312/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.01.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

GZ: BMVIT-12.000/0018-I/PR3/2008                                                           Wien, am      . Jänner 2009

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin !

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 227/J betreffend angeblich überraschend bekannt gewordene Sparpläne der Post, welche die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am 24. November 2008 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beehrte ich mich wie folgt zu beantworten:

 

 

Zu Frage 1 und 2:

Ø      War das BMVIT bzw. seine Spitze 2007/08 bei den Verhandlungen im Rat über die letzte Änderung der EU-Postrichtlinie vertreten?

 

Ø      Wer hat für Österreich a) an der Beschlussvorbereitung und b) an der Beschlussfassung über den Gemeinsamen Standpunkt des Rates zum Vorschlag der EU-Kommission für die Änderung der Post-Richtlinie 97/67/EG am 8.11.2007 mitgewirkt?

 

Das BMVIT war durch Mitarbeiter der Obersten Postbehörde bei den Verhandlungen auf Ratsarbeitsgruppenebene vertreten.

An der Tagung des Rates Verkehr, Telekommunikation und Energie am 1.10.2007 in Luxemburg, auf welcher die politische Einigung über die Richtlinie erzielt wurde, war Österreich durch meinen Amtsvorgänger vertreten.


Zu Frage 3:

Ø      Warum haben Sie bzw. Ihr/e StellvertreterIn die unter anderem für EU-Mitgliedsstaaten „mit schwierigen topografischen Bedingungen“ zur Wahl gestandene Option, den Zeitpunkt der Voll-Liberalisierung um zwei Jahre auf 1.1.2013 aufzuschieben, nicht gewählt?

 

Im Hinblick auf das Ergebnis der von der EU-Kommission beauftragten sogenannte „Prospektivstudie“ (Darstellung und Bewertung der Voraussetzungen für die Liberalisierung in den einzelnen Mitgliedstaaten) hat sich für Österreich die Frage einer Übergangsregelung nie gestellt. Es war klar, dass eine Übergangsfrist nur in Ausnahmefällen und höchstens für diejenigen Mitgliedstaaten in Frage kommt, für die das Europäische Parlament in seiner ersten Lesung eine derartige Möglichkeit vorgesehen hat (die neuen Mitgliedstaaten sowie Griechenland und Luxemburg). Den neuen Mitgliedstaaten wurde eine Übergangsregelung gewährt, weil sich diese Staaten der Reform der Postdienste in einem späten Stadium angeschlossen haben und daher besondere Schwierigkeiten bei der Anpassung ihrer Postmärkte haben. Da man zunächst Griechenland und Luxemburg nicht namentlich erwähnen wollte, wurden Umschreibungen wie „schwierige topografische Bedingungen (viele Inseln)“ und „geringe Bevölkerungszahl und kleine geographische Fläche“ verwendet.

 

Zu Frage 4 bis 10:

Ø      Wann sind Vertreter der Post AG nach der Beschlussfassung der neuen EU-Postrichtlinie erstmals an Sie wegen eines Termins herangetreten, und welche Gesprächsinhalte wurden dabei angeregt?

 

Ø      Ist es richtig, dass Ihnen der Post-Vorstand am 14.3.2008 in einem persönlichen Termin ein Strategisches Konzept im Zusammenhang mit der wenige Wochen zuvor finalisierten EU-Liberalisierungsstrategie vorstellte?

 

Ø      Wer war a) seitens des BMVIT, b) seitens der Post AG bei diesem Termin anwesend?

 

Ø      Ist es richtig, dass der Post-Vorstand Ihnen bei diesem Termin eine Unterlage „Der Österreichische Post-Konzern“ vorlegte, die unter anderem unter dem Titel „Problematik der Liberalisierung“ auf die Diskrepanz zwischen „flexiblen freiberuflichen Anstellungsverhältnissen“ sowie „Lohn- und Sozialdumping“ auf Seite der „Neuen Anbieter“ im Postmarkt einerseits und „hohen Personalkosten für flächendeckende, rasche Zustellung“ sowie „unflexibler Fixkostenstruktur durch Dienstverträge (Beamte)“ auf Seite der „Nationalen Postanbieter“ hinwies und als Schlussfolgerung daraus die Feststellung enthält: „Lösung erforderlich, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen“?

 

Ø      Wollen Sie vor diesem Hintergrund tatsächlich weiterhin ernsthaft behaupten, Sie hätten erst im November 2008 „aus den Medien“ von Personalabbauplänen bzw. – notwendigkeiten bei der Post AG erfahren?

 

Ø      Ist es weiters richtig, dass Ihnen beim erwähnten Termin am 14.3.2008 vom Post-Vorstand auch explizit mitgeteilt wurde, dass es „nicht ohne Personalabbau gehen wird“ (vgl. Interview mit ÖIAG-Chef Michaelis, profil Nr. 47, 17.11.2008)?

 

Ø      Wie erklären Sie, dass die ÖIAG seit dem März-Termin mit dem Post-Vorstand keine Signale aus dem BMVIT zu den dort unüberhörbar und unübersehbar angesprochenen nötigen politischen und inhaltlichen Maßnahmen bei der Post erhalten hat (vgl. Interview mit ÖIAG-Chef Michaelis, profil Nr. 47, 17.11.2008)?

 

 

Da diese Fragen an meinen Amtsvorgänger gerichtet sind, ist es mir leider nicht möglich, Ihnen diese Fragen zu beantworten.

Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass die Österreichische Post seit 1. Mai 1996 kein Teil der Hoheitsverwaltung mehr ist, und darüber hinaus die Vertretung der Eigentümerrechte über die Österreichische Industrieholding AG (ÖIAG) vom Bundesministerium für Finanzen wahrgenommen wird.

 

Zu Frage 11:

Ø      Ist Ihnen bekannt, dass die Post AG im Geschäftsbericht 2007 unter dem Titel „Kriterien für eine erfolgreiche Liberalisierung“ unter anderem auf den Handlungsbedarf im Bereich Personal und auf die Notwendigkeit alternativer Modelle für die Aufrechterhaltung eines flächendeckenden Filialnetzes und flächendeckender Zustellung hinweist?

 

 

Der Geschäftsbericht 2007 der Österreichischen Post AG vergleicht zunächst unterschiedliche Ansätze zur Umsetzung der Richtlinie in Europa und stellt die Situation von Finnland, Schweden, Großbritannien und Deutschland dar. Der Geschäftsbericht 2007 beinhaltet weiters Schlussfolgerungen und nennt wichtige Aspekte für das neue Postgesetz, nämlich:

- Funktionierendes Finanzierungsmodell für den Universaldienst

- Gleiche Auflagen für alle Anbieter von Universaldienstleistungen

- Faire arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen

Auch ich gehe davon aus, dass diese Themen im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Postmarktes geregelt werden müssen.

 

Zu Frage 12:

Ø      Wann wurde Ihnen bzw. Ihren MitarbeiterInnen der Vorhabensbericht „Veränderungen Filialstruktur Ballungsräume“ der Post AG konkret vorgelegt?

 

 

Mit dem in Ihrer Fragestellung genannten Vorhabensbericht ist offensichtlich der Nachtrag zum Filialnetzkonzept gemeint. Das Postgesetz schreibt vor, dass die Österreichische Post AG einmal jährlich bis 1. März ein Universaldienstkonzept inklusive Filialnetzkonzept vorlegt. Dieses Konzept kann bei Bedarf auch im Laufe des Jahres angepasst werden. Postamtsschließungen dürfen unter anderem nur dann erfolgen, wenn sie in diesem Konzept vorgesehen sind. Am 30.10.2008 hat die Österreichische Post AG der Obersten Postbehörde diesen Ergänzungsbericht vorgelegt.


Zu Frage 13:

Ø      Haben Sie den im Vorhabensbericht „Veränderungen Filialstruktur Ballungsräume“ der Post AG enthaltenen Maßnahmen eine kategorische Absage erteilt? Wenn nein, warum nicht?

 

 

Das von der Österreichischen Post AG vorzulegende Universaldienstkonzept einschließlich Filialnetzkonzept bedarf weder einer Zustimmung noch einer Ablehnung durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie. Die rechtlichen Eingriffsmöglichkeiten des Bundesministers sind in § 4 Abs. 5 Postgesetz festgelegt. Demzufolge kann er die Schließung eines Postamtes nur untersagen, wenn die Voraussetzungen für eine Schließung nicht erfüllt sind oder angeforderte Unterlagen nicht vorgelegt werden.

 

Zu Frage 14:

Ø      Wieviele und welche Postämter sollen auf Basis dieses Vorhabensberichts bis wann in Wien, Graz, … im einzelnen geschlossen werden?

 

Wien:

Integration der Filialen 1105 Wien und 1107 Wien in die Filiale 1108 Wien

Integration der Filiale 1233 Wien in die Filiale 1230 Wien

Graz:

Integration der Filialen 8022 Graz und 8027 Graz in die Filiale 8025 Graz

Integration der Filiale 8028 Graz in die Filiale 8052 Graz

Integration der Filiale 8029 Graz in die Filiale 8026 Graz

Innsbruck:

Integration der Filialen 6014 Innsbruck und 6033 Innsbruck in die Filiale 6022 Innsbruck

Integration der Filiale 6040 Innsbruck in die Filiale 6063 Innsbruck-Rum

Linz:

Integration der Filiale 4026 Linz in die Filiale 4025 Linz

Salzburg:

Integration der Filiale 5012 Salzburg in die Filiale 5017 Salzburg

Integration der Filiale 5028 Salzburg-Kasern in die Filiale 5101 Bergheim

Bregenz:

Integration der Filiale 6903 Bregenz in die Filiale 6900 Bregenz

 

Integration der Filiale 2622 Neunkirchen in die Filiale 2620 Neunkirchen

Integration der Filiale 3504 Krems in die Filiale 3500 Krems

Integration der Filiale 4406 Steyr in die Filiale 4400 Steyr

Integration der Filiale 4606 Wels in die Filiale 4600 Wels

Integration der Filiale 4819 Gmunden in die Filiale 4810 Gmunden

Integration der Filiale 4829 Bad Ischl in die Filiale 4820 Bad Ischl

Integration der Filiale 5072 Wals in die Filiale 5071 Wals

Integration der Filiale 6412 Telfs in die Filiale 6410 Telfs

Integration der Filiale 6503 Landeck in die Filiale 6500 Landeck

Integration der Filiale 8752 Fohnsdorf in die Filiale 8753 Fohnsdorf

Nach dem Postgesetz und der Post-Universaldienstverordnung (§ 4 Abs. 5 bzw. § 3 Abs. 4) muss mit den betreffenden Gemeinden vor der Schließung mindestens drei Monate nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht werden.

 

Zu Frage 15:

Ø      In welcher Weise haben Sie für eine tiefgehende externe Überprüfung der von der Post AG ins Treffen geführten Wirtschaftlichkeitszahlen der zur Schließung vorgesehenen Postämter in Ballungsräumen Vorsorge getroffen, nachdem aus der Postamts-Schließungswelle 2005/06 ja bekannt ist, dass die vorgelegten Zahlen nicht durchgängig nachvollziehbar bzw. tatsachenkonform waren?

 

Die Oberste Postbehörde hat mit Schreiben vom 30.10.2008 die Österreichische Post AG (ÖPAG) aufgefordert, Nachweise zur Einhaltung der Schließungskriterien insbesondere zur Kostenkalkulation, vorzulegen. Die bis zu diesem Zeitpunkt vorgelegten Unterlagen waren nicht aussagekräftig genug, sodass weitere Unterlagen angefordert wurden. Auch nach Vorlage weiterer Unterlagen durch die ÖPAG erachtete die Oberste Postbehörde diese als unzureichend und verlangte bis zum 22.12.2008 die Nachreichung, dies erfolgte bis zum 19.12.2008. Da diese Nachreichungen der Obersten Postbehörde wiederum keine geeignete Entscheidungsbasis bot, verlangte die Oberste Postbehörde in einem Schreiben vom 08.01.2009 weitere Informationen, um weitere Überprüfungen vornehmen und die weitere Vorgehensweise festlegen zu können.

 

Zu Frage 16:

Ø      Ist es zutreffend, dass die Post AG außer den bereits zur Schließung angemeldeten Ballungsraum-Postämtern keine Postamtsschließungen im ersten Halbjahr 2009 beabsichtigte und bei Einhaltung der Mitte November 2008 rechtlich vorgesehenen Fristen solche auch vom Fristenlauf her gar nicht mehr möglich wären?

 

 

Wie bereits erwähnt, dürfen Postämter nur dann geschlossen werden, wenn dies im Universaldienstkonzept angekündigt wurde. Das Universaldienstkonzept für 2009 liegt noch nicht vor.


 

Zu Frage 17 und 18:

Ø      Wenn ja, bedeutet dies, dass Ihr Verordnungsentwurf, der eine solche Schließung im ersten Halbjahr 2009 verhindern will, also eine Nullnummer ohne jede konkrete Auswirkung ist?

 

Ø      Wenn nein, warum nicht?

 

 

Mit der von meinem Amtsvorgänger erlassenen Novelle zur Post-Universaldienstverordnung ist sichergestellt, dass dem BMVIT/der Obersten Postbehörde ausreichend Zeit zur Prüfung der Unterlagen zum Nachweis der gesetzlichen Erfordernisse zur Schließung eines Postamtes zur Verfügung steht. Dies ist insbesondere bei der gleichzeitigen Schließung einer Vielzahl von Filialen von Relevanz.

 

Zu Frage 19, 20 und 21:

 

Ø      Waren Sie bzw. das BMVIT – so wie u.a. VertreterInnen des ebenfalls SPÖ-geführten BKA sowie der Post AG und der Telekom Austria – in der Arbeitsgruppe über die Gründung einer sogenannten „Beamtenagentur“ im Umfeld der ÖIAG vertreten, die seit Monaten tätig war?

 

Ø      Ist es zutreffend, dass diese Arbeitsgruppe der Regierung am 29.8.2008 ein umfangreiches Dossier zum „vorläufigen Arbeitsstand“ übergab, in dem unter anderem explizit angeführt ist: „Zielsetzung: (…) Es wird vorgeschlagen, bei der ÖIAG eine Personalagentur für Beamte anzusiedeln, die den ca. 3.000 von der Österreichischen Post (…) zugewiesenen Beamten die Möglichkeit zur weiteren Qualifizierung und zur möglichst dauerhaften Vermittlung in ein anderes öffentliches oder privates Arbeitsumfeld gewährleistet.“?

 

Ø      Haben Sie einen konkreten Vorschlag, wie diese der Regierung seit 29.8.2008 schriftlich vorliegende Formulierung anders verstanden werden könnte, als dass bei der Post AG 3.000 Beamte im Wege dieser „Personalagentur“ abgebaut werden sollen?

 

Weder ich noch Vertreter des BMVIT, über welche ich im Rahmen meiner Zuständigkeit Auskunft geben kann, haben an einer solchen Arbeitsgruppe mitgewirkt. Weiters ist anzumerken, dass mir über ein solches, von Ihnen angesprochenes Dossier nichts bekannt ist.

 

 

Zu Frage 22:

Ø      Können Sie ausschließen, dass im Rahmen dieser geplanten „Personalagentur“ im Rahmen großkoalitionären Postenschachers ein Versorgungsjob für den bei der Telekom und derzeit bei den ÖBB (ÖBB-DLG Gmbh) mit fragwürdigem „Erfolgsnachweis“ einschlägig tätigen Ing. Franz Nigl geschaffen werden soll? Wenn Sie dies nicht ausschließen können oder wollen, warum nicht?

 

 

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung nach Art. 52 B-VG.


 

Zu Frage 23:

Ø      Warum blieben Sie seit Ihrer Verantwortungsübernahme im Jänner 2007 eine wirksame Verschärfung der Post-Universaldienstverordnung, wie in den Jahren zuvor von den Grünen und tw. auch der SPÖ gefordert, schuldig?

 

 

Die geltende Post-Universaldienstverordnung hat sich als ausreichende Rechtsgrundlage erwiesen, um den Universaldienst zu gewährleisten. Es ist daher nicht erkennbar, warum eine verschärfte Post-Universaldienstverordnung seit Jahren überfällig sei. Eine Verschärfung ist jedoch insofern erfolgt, als durch die letzte Postgesetznovelle (in Kraft seit 1.3.2006) die Bestimmungen über Post-Geschäftsstellen in das Postgesetz übernommen worden sind (§ 4 Abs. 5 Postgesetz).

 

Zu Frage 24:

Ø      Halten Sie es für politisch seriös, wenn SPÖ-Granden in den Bundesländern (wie zB der OÖ LHStv. Erich Haider) nun wortgewaltig gegen die Schließung von Postämtern und Personalabbau Stimmung machen, wenn es doch zugleich Sie als Parteifreund und zuständiges Regierungsmitglied längst in der Hand gehabt hätten, entsprechend zu handeln?

 

 

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung nach Art. 52 B-VG.

 

Zu Frage 25:

Ø      Falls Sie tatsächlich trotz aller erwähnter Fakten darauf beharren sollten, erst jüngst aus den Medien von allen Zusperr- und Personalabbauplänen bei der Post erfahren zu haben: Gibt es womöglich zwei Werner Faymanns – einen, der seit Ende 2007 auf EU-Ebene dank persönlicher Mitwirkung an entscheidenden Beschlüssen über die abschließenden Liberalisierungsschritte der EU-Postmärkte Bescheid wusste, seit März 2008 im Detail von Post-Vorstand informiert war, seit spätestens August 2008 im Rahmen der Beamtenagentur-Pläne über tausende als entbehrlich identifizierte Post-BeamtInnen informiert war, im Oktober nichts gegen die Schließung von zwei Dutzend Postämtern in Ballungsräumen einzuwenden hatte – und einen anderen, der all dies erst Anfang November 2008 „aus den Medien“ erfuhr?

 

 

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung nach Art. 52 B-VG.