2897/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.10.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0262-I/5/2009

Wien, am      . Oktober 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2969/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:

Belange des Grundwassers unterliegen nicht dem Lebensmittelrecht und fallen daher nicht in meinen Zuständigkeitsbereich. Das Lebensmittelrecht ist erst anzuwenden, wenn (Grund-)Wasser als Lebensmittel oder in Lebensmittelunternehmen verwendet wird. Für wasserrechtliche Belange ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zuständig.


Fragen 4 bis 6:

Meinem Ressort liegen zusammengefasste Daten jener Wasserversorgungsanlagen (WVA) vor, aus denen mehr als 1000 m3 Wasser pro Tag im Durchschnitt entnommen oder mit denen mehr als 5000 Personen versorgt werden. Dem „Österreichischen Trinkwasserbericht 2005 – 2007“, der auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit (http://www.bmg.gv.at/) veröffentlicht wird, können die Ergebnisse der Untersuchungen des Wassers, die der Betreiber der WVA im Rahmen der Eigenkontrolle gemäß § 5 der Trinkwasserverordnung – TWV durchzuführen hat, entnommen werden. In den Tabellen 10, 11 und 12 des Trinkwasserberichts werden jene Pestizide aufgelistet, die in Österreich den Wert nicht einhalten. Detaillierte Angaben stehen derzeit nicht zur Verfügung. Für das Jahr 2008 liegen die Daten noch nicht vor. Diese sollen in den nächstfolgenden Trinkwasserbericht einfließen.

 

Die von der zuständigen Behörde erteilten Ausnahmegenehmigungen, sowohl für WVA die mehr als 5000 Einwohner versorgen bzw. aus denen mehr als 1000 m³ Wasser pro Tag im Durchschnitt entnommen werden, als auch für WVA, die weniger als 5000 Einwohner versorgen bzw. aus denen weniger als 1000 m³ Wasser pro Tag im Durchschnitt entnommen werden, können den Tabellen 22 bis 27 des Trinkwasserberichts entnommen werden. Den genannten Tabellen ist auch zu entnehmen, um welche Anlage es sich handelt, welcher Parameter betroffen ist, die Höhe der Überschreitung, der Zeitraum der Aussetzung und welche Maßnahmen zur Einhaltung des Wertes ergriffen wurden.

 

Nachfolgend werden die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen (befristete Aussetzung der Anwendung der Parameterwerte) gemäß § 8 TWV mit Gültigkeit für die Jahre 2005 bis 2007 tabellarisch aufgelistet, die an WVA erteilt wurden, die mehr als 5000 Einwohner versorgen bzw. aus denen mehr als 1000 m³ Wasser pro Tag im Durchschnitt entnommen werden, als auch für WVA, die weniger als 5000 Einwohner versorgen bzw. aus denen weniger als 1000 m³ Wasser pro Tag im Durchschnitt entnommen werden.

 

Bundesland

Anzahl der Ausnahmegenehmigungen für WVA > 1000 m3 Wasser pro Tag

2005

2006

2007

Burgenland

0

0

0

Kärnten

0

0

0

Niederösterreich

31)

31)

0

Oberösterreich

4

4

3

Salzburg

0

0

0

Steiermark

0

0

0

Tirol

0

0

0

Vorarlberg

0

0

0

Wien

0

0

0

Österreich

71)

71)

3

1) Ein Ausnahme-Bescheid betrifft eine WVA, von der kein Wasser in Verkehr ist


Bundesland

Anzahl der Ausnahmegenehmigungen für WVA ≤ 1000 m3 Wasser pro Tag

2005

2006

2007

Burgenland

0

0

0

Kärnten

5

5

5

Niederösterreich

23

29

30

Oberösterreich

65

71

56

Salzburg

0

0

0

Steiermark

0

0

0

Tirol

6

5

7

Vorarlberg

0

0

0

Wien

0

0

0

Österreich

99

110

98

 

Fragen 7 und 8:

Im Rahmen des Verfahrens zur Anerkennung natürlicher Mineralwässer sind von den Antragstellern u. a. auch Untersuchungen auf Pestizide entsprechend der Trinkwasserverordnung – TWV verpflichtend vorzulegen. Routinemäßige Untersuchungen österreichischer natürlicher Mineralwässer auf den Gehalt an Pestiziden werden nicht durchgeführt, da bereits im Rahmen des Anerkennungsverfahrens entsprechend den Voraussetzungen der Mineralwasser- und Quellwasserverordnung derartige Untersuchungen vorzulegen sind und auch Überprüfungen der hydrogeologischen Verhältnisse des Geländes im Bereich des genutzten Wassers erfolgen („…es hat seinen Ursprung in einem unterirdischen, vor jeder Verunreinigung geschützten, Wasservorkommen…“). Daher sind Schadstoffeinträge nicht zu erwarten.

