2631/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.09.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
|
||
|
|
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
|
|
GZ: BMI-LR2220/0944-II/2/d/2009
Wien, am . September 2009
Die Abgeordnete zum Nationalrat Edith Mühlberghuber und weitere Abgeordnete haben am 2. Juli 2009 unter der Zahl 2599/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Suchtgiftmissbrauch im Straßenverkehr“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.
Zu den Fragen 4 und 5:
Die österreichische Verkehrsunfallstatistik ist nicht verursacherbezogen und aus diesem Grund stehen keine entsprechenden Zahlen zur Verfügung.
Zu Frage 6 und 7:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.
Zu den Fragen 8 bis 11:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 12:
Nein.
Zu Frage 13:
Am Markt sind derzeit keine für den Exekutivdienst geeigneten transportablen Testgeräte verfügbar, mit denen vor Ort handhabbar für ein Gerichts- oder Verwaltungsstrafverfahren Suchtmittelkonsum beweisverwertbar nachgewiesen werden kann.
Zu Frage 14:
Ein obligatorischer Suchtgifttest ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Zu Frage 15:
Jahr |
Anzahl Alkomattest |
Anzahl Alkohlvortest |
2006 |
194.313 |
271.147 |
2007 |
177.824 |
459.562 |
2008 |
138.481 |
586.007 |
Darüber hinaus werden über die Alkomat- und Alkoholvortests keine weiteren Aufzeichnungen im Bundesministerium für Inneres geführt.
Zu Frage 16:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.