wenn aufgrund der Gesamtsituation ein Unfallgeschehen als lebensnahe und wahrscheinlichste Ursache für den Tod eines Menschen auf einer Schipiste anzunehmen ist und keine Anzeichen von Fremdverschulden zu erkennen sind, kann von den erhebenden Polizisten nach Rücksprache mit den Justizbehörden entschieden werden, keinen Gerichtsmediziner bei der Leichenbergung beizuziehen. Über eine allfällige Beiziehung von Gerichtsmedizinern entscheiden die zuständigen Justizbehörden.

 

Zu Frage 19:

Da  Gletscher permanent „in Bewegung“ sind,  kann sich der Ort des Unfallgeschehens (Spaltensturz) vom Auffindungsort der Leiche unterscheiden. Im vorliegenden Fall sind ca. 14 Jahre vom vermuteten Unfallgeschehen bis zur Auffindung der Leiche verstrichen. Laut Experten ist daher nicht auszuschließen, dass der Unfall im freien Schiraum passiert und die Leiche nach Jahren im gesicherten Schiraum ausgeapert ist.

 

Zu Frage 20:

Eine nochmalige Bestätigung der von Walter H.  ca. ein Jahr nach dem Ereignis getroffenen Aussage zum Snowboard MacPersons durch eine abermalige Befragung des Zeugen war nicht erforderlich, zumal bei der Leiche ca. 13 Jahre später tatsächlich ein Snowboard der Marke „Duret“ gefunden wurde, wie es vom Snowboardlehrer in der mit ihm damals aufgenommenen Niederschrift bereits angegeben worden war.

Bedienstete des Sportgeschäftes „Sport Shop 3000“ erklärten übereinstimmend, dass das fragliche Snowboard nicht von ihrem Sportgeschäft verliehen worden sei. Die Angaben der Zeugen (für die die Vernommenen alleine verantwortlich sind) wurden  gemäß ihrer Aussage protokolliert und in den Bericht aufgenommen. Erhebungen haben ergeben, dass eine  Verleihfirma mit dem Namen „Rental 3000“ im Einzugsgebiet des Stubaier Gletschers nicht bekannt war. Die Herkunft der Ausrüstung konnte letztlich nicht nachvollzogen werden, war aber aufgrund des wahrscheinlichen und lebensnahen, von den damaligen (mittlerweile in Pension befindlichen) Ermittlern anzunehmenden Unfallgeschehens wahrscheinlich auch nicht von besonderer Bedeutung. 

 


Zu Frage 21:

Was den Inhalt des Aktenvermerks betrifft, dürfte laut Aktenbearbeiter K. bei der Kommunikation ein Missverständnis vorgelegen haben.

 

Zu Frage 22:

In der Niederschrift vom 07.08.2003 gab Günther M. wörtlich an: „Ich kann mich noch erinnern, dass damals diese Stelle und auch oberhalb der Auffindungsstelle der Bereich großräumig abgesichert – mit Maschenzaun – war. Wenn man davon ausgeht, dass der Gletscher ca. 60 m in dieser Zeit nach unten gewandert ist, dann war damals auch jene Stelle oberhalb abgesichert.“

Der Pistenchef, Walter M., gab am 23.07.2003 in der mit ihm aufgenommenen Niederschrift an, dass jedes Jahr im Herbst die Gletscherspalten, also auch im betroffenen Bereich,  mit Schnee zugeschoben und aufgefüllt werden und wenn der Bereich sicher sei, werde die Absperrung entfernt. Der gesamte Bereich, wo sich die Gletscherspalten befinden, werde großräumig abgesichert.

 

Zu den Fragen 23 und 24:

Nein.

 

Zu den Fragen 25 und 27:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums

für Inneres.

 

Zu Frage 26:

Diese Feststellung an einer teilweise skelettierten Leiche kann nur ein Sachverständiger (Arzt, Gerichtsmediziner) treffen.

 

Zu Frage 28:

Da aufgrund der Gesamtsituation ein Unfallgeschehen  als lebensnahe und wahrscheinlichste Ursache für den Spaltensturz anzunehmen war und der Verdacht eines Fremdverschuldens nie im Raum stand, wurden keine speziellen Gutachten von Sachverständigen, wie z.B. Glaziologen etc, eingeholt.

 

Zu Frage 29:

Komplexe Abgängigkeitsakte wie der des „Duncan MacPherson“ – die Ermittlungen sind damals von Polizei und Gendarmerie durchgeführt worden – werden im Rahmen kriminalpolizeilicher Schulungen immer wieder erörtert.