 

Frage 9:

Von März bis September 2007 wurde die Schwerpunktaktion „Trinkwasser Mindestuntersuchung bei Kleinstwasserversorgungsanlagen laut Trinkwasserverordnung – TWV“ durchgeführt. Österreichweit wurden 140 Proben untersucht. 92 Proben (66 %) wurden nicht beanstandet, davon wurden allerdings bei 20 Proben (14 %) leichte Mängel festgestellt, auf die die zuständige Behörde des Bundeslandes (Lebensmittelaufsicht, LMA) hingewiesen wurde. 48 Proben (34 %) wurden nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG als „nicht sicher/für den menschlichen Verzehr ungeeignet“ beurteilt bzw. nach der TWV beanstandet. Die Gründe für die Beanstandungen lagen hauptsächlich in mikrobiologischen (Indikator-)Parameterwertüberschreitungen (44 Proben). Die Aufschlüsselung auf die Bundesländer ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

 

Bundesland

Anzahl der Proben

Nicht beanstandet

Nicht beanstandet

(Hinweis auf Mängel)

Beanstandet

Burgenland

1

1

0

0

Kärnten

11

2

5

4

Niederösterreich

16

5

4

7

Oberösterreich

66

42

7

17

Salzburg

13

8

1

4

Steiermark

10

8

0

2

Tirol

19

6

0

13

Vorarlberg

4

0

3

1

Wien*

-

-

-

-

Österreich

140

72

20

48

* keine Kleinstwasserversorgungsanlagen

 

Frage 10:

Von Juli bis September 2007 wurde die Schwerpunktaktion „Mikrobiologische Untersuchungen von Trinkwasser aus freistehenden Wasserspendern (Watercooler)“ als Monitoringaktion durchgeführt. Österreichweit wurden 144 Proben untersucht. 43 Proben (30 %) waren nicht zu beanstanden. Bei 101 Proben (70 %) erfolgte ein Hinweis an die zuständige Behörde. Die Hauptgründe für den Hinweis an die Behörde lagen in erhöhten Gehalten an KBE. Die Aufschlüsselung auf die Bundesländer ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

 

Bundesland

Anzahl der Proben

Wäre nicht zu beanstanden

Hinweis an die Behörde

Burgenland

6

1

5

Kärnten

8

2

6

Niederösterreich

27

8

19

Oberösterreich

29

9

20

Salzburg

11

4

7

Steiermark

26

5

21

Tirol

5

4

1

Vorarlberg

8

6

2

Wien

24

4

20

Österreich

144

43

101

 

Aufgrund der Ergebnisse der Monitoringaktion wurden in der Folge Verdachtsproben gezogen (9 Proben), davon wurden 2 Proben nicht beanstandet, bei 5 Proben gab es einen Hinweis an die Behörde und 2 Proben wurden als „nicht sicher/für den menschlichen Verzehr ungeeignet“ beurteilt.

 

Frage 11:

Untersuchungen haben gezeigt, dass die Anwendung des Pfanzenschutzmittel-Wirkstoffes Tolylfluanid zur Bildung des Metaboliten N,N-Dimethylsulfamid (DMS) im Boden führen kann, der dann in das Grundwasser und in weiterer Folge in das Trinkwasser gelangen kann. Wird das Wasser aufbereitet und Ozon als Oxidations- oder Desinfektionsmittel eingesetzt, kann aus DMS das toxikologisch relevante Abbauprodukt N-Nitrosodimethylamin (NDMA) entstehen.

 

Daher wurde aus gegebenem Anlass im April 2007 die Schwerpunktaktion „Trinkwasseruntersuchung auf Dimethylsulfamid“ durchgeführt. Durch diese Monitoringaktion sollten Daten über den Verbleib des Pestizids bzw. des Metaboliten erhoben werden. Für die Probenahme wurden bevorzugt WVA in jenen landwirtschaftlich genutzten Gebieten ausgewählt, in denen Tolylfluanid-haltige Pflanzenschutzmittel zur Anwendung gelangt waren. Weiters wurden bevorzugt solche WVA in den Beprobungsplan aufgenommen, die eine Desinfektion des Wassers durch Ozonung durchführen.

 

Insgesamt wurden 74 Proben in 32 WVA (davon führen 14 eine Ozonung durch) gezogen und auf Tolylfluanid und den Metaboliten N,N-Dimethylsulfamid (DMS) untersucht. Tolylfluanid wurde in keiner Probe gefunden. Bei 2 Proben wurde ein erhöhter Wert an DMS gefunden.

 

Zusätzlich wurde das Wasser auch auf Chloridazon und dessen Metaboliten Chloridazon-desphenyl untersucht. Chloridazon wurde in keiner Probe gefunden. In 6 Proben  wurde ein erhöhter Wert an Chloridazon-desphenyl gefunden. Die Aufschlüsselung auf die Bundesländer ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

 

Bundesland

Anzahl der beprobten WVA

Anzahl der Proben

Anzahl der Proben mit erhöhtem Wert an DMS

Anzahl der Proben mit erhöhtem Wert an Chloridazon-desphenyl

Burgenland

-

-

-

-

Kärnten

-

-

-

-

Niederösterreich

20

51

2

6

Oberösterreich

3

4

-

-

Salzburg

5

11

-

-

Steiermark

3

5

-

-

Tirol

-

-

-

-

Vorarlberg

-

-

-

-

Wien

1

3

-

-

Österreich

74

32

2

6

 

Nach Bekanntwerden der Ergebnisse wurden vom Bundesland Niederösterreich entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung einwandfreien Trinkwassers eingeleitet. Eine der Maßnahmen war die Erweiterung des Untersuchungsumfanges um die genannten Pestizide bzw. Metaboliten.

 

Frage 12:

Im Jahr 2008 wurde von Oktober bis Dezember die Schwerpunktaktion „Trinkwasser Mindestuntersuchung laut Trinkwasserverordnung bei kleinen Trinkwasserversorgungsanlagen (> 10 m3/Tag bis ≤ 100 m3/Tag)“ als Monitoringaktion durchgeführt. Österreichweit wurden 84 WVA beprobt. Dabei wurden mehrere Proben pro WVA gezogen (Hochbehälter/vor Desinfektion/nach Desinfektion/1. und 2. Netzprobe etc.). Bei 68 WVA (81 %) wurde das Wasser nicht beanstandet, davon erfolgte in 12 Fällen (8 %) ein Hinweis an die zuständige Behörde. Bei 16 WVA (19 %) wurde das Wasser gemäß LMSVG beurteilt bzw. gem. TWV beanstandet; das Wasser einer WVA wurde als „nicht sicher/ gesundheitsschädlich“ beurteilt und das Wasser von 5 WVA als „nicht sicher“. Bei 10 WVA entsprach das Wasser nicht den Vorgaben der TWV. Die Gründe für die Beanstandungen lagen hauptsächlich in mikrobiologischen (Indikator-) Parameterwertüberschreitungen (coliforme Bakterien, KBE). Die Aufschlüsselung auf die Bundesländer ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

 

Bundesland

Anzahl der beprobten WVA

Nicht beanstandet

Nicht beanstandet

(Hinweis auf Mängel)

Beanstandet

Burgenland

3

2

0

1

Kärnten

3

1

1

1

Niederösterreich

23

18

1

4

Oberösterreich

12

8

3

1

Salzburg

12

9

1

2

Steiermark

19

9

6

4

Tirol

9

8

0

1

Vorarlberg

3

1

0

2

Wien*

-

-

-

-

Österreich

84

56

12

16

* keine kleinen Trinkwasserversorgungsanlagen

 

Eine weitere Schwerpunktaktion, die von April bis Juni 2008 durchgeführt wurde, lautete „Untersuchung von Wasserproben auf Schiffen und in Zügen“. Bei dieser Aktion handelte es sich um ein Monitoring, welches einen Überblick über die Trinkwasserqualität in Schiffen und auf Zügen geben sollte. Von den insgesamt 53 Trinkwasser-Proben stammten 22 Proben von Schiffen und 31 Proben von Zügen. 25 Proben (47 %) wiesen eine einwandfreie Trinkwasserqualität auf. 28 Proben (53 %) entsprachen nicht den Vorgaben der TWV, wobei die Überschreitungen nicht gravierend waren. Alle 28 Proben wiesen Überschreitungen der Indikatorparameterwerte KBE auf. Zusätzlich waren 3 Proben mit coliformen Bakterien und 2 Proben mit Pseudomonas aeruginosa kontaminiert. Bei einer Probe lag der Nitrit-Wert im Bereich des Parameterwertes und in einem Fall war die Wasserenthärtung falsch eingestellt. Die Aufschlüsselung der Anzahl der Proben auf die Bundesländer ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

 

Bundesland

Anzahl der Proben

Burgenland

0

Kärnten

4

Niederösterreich

10

Oberösterreich

12

Salzburg

5

Steiermark

5

Tirol

5

Vorarlberg

74

Wien

5

Österreich

53

 


Frage 13:

Im Jahr 2009 wurde von Mai bis August die Schwerpunktaktion „Trinkwasseruntersuchung gem. Trinkwasserverordnung bei Trinkwasserversorgungsanlagen (> 100 m3/Tag bis ≤ 1000 m3/Tag)“ durchgeführt. Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor.