3087/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                Wien, am       November 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0185-I/4/2009

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3101/J vom 23. September 2009 der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 3.:

Die Arbeitsgruppe „Finanzmanagement des Bundes“ hat nach Kenntnisstand des Bundesministeriums für Finanzen für das Finanzmanagement des Bundes folgende Leitlinien erarbeitet:

·         Konsequente Trennung von Treasury-Funktion und Risikomanagement-Funktion in allen aufbauorganisatorischen Einheiten.

·         Klar definierte zentrale Wahrnehmung der obersten Risikomanagementfunktion (v.a. Vorgabe von Zielen) des Bundes im Bundesministerium für Finanzen.

·         Klar strukturierte Auftrags- und Kontrollverhältnisse im Finanzmanagement des Bundes zwischen Auftraggeber und der ÖBFA als Auftragnehmerin.

·         Anwendung der Best-Practice Sorgfaltspflichten in der Finanzwirtschaft, insbesondere für Organisationen des staatlichen Finanzmanagements als Mindeststandard nach Maßgabe der Relevanz für das Finanzmanagement des Bundes.

·         Konkrete Einbeziehung ethischer Standards in die Risikobeurteilung.

·         Eingehen nur jener Risiken, die zur Erfüllung der Staatsaufgaben notwendig sind (kein Eingehen vermeidbarer Risiken, insbesondere nicht zur Erzielung zusätzlicher Erträge).

 

Ausdrücklich festgestellt wird von den Experten, dass die Umsetzung aller Empfehlungen sowohl für das Bundesministerium für Finanzen als auch für die ÖBFA eine sehr anspruchsvolle Zielvorgabe darstellt, die nicht in allen Facetten in kurzer Frist umgesetzt werden kann.

 

Zu 2.:

Aufgabe der Arbeitsgruppe war, die bestehenden Vorgaben für das Finanzmanagement des Bundes zu evaluieren. Der Auftrag umfasste auch die Überprüfung der Veranlagung von Finanzmitteln einschließlich der zu Grunde liegenden Risikorichtlinien. In diesem Kontext war von der Arbeitsgruppe auf die bisherige Praxis und deren Rahmenbedingungen einzugehen. Adaptierungs- und Verbesserungsvorschläge wurden auf Basis der Erfahrungen aus der weltweiten Finanzkrise abgeleitet. Darüber hinaus war die Arbeitsgruppe berufen, Maßnahmen, die zu gesamtstaatlichen Synergieeffekten, zu einer Minimierung des Risikos unter Berücksichtigung der zu leistenden Aufgaben sowie zu einer Effizienzsteigerung führen könnten, aufzuzeigen.

 

Zu 4.:

Die Arbeitsgruppe orientierte sich bei der Formulierung ihrer Empfehlungen auch an internationalen Best-practice-Standards.

 

Zu 5.:

Die von der Arbeitsgruppe „Finanzmanagement des Bundes“ erarbeiteten Empfehlungen und Leitlinien sind geeignet, auch von Gebietskörperschaften und ausgegliederten Einrichtungen angewendet zu werden.

 


Zu 6.:

Zur Verbesserung des Risikomanagements der ÖBFA wurde von der Arbeitsgruppe unter anderem vorgeschlagen:

·         Klarere Abbildung der Trennung von Treasury und Risikomanagement in der internen und externen Prozesskontrolle;

·         Zusammenfassung aller Limits für alle Risikofaktoren und der dazugehörenden Prozesse in einem einheitlichen Richtlinien-Dokument;

·         Klarere Darstellung und Ausgestaltung der Prozesse, die zur Bemessung des Limits für das Zinsänderungsrisiko (Fristigkeitsstruktur der Schulden) und des Limits für das Liquiditätsrisiko (Liquiditätsreserve) dienen;

·         Kurz- bis mittelfristige weitgehende Reduktion der offenen Positionen im Fremdwährungsrisiko;

·         Explizite Einbindung ethischer Standards und des Reputationsrisikos in die Risikobeurteilung und periodische Erstellung eines Berichts über die Einhaltung dieser Standards;

·         Weiterentwicklung des bestehenden Bonitätsbeurteilungssystems;

 

Zu 7. und 8.:

Betreffend die Liquiditätsreserve erachtete die Arbeitsgruppe das geltende Limit von 33,3% des erwarteten Finanzierungsvolumens des jeweiligen Kalenderjahres für angemessen. Die Veranlagung der Liquiditätsreserve sollte zur Minimierung des Bonitätsrisikos entsprechend den Berichtsempfehlungen kurzfristig (Laufzeit weniger als 1 Jahr) und diversifiziert in verschiedenen Instrumenten und bei verschiedenen Geschäftspartnern erfolgen.

 

Zu 9.:

Veranlagungen, die von ÖBFA im Namen und auf Rechnung des Bundes getätigt werden, unterliegen strengen Risikomaßstäben. Es fließen nicht nur Markt- und  Kreditrisiken, sondern auch operationelles Risiko und Reputationsrisiko in die Beurteilung ein. Veranlagungen in Zweckgesellschaften sind ausgeschlossen. Die Kriterien der Bonitätsbeurteilung, die über Ratings hinausgehen, werden weiter ausgebaut. Beispielsweise wird bei der Beurteilung des Sitzes von Emittenten mehr Fokus auf die Analyse gelegt, ob die relevanten Jurisdiktionen einer angemessenen Finanzmarktregulierung unterliegen.

 

Zu 10.:

Veranlagungen von Kassenmitteln des Bundes, die die ÖBFA im Namen und auf Rechnung des Bundes tätigt, erfolgen in Form von Call- und Termineinlagen, kurzfristigen Schuldverschreibungen erstklassiger Emittenten, Schatzscheinen, Commercial Papers und von Wertpapierpensionsgeschäften. Veranlagungen in Asset Backed Commercial Papers wurden im Jahr 2007 gestoppt. Die Empfehlung der Arbeitsgruppe „Finanzmanagement des Bundes“, keine Veranlagungen in Zweckgesellschaften und keine Veranlagungen bei Kontrahenten, die keiner angemessenen Finanzmarktregulierung unterliegen, zu tätigen und keine offenen Fremdwährungsveranlagungen durchzuführen, ist bereits seit 2008 umgesetzt.

 

Zu 11. und 12.:

Die Veranlagungen der ÖBFA unterliegen der Gebarungskontrolle durch den Rechnungshof, der seine Prüfungsschwerpunkte aber autonom festlegt.

 

Zu 13.:

Es ist nicht vorgesehen, an den derzeitigen Berichtspflichten der ÖBFA etwas zu verändern.

 

 

Mit freundlichen Grüßen