2975/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.11.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0160-I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am  9. Nov. 2009

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Carmen Gartelgruber,

Kolleginnen und Kollegen vom 18. Sept. 2009, Nr. 3012/J,

betreffend Sinnhaftigkeit der derzeitigen Mülltrennung

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen vom 18. September 2009, Nr. 3012/J, teile ich Folgendes mit:

 

In der Einleitung der Anfrage wird ausgeführt, dass die Abfallunternehmen des Tiroler Zentralraumes eine mechanische Sortieranlage planen, die das Aussortieren von Plastikmüll überflüssig mache, weil mit dem Verbleib im Restmüll ein hoher Heizwert erreicht werde, der bei Zement- und Stahlindustrie gefragt sei.

 

Dazu ist anzumerken, dass mechanisch-biologische Sortieranlagen kein Novum sind und auch die Vorbehandlung zur Erzeugung so genannter Ersatzbrennstoffe seit geraumer Zeit in vielen Regionen üblich ist, ohne damit die Sinnhaftigkeit der getrennten Sammlung von Verpackungen sowie Papier und Metall in Frage zu stellen.


Zu den Fragen 1 und 3:

 

Offensichtlich handelt es sich bei dem angesprochenen Projekt um die mechanische Abfallsortieranlage Ahrental (MA Ahrental) mit dem Betreiber Abfallbehandlung Ahrental GmbH (AAG), einer Tochter der IKB und der ATM. Nach Kenntnisstand des BMLFUW steht dieses Projekt in keinem Zusammenhang mit einem Verzicht der getrennten Sammlung von Verpackungen. Die getrennte Sammlung von Verpackungen basiert auf der europäischen Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle 94/62/EG, die Mitgliedstaaten verpflichtet Systeme einzurichten, die die Sammlung und Verwertung gebrauchter Verpackungen von Endverbrauchern sicherstellt.

 

Dieses Projekt soll ausschließlich gewährleisten, dass gemischte Siedlungsabfälle (so genannter Hausmüll oder Restmüll) so vorbehandelt werden, dass in weiterer Folge entweder eine thermische Behandlung oder eine umweltgerechte Ablagerung erfolgen kann.

 

Zu Frage 2:

 

Nach Aussage der Betreiber soll die Anlage Anfang 2011 in Betrieb genommen werden.

 

Zu Frage 4:

 

Grundsätzlich unterliegen nicht gefährliche Abfälle, wie gemischte Siedlungsabfälle, der Kompetenz der jeweiligen Landesregierung, soweit nicht für bestimmte Abfälle, für die ein Bedarf nach einer einheitlichen Regelung gegeben ist, der Bund diese Kompetenz an sich zieht.

 

Dieser Bedarf einer einheitlichen Regelung ist seit dem Erlassen der Verpackungsverordnung für Verpackungen und mit der oben genannten Richtlinie für Verpackungen und Verpackungsabfälle gegeben sowie für bestimmte biogene Abfälle, die getrennt von den Bürgern bereit zu stellen sind. Weitere Pläne einer Verordnung für eine getrennte Sammlung anderer nicht gefährlicher Abfälle bestehen nicht.

 

Darüber hinaus ist es Angelegenheit der jeweiligen Landesregierung, die getrennte Sammlung anderer nicht gefährlicher Abfälle anzuordnen oder davon Abstand zu nehmen.


Zu den Fragen 5 bis 7:

 

Die getrennte Sammlung von Verpackungen besteht in Österreich seit dem Oktober 1993. Änderungen der bislang in Österreich durchgeführten Sammlung sind nicht geplant.

 

Zu Frage 8:

 

Nachfolgende Tabelle der Meldung an die Europäische Kommission über die österreichische Zielerreichung für das Jahr 2007 gibt einen Überblick, nicht nur über das Ausmaß an erzeugten Verpackungsabfällen, sondern auch über die unterschiedlichen Massen je Verwertungskategorie.

 

Material

Packaging waste generated

Recovered or incinerated at waste incineration plants with energy recovery by

Material recycling

Other forms of recycling

Total recycling

Energy recovery

Other forms of recovery

Incineration at waste incineration plants with energy recovery

Total
recovery and incineration at waste incineration plants with energy recovery

 

(a)

(b)

(c)

(d)

(e)

(f)

(g)

(h)

GLASS

257.600

221.150

0

221.150

 

0

 

221.150

PLASTIC

244.600

80.100

0

80.100

58.800

0

94.140

233.040

PAPER AND BOARD

517.150

431.800

0

431.800

 

0

58.270

490.070

METALS

Aluminium

 

 

0

0

 

0

 

0

Steel

 

 

0

0

 

0

 

0

Total

58.000

38.900

0

38.900

0

0

0

38.900

WOOD

68.000

12.230

765

12.995

6.330

0

28.770

48.095

OTHER

39.200

10.500

0

10.500

10.800

0

16.500

37.800

TOTAL

1.184.550

794.680

765

795.445

75.930

0

197.680

1.069.055

 

Zu Frage 9:

 

Die Vermischung von getrennt gesammelten Verpackungen mit gemischten Siedlungsabfällen ist gemäß Verpackungsverordnung unzulässig. Selbstverständlich sind in der getrennten Sammlung von Leichtverpackungen nicht alle Verpackungen stofflich verwertbar und es sind auch Fehlwürfe (Nichtverpackungen aus Siedlungsabfällen) enthalten. Ein Teil muss daher in weiterer Folge einer thermischen Verwertung zugeführt werden. Da auch heizwertreiche Fraktionen der gemischten Siedlungsabfälle thermisch behandelt werden müssen, was mittlerweile gemäß Abfallrahmenrichtlinie als thermische Verwertung bezeichnet werden kann, kann dies bei entsprechendem Genehmigungsumfang der Verbrennungsanlagen auch in der gleichen Anlage erfolgen.

Der Bundesminister: