2832/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.09.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

                                                           BMWF-10.000/0247-Pers./Org.e/2009

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 10. September 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2751/J-NR/2009 betreffend Frauenförderung an Universitäten, die die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen am
10. Juli 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Ja, das B-GIBG ist auf das IST Austria nicht anzuwenden, es bestehen weder materiellrechtlich noch organisationsrechtlich spezialgesetzliche Vorgaben. Es gab allerdings in den letzten
Monaten bereits Gespräche mit dem IST Austria und anderen Einrichtungen, wie sich diese
Institute den Vorgaben des Bundesgleichbehandlungsgesetzes annähern können. So ist etwa in der Österreichischen Akademie der Wissenschaften ein Frauenförderplan in Ausarbeitung.

 

Zu Frage 2:

Das Förderprogramm Excellentia wurde grundsätzlich bis 2010 angelegt. Im vergangenen Jahr wurden die Kriterien adaptiert, da die früheren Jahre nur eine geringfügige Steigerung des Frauenanteils unter den Professor/innen gebracht haben, wie die begleitende Evaluierung des Programms gezeigt hat. Auf Basis dieser Neuerung wird nun geprüft, wie ein solches Frauenförderinstrument ideal eingesetzt werden kann.

 

 

Zu Frage 3:

Der Ressourcenbedarf der Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen an Universitäten wird
regelmäßig vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung erhoben und deren
Sicherstellung im Rahmen der Leistungsvereinbarung 2010 bis 2012 verhandelt.

 

Zu Frage 4:

Die Frauenanteile bei den begonnenen Doktoratsstudien haben sich in den letzen drei Jahren von 48 % auf 49 % erhöht. Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung fördert diese Qualifikationsphase durch den Ausbau der Doktoratsprogramme (strukturierte Doktorats-programme an Universitäten, Doktoratskollegs und spezifische Stipendienprogramme). So
werden z.B. mit dem Programm DOC-fFORTE (20 Neuvergaben pro Jahr, Laufzeit 36 Monate) Dissertantinnen in den Bereichen Naturwissenschaft, Technik und Medizin gefördert (siehe auch Antwort zu Frage 9).

 

Im internationalen Kontext ist es unbestritten, dass Doktorand/inn/en als „early stage
researcher“ bereits frühzeitig in den Wissenschaftsbetrieb - auch mit einer gewissen sozialen und finanziellen Absicherung - integriert werden sollten, um dort eine qualitativ hochwertige Ausbildung als Nachwuchskräfte zu erhalten. Die Umsetzung dieses Ziels wurde universitäts-spezifisch je nach den entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen seit dem UG 2002 in Angriff genommen. Davon sind sowohl männliche wie weibliche Studierende gleichermaßen betroffen. Entsprechend der jeweiligen Fachdisziplin sind unterschiedliche
Doktoratstypen vorherrschend: In den Geistes-, Sozial- und Rechtswissenschaften überwiegt ein klassisches Doktoratsstudium. Das Dissertationsthema wird von dem/der Studierenden vorgeschlagen, Ausbildungsprogramm, Inhalt und Betreuungsintensität sind deutlich weniger formalisiert als beim zweiten Doktoratstyp, nämlich dem strukturierten Doktoratsstudium. Dieser findet sich vor allem in den Naturwissenschaften, technischen Wissenschaften und den Life-Sciences (siehe Forschungs- und Technologiebericht 2008, S. 80 ff Outputs im Bereich F&E).

 

Die in der Anfrage angeführte mangelnde Vereinbarkeit von Wissenschaftsbetrieb und Familie, die weibliche Studierende traditionell stärker beeinträchtigt, wird sich jedoch in jedem Fall im Zuge eines Doktoratsstudiums auswirken, da eine wissenschaftliche Arbeit auch eine stärkere zeitliche Beanspruchung mit sich bringt. Alle Universitäten versuchen, bei diesem Problem ihren Studierenden Unterstützung zuteil werden zu lassen. Diese Maßnahmen sind auch Gegenstand der  Leistungsvereinbarungsverhandlungen mit den Universitäten.

 

Wesentlicher Ansatzpunkt der Nachwuchsförderung ist die Einbindung der Doktorand/inn/en in Forschungsprojekte. Am Beispiel der 2008 erfolgten Programmausschreibung Uni Infrastruktur- und Vorziehprofessuren 2007/08 des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wird die Beteiligung von Wissenschafterinnen bei geförderten Forschungsprojekten ersichtlich:
Prozentuell beträgt der Frauenanteil der beteiligten Wissenschafter/inn/en bei den 95 eingereichten Projekten 21 %, bei den letztlich 43 geförderten Projekten 19,5 %.

 

Zu Frage 5:

Das Hertha Firnberg-Programm hat Mentoring verankert. Die mitantragstellende Person hat die Aufgabe, die Karriereentwicklung der Wissenschafterin beratend zu begleiten.

 

Anhand der Entwürfe der Leistungsvereinbarung 2010 bis 2012 gibt es an 10 Universitäten gut verankerte Initiativen bzw. solche, die in den kommenden Jahren ausgebaut werden. Es sind dies die Universitäten Wien, Graz, Salzburg, Linz, Klagenfurt, die TU Graz, die Universität für Bodenkultur sowie die Medizinischen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck.

 

Zu Frage 6:

In den letzten Jahren ist es gelungen, mit Hilfe einer Startfinanzierung Kinderbüros an den Universitäten einzurichten, deren Aufgabe in der Beratung und Organisation einer flexiblen Kinderbetreuung für Angehörige der Universität liegt.

 

Die österreichischen Universitäten haben in den Frauenförderplänen sehr gute Bestimmungen zur Vereinbarkeit festgeschrieben. Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung achtet im Rahmen der Leistungsvereinbarung darauf, dass die Universitäten diese rechtlichen Bestimmungen auch umsetzen.

 

Zu Frage 7:

Diesbezüglich ist folgende Studie zu nennen: CDH-Careers of Doctorate Holders = Karriere von Doktoratsabsolvent/innen und -absolventen, 2007.

 

Die Studie „Careers of Doctorate Holders (CDH)“ ist eine international vergleichende Studie zu Karriereverläufen von Doktoratsabsolventinnen und -absolventen mit einem Doktorat als Zweitabschluss (ISCED-Ebene 6). Die CDH-Erhebung wurde im Jahr 2004 vom Institute for Statistics der UNESCO, OECD und EUROSTAT mit dem Ziel gestartet, bildungspolitisch relevante, international vergleichbare Daten zur weiteren Berufslaufbahn von Doktorats-absolventinnen und -absolventen zu erheben. Die erste Datensammlung mit damals sieben teilnehmenden Ländern fand im Jahr 2005 statt, an der sich Österreich jedoch nicht beteiligte.

 

Österreich beteiligte sich erst an der zweiten Erhebung im Jahr 2007 mit dem Referenzjahr 2006; insgesamt nahmen an dieser bereits über 20 Länder teil. Berücksichtigt wurden
Doktoratsabsolvent/inn/en aus den Jahren 1990 bis 2006. Die Durchführung der Erhebung
erfolgte durch die Statistik Austria und wurde von der EUROSTAT und dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung finanziert. Die Hauptergebnisse der Erhebung wurden in den Statistischen Nachrichten 8/2008, S. 701-709, publiziert.

 

Eine dritte Erhebung wird von der EUROSTAT vorbereitet; die Diskussionsphase betreffend
Referenzjahr, Länderbeteiligung und Fragenumfang ist derzeit noch nicht abgeschlossen.

 

Zu Frage 8:

Es ist gelungen, die Quote als wirksames Instrument zur Herstellung der Chancengleichheit im UG 2002 zu verankern. Jetzt gilt es dieses Instrument zu erproben und Erfahrungen zu sammeln. Die Mitarbeit in Gremien und Organen ist vor allem eine Chance, mehr Geschlechtergerechtigkeit an Universitäten herzustellen.

 

Zu Frage 9:

Gender Studies sind inzwischen relativ gut an den Universitäten verankert. Genderspezifische Lehrveranstaltungen bieten gut zwei Drittel aller Universitäten an.

 

An der Wirtschaftsuniversität Wien ist das Institut für Gender und Diversitymanagement und an der Universität Linz das Institut für Frauen und Geschlechterforschung eingerichtet. Ausgewiesene Genderprofessuren gibt es an den Universitäten Wien, Graz und an der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz. Genderspezifische Gast-professuren haben vier weitere Universitäten (Wien, Innsbruck, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, Universität für Musik und darstellende Kunst Graz).

 

Einen Masterlehrgang „Gender Studies“ gibt es an der Universität Wien und an der Universität Graz. Die Universität Klagenfurt hat das Wahlfachstudium „Feministische Wissenschaften/
Gender Studies“. Ein Studienmodul Gender Based Medicine und Women’s Health ist an der Medizinischen Universität Graz eingerichtet. An der Medizinischen Universität Innsbruck wurde Gender in den Lehrplänen verankert.

 

An den technischen Universitäten unterstützt das Bundesministerium für Wissenschaft und
Forschung Initiativen, die sich mit der Technikvermittlung befassen. Darin liegt eine noch wenig genutzte Chance, mehr Frauen für technische Ausbildungen zu gewinnen. 

 

Weiters sind folgende Förderungsmaßnahmen seitens des Ressorts anzuführen:

 

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung vergibt 2009 wieder die Gabriele
Possanner-Preise: ein Staatspreis und zwei Förderungspreise werden für wissenschaftliche Leistungen vergeben, die der Geschlechterdemokratie förderlich sind.

 

DOC-team als Förderungsprogramm des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung, durchgeführt von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, ist offen für Bewerbun-gen von Doktorand/inn/engruppen (3 bis 5 Personen) aus den Geistes-, Sozial- und Kultur-wissenschaften (die Einbindung von Doktorand/inn/en aus den Naturwissenschaften, der Medizin oder den Technischen Wissenschaften ist erwünscht). Die Höhe des Stipendiums beträgt € 30.000,-- brutto pro Person pro Jahr. Für Kinderbetreuung ist eine jährliche Vergütung bis zu maximal € 1.900,-- pro Jahr möglich. Eine Gruppe kann für höchstens drei Jahre gefördert werden. Die finanzielle Förderung bezieht sich nur auf die Doktorand/nn/en in der Gruppe. Die Anträge werden bis 31. Oktober jeden Jahres eingereicht, die Vergabe findet Ende Februar des darauf folgenden Jahres statt.

 

Das fForte_Coaching ist ein speziell auf Frauen zugeschnittenes Projektentwicklungs- und
Projektmanagementtraining mit dem Ziel, Frauen in Wissenschaft und Forschung auf allen
Karrierestufen zu fördern. Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung richtet sich mit dieser Initiative einerseits an Technikerinnen und Naturwissenschafterinnen und anderer-seits an Sozial- und Kulturwissenschafterinnen, die an interdisziplinären Ansätzen und Fragestellungen interessiert sind und ein EU-Projekt anstreben.

 

Das fForte_Alumni Netzwerk bietet den Absolventinnen der fForte_Coachings die Möglichkeit, sich weiterhin regelmäßig auszutauschen und professionelle Unterstützung in konkreten
Problemsituationen zu erhalten.

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.