3009/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.11.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

GZ: BMASK-10001/0379-I/A/4/2009

 

Wien,

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3013/J der Abgeordneten Gartelgruber, DDr. Königshofer und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:

 

Pensionsversicherung:

Gemäß § 108e Abs. 9 Z 2 und 3 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) hat die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung (welche beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eingerichtet ist) längstens bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres ein Gutachten über die voraussichtliche Gebarung der gesetzlichen Pensionsversicherung für die folgenden fünf Jahre sowie jedes dritte Jahr (beginnend mit 2007) bis längstens 30. September einen Bericht über die langfristige Entwicklung und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Pensionsversicherung bis zum Jahr 2050 zu erstatten.


Die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Pensionsversicherung können den öffentlich zugänglichen Gutachten und Berichten der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung entnommen werden.

 

 

Pflegevorsorge:

Diesbezüglich wird auf die seitens des „Österreichischen Institutes für Wirtschafts-forschung“ (WIFO) im Rahmen der Arbeitsgruppe „Neugestaltung der Pflege-vorsorge, Finanzierung (inkl. Organisationsfragen)“ erarbeiteten detaillierten Studien über die „Mittel- und langfristige Finanzierung der Pflegevorsorge“ sowie „Alternative Finanzierungsformen der Pflegevorsorge“ verwiesen.

 

Hinsichtlich der gewünschten Daten wird darauf verwiesen, dass beide Studien auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz veröffentlicht und abrufbar sind (www.bmask.gv.at, Menüpunkt: Fachpublikum, Pflege und Betreuung, WIFO Studie zum Thema Mittel- und langfristige Finanzierung der Pflegevorsorge, Seite 34, Übersicht 22).

 

 

Sozialentschädigungsrechte:

Für den Bereich des Sozialentschädigungsrechtes liegen keine Studien vor, da v.a. die Anzahl der Versorgungsberechtigten nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz und Opferfürsorgegesetz stetig abnimmt.

 

 

Arbeitsmarktpolitik:

Die prognostizierte Entwicklung der Gebarung Arbeitsmarktpolitik kann bis 2013 aus den in Kraft stehenden Bundesfinanzrahmengesetzen ersehen werden.

 

Für die kurzfristige als auch die mittelfristige Perspektive werden seitens der Forschungsinstitute „Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung“ (WIFO) und „Institut für Höhere Studien“ (IHS) Prognosen der wirtschaftlichen Eckdaten als Grundlage für die Vorschau der Ausgaben- und Einnahmenentwicklung der Gebarung Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung gestellt. Die derzeit in Kraft stehenden Bundesfinanzrahmengesetze wurden auf Basis von Prognosen für den Zeitraum 2009 bis 2013 erstellt.

 

Da neben den demografischen Faktoren auch konjunkturelle Einflüsse für eine Vorhersage im Bereich der Arbeitslosenversicherung wesentlichen Einfluss haben, leiden Prognosen über einen Zeitraum von mehr als 5 Jahren in die Zukunft hinaus unter einer erheblich sinkenden Prognosegüte der wirtschaftlichen Eckdaten und sind für die Arbeitslosenversicherung folglich nicht zweckmäßig.


Obiges gilt sinngemäß auch für den Bereich der Insolvenz-Entgeltsicherung. Die Auszahlungsströme des Insolvenz-Entgeltfonds werden von einer Vielzahl von Faktoren wie konjunkturellen Entwicklungen und strukturellen Veränderungen beeinflusst. Zudem können sich Insolvenzverfahren über mehrere Jahre erstrecken und so eine zeitliche Verschiebung und eine Aufteilung der Auszahlungen, unter Umständen auch auf mehrere Jahre, bewirken.

 

Die Gebarung des Bereiches Schlechtwetter in der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse ist hingegen in besonderem Maße von künftigen Wetterlagen abhängig und entzieht sich daher einer sinnvollen prospektiven Beurteilung.

