2631/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.09.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0944-II/2/d/2009

Wien, am       . September 2009

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Edith Mühlberghuber und weitere Abgeordnete haben am 2. Juli 2009 unter der Zahl 2599/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Suchtgiftmissbrauch im Straßenverkehr“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Die österreichische Verkehrsunfallstatistik ist nicht verursacherbezogen und aus diesem Grund stehen keine entsprechenden Zahlen zur Verfügung.

 

Zu Frage 6 und 7:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu den Fragen 8 bis 11:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 12:

Nein.

 

Zu Frage 13:

Am Markt sind derzeit keine für den Exekutivdienst geeigneten transportablen Testgeräte verfügbar, mit denen vor Ort handhabbar für ein Gerichts- oder Verwaltungsstrafverfahren Suchtmittelkonsum beweisverwertbar nachgewiesen werden kann.

 

Zu Frage 14:

Ein obligatorischer Suchtgifttest ist gesetzlich nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 15:

Jahr

Anzahl Alkomattest

Anzahl Alkohlvortest

2006

194.313

271.147

2007

177.824

459.562

2008

138.481

586.007

 

Darüber hinaus werden über die Alkomat- und Alkoholvortests keine weiteren Aufzeichnungen im Bundesministerium für Inneres geführt.

 

Zu Frage 16:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.