292/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. November 2008 unter der Zl. 273/J-NR/2008 an meine Amtsvorgängerin eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Anti-Piraten-Einsatz der Europäischen Union“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 14 bis 17:

Die Gesamtkosten von EU NAVFOR Atalanta setzen sich zum einen aus den so genannten „gemeinsamen Kosten“ der Operation zusammen, die von allen EU Mitgliedstaaten (außer Dänemark) gemeinsam und unabhängig von einer aktiven Operationsteilnahme getragen werden, und zum anderen aus den Kosten, die den an der Operation mit Streitkräften teilnehmenden Staaten für Entsendung und Unterhalt ihrer Kontingente anfallen.

Die gemeinsamen Kosten von Atalanta werden nach BIP-Schlüssel auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt und betragen voraussichtlich etwa 8,3 Mio. Euro. Der auf Österreich entfallende Teil wird auf etwa 191.000 Euro geschätzt. Da Österreich an der Operation „Atalanta“ nicht aktiv beteiligt ist, fallen darüber hinaus keine Kosten für ein nationales Kontingent an.


Zu Frage 2:

Der dramatische Anstieg von Piratenüberfällen am Horn von Afrika in den letzten Monaten hat international zur Erkenntnis geführt, dass die bisher gesetzten Einzelmaßnahmen verstärkt bzw. besser koordiniert werden müssen.

Mit Annahme der VN Sicherheitsratsresolution 1816 (2008) am 2. Juni 2008 wurde eine wichtige rechtliche Voraussetzung für eine intensivierte, nachhaltige Bekämpfung der Piraterie vor dem Horn von Afrika geschaffen. Diese Resolution ermächtigt Staaten, die mit der Provisorischen Föderalen Regierung von Somalia bei der Bekämpfung der Piraterie zusammenarbeiten, auch in den Hoheitsgewässern von Somalia gegen Piraten vorzugehen. Somit konnte auch die EU mit den Vorbereitungsarbeiten für die Operation EU NAVFOR Atalanta beginnen.

Zu Frage 3:

Die Dauer der Operation ist vorerst für ein Jahr nach Erreichen der Initial Operating Capability (IOC) vorgesehen.

Zu den Fragen 4 bis 7:

Das derzeitige Mandat von EU NAVFOR Atalanta ist auf die nationalen bzw. internationalen Gewässer Somalias bzw. deren Nachbarstaaten bis zu einer Distanz von 500 Seemeilen vor den jeweiligen Küsten beschränkt. Es umfasst keine Operationen auf dem Festland, da solche zum Zeitpunkt des EU-Beschlusses am 10. November 2008 auch nicht durch den VN-Sicherheitsrat autorisiert waren.

Erst mit der am 16. Dezember 2008 verabschiedeten Resolution 1851 beschloss der Sicherheitsrat eine Erweiterung des VN-Mandats für den Einsatz gegen Piraten auch auf das somalische Festland, sofern die somalische Übergangsregierung darum ersucht. Durch diese Resolution bleibt aber das Mandat von EUNAVFOR Atalanta vorerst unberührt, es ist weiterhin auf militärische Aktivitäten zur See beschränkt.

Ob in den kommenden Monaten eine Ausweitung des Mandats von Atalanta auf Operationen zu Lande erfolgen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

Zu Frage 8:

Hauptursache der Piraterie in diesem Raum ist der Charakter der Gewässer am Horn von Afrika als eines der „Nadelöhre“ des Seehandels auf der Route vom/zum Suezkanal in Kombination mit dem weitgehenden Zusammenbruch jeder staatlichen Ordnung in weiten Teilen Somalias. Darüber hinaus bedroht die Überfischung der Gewässer vor Somalia die Existenzgrundlage der lokalen Fischer, weshalb für diese Menschen die aus Piraterie zu erzielenden Erlöse eine umso größere Versuchung darstellen.

Zu den Fragen 9 bis 11:

Die Auswirkungen betreffen direkt vor allem jene Staaten, die bzw. deren Bürger Handels- flotten unterhalten oder Handelsschiffe besitzen, die diesen Seeraum häufig befahren. Auf Österreich trifft dies nicht zu.

Indirekte Folgen des Pirateriephänomens am Horn von Afrika wie längere Transportwege durch Verlegung von Schiffsrouten um das Kap der Guten Hoffnung statt durch den Suez- Kanal oder der erhebliche Anstieg von Versicherungsprämien für Seetransporte in diesem Gebiet und der damit verbundene Kostendruck auf Handelsgüter, die auf den betroffenen Seewegen transportiert werden, treffen grundsätzlich alle Staaten in gleicher Weise. Auch besteht die Gefahr, dass Piraterieerlöse verwendet werden könnten, um direkt oder indirekt terroristische Netzwerke zu finanzieren.


Zu den Fragen 12 und 13:

Österreich verurteilt diese Akte der Piraterie auf das Schärfste und begrüßt alle Maßnahmen, die der nachhaltigen Bekämpfung der Piraterie dienen. Gleichzeitig legt Österreich größten Wert darauf, dass alle Maßnahmen das geltende Völkerrecht vollauf respektieren - dies gilt nicht nur für das Seerecht, sondern auch für die international geltenden Normen über die Menschenrechte und Grundfreiheiten, die selbstverständlich auch gegenüber Personen zu respektieren sind, die der Piraterie verdächtig bzw. überführt sind.

In diesem Sinn hat Österreich der EU-Operation EU NAVFOR Atalanta im Rat zugestimmt, auch wenn es sich aus Mangel an geeigneten Kapazitäten selbst nicht aktiv an dieser Operation beteiligt.