2661/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0129 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 4. SEP. 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 9. Juli 2009, Nr. 2719/J, betreffend

Förderung der Umstellung auf „besonders tierfreundliche Haltung“

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 9. Juli 2009, Nr. 2719/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Besonders tierfreundliche Aufstallungsformen werden im Vergleich zu Investitionen, die dem Mindesttierhaltungsstandard entsprechen, mit einem höheren Investitionszuschusssatz gefördert. Derzeit sieht die Förderrichtlinie des Bundes max. 30 % Investitionszuschuss für besonders tierfreundliche Investitionen vor. Für den Mindeststandard sind max. 25 % vor­gesehen.

In dem Zusammenhang ist auch anzumerken, dass in der 2. Änderung zum Programm LE 07 – 13 die zeitliche Einschränkung des 5-%-Biozuschlages beim Investitionszuschuss gestrichen wurde und dieser Zuschlag nun bis 2013 gewährt werden kann.

 

Im Rahmen des ÖPUL 2007 wird erstmals eine gesonderte Tierschutzmaßnahme angeboten, die Weide und Auslaufhaltung von Rindern, Schafen und Ziegen fördert. Diese Maßnahme wird ab 2010 in allen Bundesländern bis auf Wien und Niederösterreich (in Niederösterreich wird wie bisher die Maßnahme Ökopunkte umgesetzt, bei der die Weidehaltung Ökopunkte bringt und damit eine höhere Prämie auslöst) angeboten. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag, die Tierhalterinnen und Tierhalter zu motivieren, besonders tierfreundliche Haltungssysteme beizu­behalten oder neu einzuführen.

 

Die Tierschutzmaßnahme hat besonders für Biobetriebe eine besondere Bedeutung und wird zusätzlich zur Bioprämie gewährt. So ist es nachvollziehbar, dass die Teilnahmerate von Biobetrieben an der Tierschutzmaßnahme besonders hoch ist. Im Jahr 2008 haben in den Bundesländern Kärnten, Tirol und Vorarlberg etwa 85 % aller Biobetriebe, die am ÖPUL 2007 teilnehmen, auch an der Tierschutzmaßnahme teilgenommen.

Zu erwähnen ist die Teilnahme von knapp 3.500 schaf- oder ziegenhaltenden Betrieben und die Teilnahme von rund 3.250 Betrieben an der Untermaßnahme „Weidehaltung für männliche Rinder“.

Auf Grund der derzeit laufenden Programmänderung sind für die Tierschutzmaßnahme (M 215), die auf Grund der Vorgaben der VO 1698/2005 neben der Agrarumweltmaßnahme (M 214) als getrennte Maßnahme zu führen und zu budgetieren ist, ein Gesamtbetrag von rund 191 Mio. € für die Programmplanungsperiode vorgesehen.

 

Zu Frage 2:

 

Im Jahr 2008 nahmen in Summe 17.446 Betriebe (2007 etwa 14.800) an der Tierschutzmaß­nahme teil und erhielten dafür rund 14,8 Mio. € Prämie (2007: rund 12,4 Mio. €). Für die Betriebe, aber auch die Prämien und die Zielsetzung betreffend, ist die Weidehaltung von Kühen (Milchkühen und Mutterkühen) sicher der wichtigste Teilbereich und es ist sehr erfreulich, dass sich rund 14.100 Betriebe an dieser Untermaßnahme beteiligt haben und dafür 8,63 Mio. € an Prämien ausbezahlt wurden.

Für besonders tierfreundliche Aufstallungsformen wurden von 2001 bis 2006 (die Mittelaus­gaben für 2000 können nicht den später verwendeten Stallbaucodierungen zugeordnet werden, daher beziehen sich alle Auswertungen dieser Periode auf 2001 bis 2006)  124 Mio. € an öffentlichen Mitteln (EU, Bund und Länder) als Investitionszuschuss ausgezahlt. In der LE 07-13 wurden für 2007 und 2008 für besonders tierfreundliche Aufstallungsformen 48,6 Mio. € in Form eines Investitionszuschusses ausgezahlt.

 

Zu Frage 3:

 

Von 2001 bis 2006 wurden Fördermittel in der Höhe von 25,2 Mio. € und von 2007 bis 2008 Fördermittel in der Höhe von 14,5 Mio. € für Stallbauinvestitionen, die dem gesetzlichen Mindeststandard entsprechen, als Investitionszuschuss ausgezahlt.

 

Zu Frage 4:

 

Im Bereich der Stallbauten, die dem gesetzlichen Mindeststandard entsprechen, wurden von 2001 bis 2006 3.482 Anträge und von 2007 bis 2008 896 Anträge gefördert. Im Bereich der besonders tierfreundlichen Stallbauten wurden von 2001 bis 2006 9.583 Anträge und von 2007 bis 2008 2.076 Anträge gefördert.

 

Zu Frage 5:

 

Für besonders tierfreundliche Haltungssysteme in den einzelnen Produktionssparten wurden folgende Mittel aufgewendet (Angabe in Mio. €):

 

 

2001 – 2006

2007 - 2008

Rinder

108,8

40,9

Schweine

   4,5

  1,8

Geflügel

   6,1

  3,1

Schafe, Ziegen

  1,9

  2,3

Pferde

  2,5

  0,9

Sonstige

    0,09

   0,05

 

Zu Frage 6:

 

Für Stallbauten, die dem gesetzlichen Mindeststandard entsprechen, wurden in den einzelnen Produktionssparten folgende Mittel aufgewendet (Angabe in Mio. €):

 

 

2001 – 2006

2007 - 2008

Rinder

  9,4

3,9

Schweine

14,0

8,5

Geflügel

  1,3

1,9

Schafe, Ziegen

   0,16

  0,03

Pferde

 0,3

  0,13

Sonstige

   0,05

  0,02

 

Zu Frage 7:

 

Für besonders tierfreundliche Haltungssysteme in den einzelnen Produktionssparten wurde die folgende Anzahl an Anträgen gefördert (Angabe in Mio. €):

 

 

2001 – 2006

2007 - 2008

Rinder

7.904

1.711

Schweine

   585

     85

Geflügel

   460

     86

Schafe, Ziegen

   332

  114

Pferde

   286

    76

Sonstige

   16

     4

 

Zu Frage 8:

 

Für Stallbauten, die dem gesetzlichen Mindeststandard entsprechen, wurde in den einzelnen Produktionssparten die folgende Anzahl an Anträgen gefördert (Angabe in Mio. €):

 

 

2001 - 2006

2007 - 2008

Rinder

1.592

331

Schweine

1.594

480

Geflügel

  166

  58

Schafe, Ziegen

   55

   6

Pferde

   59

 20

Sonstige

  16

   1

 

 

Der Bundesminister: