302/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.01.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                                        

                                                                                                                     

Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky, Herbert und weitere Abgeordnete haben am 27. November 2008 unter der Zahl 275/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Polizeiinspektion Keplergasse“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im Bereich des Landespolizeikommandos bzw. der Bundespolizeidirektion Wien laufen seit Februar 2008 konkrete Planungen zur Verbesserung der räumlichen Situation der Polizeiinspektion Keplergasse. Den Fachabteilungen des Innenressorts liegt allerdings noch kein Antrag zur Genehmigung von Umbaumaßnahmen vor.

 

Zu Frage 2:

Aufgrund der derzeit noch laufenden Bedarfserhebungs- und Planungsphase ist noch keine konkrete Zeitschiene absehbar.

 

Zu Frage 3:

Sofern seitens der BPD Wien ein entsprechender genehmigungsfähiger Antrag auf Umbau der Polizeiinspektion Keplergasse vorgelegt wird, erfolgt auf der Basis der budgetären Rahmenbedingungen sowie der prioritären Beurteilung die Entscheidung über den Umbaubeginn durch die zuständige Fachabteilung des BM.I.


Zu Frage 4:

Die Dauer der Planungsphase ist auf die Vielzahl der im Gegenstand vorliegenden Problemstellungen, wie die Sicherstellung der barrierefreien Erreichbarkeit, die Machbarkeitsprüfung der angedachten Eingangsverlegung, die baulichen Gegebenheiten und die aufgrund der Problemstellungen notwendige Beauftragung eines Architekten mit der Erstellung eines entsprechenden Vorentwurfes durch den Bestandsgeber zurückzuführen.

Laut Auskunft der Bundespolizeidirektion Wien werden die Planungsarbeiten im Jänner 2009 abgeschlossen und ein entsprechender Antrag auf Umbau an die Fachabteilung des Innenministeriums vorgelegt.

 

Zu Frage 5:

Die Kosten für den Umbau können daher zum gegenständlichen Zeitpunkt nicht beziffert werden.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Unter Berücksichtigung der erforderlichen Aufrechterhaltung der Erschließung des Obergeschoßes wird nach Vorliegen eines entsprechenden Antrages die Realisierbarkeit einer Eingangsverlegung unter der Prämisse bestmöglicher Funktionsausgestaltung geprüft werden.