293/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.01.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. November 2008 unter der Zl. 313/J-NR/2008 an meine Amtsvorgängerin eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „österreichische Vertretung in Prag“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1,2 und 5:

Die Kommunikation des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) mit den österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern im Ausland erfolgt in deutscher Sprache.

Bei Frau Goldmann handelt es sich um eine österreichische Staatsbürgerin, mit der die Botschaft in deutscher Sprache kommuniziert, wie zahlreichen Vorkorrespondenzen zu entnehmen ist. So erhielt Frau Goldmann etwa zu ihrem 80. Geburtstag ein Glückwunschschreiben der Missionschefin, das in deutscher Sprache abgefasst war.

Dass Frau Goldmann ein Schriftstück der Botschaft in tschechischer Sprache erhielt, stellt einen Ausnahmefall bzw. ein Versehen dar. Die österreichische Botschafterin in Prag hat daher aufgrund dieses Anlassfalles die Botschaftsmitarbeiter/innen an das oben beschriebene Prinzip erinnert und sie ersucht, dieses strikt einzuhalten. Sie hat überdies das Schriftstück an Frau Goldmann in deutscher Sprache übermittelt.

Zu den Fragen 3 und 4:

Nein. Es kommt aber in Ausnahmefällen vor, wenn der/die Auslandsösterreicher/in seit Jahrzehnten im Ausland lebt und der deutschen Sprache nicht mehr entsprechend mächtig ist.