2832/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.09.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0247-Pers./Org.e/2009 |
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 10. September 2009
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Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2751/J-NR/2009 betreffend
Frauenförderung an Universitäten, die die Abgeordneten Mag. Judith
Schwentner, Kolleginnen und Kollegen am
Zu Frage 1: Ja, das
B-GIBG ist auf das IST Austria nicht anzuwenden, es bestehen weder
materiellrechtlich noch organisationsrechtlich spezialgesetzliche Vorgaben.
Es gab allerdings in den letzten
Zu Frage 2: Das Förderprogramm Excellentia wurde grundsätzlich bis 2010 angelegt. Im vergangenen Jahr wurden die Kriterien adaptiert, da die früheren Jahre nur eine geringfügige Steigerung des Frauenanteils unter den Professor/innen gebracht haben, wie die begleitende Evaluierung des Programms gezeigt hat. Auf Basis dieser Neuerung wird nun geprüft, wie ein solches Frauenförderinstrument ideal eingesetzt werden kann.
Zu Frage 3: Der
Ressourcenbedarf der Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen an
Universitäten wird
Zu Frage 4: Die
Frauenanteile bei den begonnenen Doktoratsstudien haben sich in den letzen
drei Jahren von 48 % auf 49 % erhöht. Das Bundesministerium für
Wissenschaft und Forschung fördert diese Qualifikationsphase durch den
Ausbau der Doktoratsprogramme (strukturierte Doktorats-programme an
Universitäten, Doktoratskollegs und spezifische Stipendienprogramme). So
Im
internationalen Kontext ist es unbestritten, dass Doktorand/inn/en als
„early stage
Die in der Anfrage angeführte mangelnde Vereinbarkeit von Wissenschaftsbetrieb und Familie, die weibliche Studierende traditionell stärker beeinträchtigt, wird sich jedoch in jedem Fall im Zuge eines Doktoratsstudiums auswirken, da eine wissenschaftliche Arbeit auch eine stärkere zeitliche Beanspruchung mit sich bringt. Alle Universitäten versuchen, bei diesem Problem ihren Studierenden Unterstützung zuteil werden zu lassen. Diese Maßnahmen sind auch Gegenstand der Leistungsvereinbarungsverhandlungen mit den Universitäten.
Wesentlicher
Ansatzpunkt der Nachwuchsförderung ist die Einbindung der
Doktorand/inn/en in Forschungsprojekte. Am Beispiel der 2008 erfolgten
Programmausschreibung Uni Infrastruktur- und Vorziehprofessuren 2007/08 des
Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wird die Beteiligung
von Wissenschafterinnen bei geförderten Forschungsprojekten ersichtlich:
Zu Frage 5: Das Hertha Firnberg-Programm hat Mentoring verankert. Die mitantragstellende Person hat die Aufgabe, die Karriereentwicklung der Wissenschafterin beratend zu begleiten.
Anhand der Entwürfe der Leistungsvereinbarung 2010 bis 2012 gibt es an 10 Universitäten gut verankerte Initiativen bzw. solche, die in den kommenden Jahren ausgebaut werden. Es sind dies die Universitäten Wien, Graz, Salzburg, Linz, Klagenfurt, die TU Graz, die Universität für Bodenkultur sowie die Medizinischen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck.
Zu Frage 6: In den letzten Jahren ist es gelungen, mit Hilfe einer Startfinanzierung Kinderbüros an den Universitäten einzurichten, deren Aufgabe in der Beratung und Organisation einer flexiblen Kinderbetreuung für Angehörige der Universität liegt.
Die österreichischen Universitäten haben in den Frauenförderplänen sehr gute Bestimmungen zur Vereinbarkeit festgeschrieben. Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung achtet im Rahmen der Leistungsvereinbarung darauf, dass die Universitäten diese rechtlichen Bestimmungen auch umsetzen.
Zu Frage 7: Diesbezüglich ist folgende Studie zu nennen: CDH-Careers of Doctorate Holders = Karriere von Doktoratsabsolvent/innen und -absolventen, 2007.
Die Studie „Careers of Doctorate Holders (CDH)“ ist eine international vergleichende Studie zu Karriereverläufen von Doktoratsabsolventinnen und -absolventen mit einem Doktorat als Zweitabschluss (ISCED-Ebene 6). Die CDH-Erhebung wurde im Jahr 2004 vom Institute for Statistics der UNESCO, OECD und EUROSTAT mit dem Ziel gestartet, bildungspolitisch relevante, international vergleichbare Daten zur weiteren Berufslaufbahn von Doktorats-absolventinnen und -absolventen zu erheben. Die erste Datensammlung mit damals sieben teilnehmenden Ländern fand im Jahr 2005 statt, an der sich Österreich jedoch nicht beteiligte.
Österreich beteiligte sich erst an der zweiten Erhebung im Jahr
2007 mit dem Referenzjahr 2006; insgesamt nahmen an dieser bereits über
20 Länder teil. Berücksichtigt wurden
Eine dritte Erhebung wird von der EUROSTAT vorbereitet; die
Diskussionsphase betreffend
Zu Frage 8: Es ist gelungen, die Quote als wirksames Instrument zur Herstellung der Chancengleichheit im UG 2002 zu verankern. Jetzt gilt es dieses Instrument zu erproben und Erfahrungen zu sammeln. Die Mitarbeit in Gremien und Organen ist vor allem eine Chance, mehr Geschlechtergerechtigkeit an Universitäten herzustellen.
Zu Frage 9: Gender Studies sind inzwischen relativ gut an den Universitäten verankert. Genderspezifische Lehrveranstaltungen bieten gut zwei Drittel aller Universitäten an.
An der Wirtschaftsuniversität Wien ist das Institut für Gender und Diversitymanagement und an der Universität Linz das Institut für Frauen und Geschlechterforschung eingerichtet. Ausgewiesene Genderprofessuren gibt es an den Universitäten Wien, Graz und an der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz. Genderspezifische Gast-professuren haben vier weitere Universitäten (Wien, Innsbruck, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Universität für Musik und darstellende Kunst Graz).
Einen
Masterlehrgang „Gender Studies“ gibt es an der Universität
Wien und an der Universität Graz. Die Universität Klagenfurt hat
das Wahlfachstudium „Feministische Wissenschaften/
An den
technischen Universitäten unterstützt das Bundesministerium
für Wissenschaft und
Weiters sind folgende Förderungsmaßnahmen seitens des Ressorts anzuführen:
Das
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung vergibt 2009 wieder die
Gabriele
DOC-team als Förderungsprogramm des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung, durchgeführt von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, ist offen für Bewerbun-gen von Doktorand/inn/engruppen (3 bis 5 Personen) aus den Geistes-, Sozial- und Kultur-wissenschaften (die Einbindung von Doktorand/inn/en aus den Naturwissenschaften, der Medizin oder den Technischen Wissenschaften ist erwünscht). Die Höhe des Stipendiums beträgt € 30.000,-- brutto pro Person pro Jahr. Für Kinderbetreuung ist eine jährliche Vergütung bis zu maximal € 1.900,-- pro Jahr möglich. Eine Gruppe kann für höchstens drei Jahre gefördert werden. Die finanzielle Förderung bezieht sich nur auf die Doktorand/nn/en in der Gruppe. Die Anträge werden bis 31. Oktober jeden Jahres eingereicht, die Vergabe findet Ende Februar des darauf folgenden Jahres statt.
Das fForte_Coaching ist ein speziell auf Frauen zugeschnittenes
Projektentwicklungs- und
Das fForte_Alumni Netzwerk bietet den Absolventinnen der
fForte_Coachings die Möglichkeit, sich weiterhin regelmäßig
auszutauschen und professionelle Unterstützung in konkreten
Der Bundesminister: Dr. Johannes Hahn e.h.
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