 

 

Frage 4:

 

Hinsichtlich der in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz fallenden gesetzlichen Pensionsversicherung und der Arbeitslosenversicherung sind Maßnahmen vorgesehen. Die gesetzliche Krankenversicherung und die Arbeitsunfallversicherung fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

 

 

Frage 5:

 

Für den Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung ist beabsichtigt, in einer der nächsten Novellen eine Modifizierung der Bestimmungen des § 79a ASVG dahingehend vorzunehmen, dass die gesetzliche Pensionsversicherung ihre Aufgabe, eine verlässliche und ausreichende Lebenssicherung zu gewährleisten, in Zukunft auch weiterhin so wie bisher erfüllen kann.

 

Der fundamentale Eckpfeiler der Finanzierbarkeit der Arbeitslosenversicherung ist das Ausmaß der Beschäftigung und der Arbeitslosigkeit. Daher ist die Arbeitsmarktpolitik des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zentral darauf ausgerichtet, die wirtschaftlichen Akteure am Arbeitsmarkt in vielfältiger Form dabei zu unterstützen, Vollbeschäftigung in der österreichischen Wirtschaft zu erreichen und zu erhalten. Die Bundesregierung steuert mit konjunktur- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der krisenbedingten Arbeitsmarktentwicklung entgegen, um die Beschäftigung und damit auch die Einkommenssituation zu stabilisieren.

 

Eine Untersuchung des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung bezüglich der beiden Konjunkturpakete und der Steuerreform der Bundesregierung sowie der ergänzenden Ländermaßnahmen und der wichtigsten Konjunkturmaßnahmen der Haupthandelspartner zeigt, dass dadurch 41.500 Arbeitsplätze gesichert werden konnten. Der Anstieg der nationalen Arbeitslosenquote wird dadurch um 0,7 Prozentpunkte gedämpft.


Einen ähnlich hohen und zusätzlichen Effekt bringen mit geschätzten 45.000 gesicherten beziehungsweise neu geschaffenen Arbeitplätzen auch die beiden Arbeitsmarktpakete des ersten Halbjahrs 2009. Ein großer Teil dieser Effekte kommt dabei dem Ausbau und der Reform der Kurzarbeit zu.

 

 

Fragen 6 und 7:

 

Nein.

 

 

Frage 8:

 

In wirtschaftlichen Krisenzeiten mit sinkendem Beitragsaufkommen, etwa in der Arbeitslosenversicherung, und steigenden Versicherungsleistungen können auch zukünftig notwendige Zuschüsse aus dem allgemeinen Haushalt zur teilweisen Finanzierung der Ausgaben nicht ausgeschlossen werden.

 

 

Frage 9:

 

Seit der Einführung des Bundespflegegeldgesetzes im Jahr 1993 haben sich die Ausgaben stets im Rahmen der jeweiligen Bundesvoranschläge bewegt. Ausgaben-steigerungen im Bereich der Langzeitpflege resultieren insbesondere aus der demografischen Entwicklung.

 

Notwendige Verbesserungen im Bereich des Bundespflegegeldes wurden im Rahmen der Arbeitsgruppe „Neugestaltung der Pflegevorsorge“ entwickelt und fanden Eingang in die Novelle zum Bundespflegegeldgesetz, BGBl. Nr. 128/2008, welche am 1. Jänner 2009 in Kraft getreten ist.

 

Die in der Anfrage erwähnten Krankenfürsorgeanstalten fallen nicht in die Zuständig-keit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

 

 

Frage 10:

 

Die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Sozialschutzes in Österreich ist mir ein hohes Anliegen. Im Zentrum der diesbezüglichen Überlegungen steht die weitere Finanzierung der Sozialschutzsysteme. Es wurde daher eine Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eingerichtet, die sich auch mit Fragen der alternativen Sozialstaatsfinanzierung zu befassen hat.

 

Mit freundlichen Grüßen