3118/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.11.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0314-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 23. November 2009

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3222/J-NR/2009 betreffend Landeslehrer im Bundesland Wien als politische Mandatsträger in Bund, Land oder Gemeinde, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 15. Oktober 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Die in den nachfolgenden Parlamentarischen Anfragen Nr. 3223/J-NR/2009 bis Nr. 3230/J-NR/2009 nahezu wortident hinsichtlich der anderen Bundesländer, ausgenommen hinsichtlich der Fragen 7 und 8 in Bezug auf die Mitgliedschaft in einem Bezirksrat für Wien bzw. in einem Gemeinderat für die anderen Bundesländer, gestellten Fragen werden im Rahmen der gegenständlichen Anfrage mitbehandelt.

 

Zu Fragen 1 und 2:

Vorweg ist zu bemerken, dass in jenen von der Statistik Österreich publizierten Zahlen unter anderem sowohl öffentliche als auch private Schulen gezählt werden sowie eine bestimmte Dienstgebereigenschaft nicht berücksichtigt wird. Ausgehend davon ist ein angedachter Vergleich mit den nachfolgenden Ausführungen nicht möglich.


 

Nach Maßgabe der Datensätze aus der Landeslehrerinnen und -lehrer Controlling Datenbank ergibt eine diesbezügliche Auswertung für das Schuljahr 2007/08 mit Auswertungsstichtag 1. Oktober 2009 folgende Übersicht:

 

Bundesland

Köpfe

Mittel

Burgenland

2.122

Kärnten

5.016

Niederösterreich

13.393

Oberösterreich

13.932

Salzburg

5.114

Steiermark

9.189

Tirol

7.092

Vorarlberg

4.058

Wien

11.214

Gesamt

71.130

 

Mit selbigem Stichtag ergibt die Abfrage der „Karenzierungen“ folgende Übersicht:

 

Bundesland

Köpfe

Mittel

Burgenland

73

Kärnten

90

Niederösterreich

914

Oberösterreich

1.186

Salzburg

499

Steiermark

219

Tirol

599

Vorarlberg

278

Wien

1.024

Gesamt

4.881

 

Zu Fragen 3 bis 8:

Auf Grund der Tatsache, dass die dienstrechtliche Vollziehung für an Pflichtschulen unterrichtende Lehrkräfte den Bundesländern obliegt, sind auch alle dienstrechtlichen Fragestellungen, so auch betreffend diesbezüglich verfügte Personalmaßnahmen, grundsätzlich nur von den Bundesländern beantwortbar.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.