330/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz,
Kolleginnen und Kollegen haben am
3. Dezember 2008 unter der Nr. 360/J
an mich eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend Kosten der Berateraufträge der Ressorts gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 4, 6 und 8:
Ø
Von welchen externen Beratern (Einzelpersonen, Kapitalgesellschaften,
Personengesellschaften,
Agenturen etc.) wurden Sie, Ihr Ministerbüro, ein
allfälliger Amtsvorgänger/eine allfällige Amtsvorgängerin, bzw. Ihr Ressort und
allfällig
nachgeordnete Dienststellen seit dem 11.1.2007 bis zum Einlagen dieser
Anfrage
beraten, welche Expertisen gaben Sie in dem genannten Zeitraum in
Auftrag bzw. welche einschlägigen
Dienstleistungsverträge gaben Sie in
Auftrag?
Ø
Wie lautet die exakte Beauftragung (Vertrag) für die unter
Frage 1 genannten
Beratungen und
allfälliger in Auftrag gegebener
Expertisen und
Dienstleistungsverträge ?
Ø
Wie hoch waren die für Ihr Ressort zu
tragenden Kosten für die unter Frage 1
genannten
Beratungen und Expertisen (exakte Aufstellung)?
Ø
Welchen exakten Inhalt hatten diese unter Frage 1 genannten Beratungen
und
Expertisen
bzw. zu welchen Schlussfolgerungen und Empfehlungen kamen
diese?
Auftragnehmer |
Auftragsgegenstand |
Entgelt € |
KDZ - Zentrum für |
Einrichtung einer Online - Datenbank für EPSA |
10.170,-- |
Bundesrechenzentrum |
VIP Dump - Aufbereitung der in den Screenshots |
4.946,40 |
Gesellschaft für |
Beratende Begleitung des Prozesses zur |
22.848,-- |
|
|
|
Fa. Consulting AG |
Werkvertrag für die Begleitung eines internen |
16.320,-- |
Die jeweiligen Ergebnisse bzw. Schlussberichte wurden erbracht.
Zu den Fragen 2 und 5:
Ø
Aus welchem Grund wurden in dem unter Frage 1 genannten Zeitraum
externe
Beratungen hinzugezogen, wurden Expertisen bzw. wurden Dienstleistungsver-
träge in Auftrag gegeben?
Ø
Gab es in
Ihrem Ressort und allfällig nachgeordneten Dienststellen keine qualifi-
zierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dieselbe Beratungsleistung bzw.
Ex-
pertise erbringen konnten, wie die in der
Frage 1 genannten und beauftragten Be-
rater, „Experten" und Dienstleister?
Wenn nein, warum nicht?
Es
gibt verschiedene Gründe, warum es notwendig ist, im Einzelfall
externe Berater
zu einem bestimmten Thema
heranzuziehen:
Einerseits kann sich punktuell das
Problem stellen, dass zu ganz spezifischen The-
men spezialisiertes ExpertInnenwissen im
Bundeskanzleramt nicht vorhanden ist; es
wird dann eine externe Expertin oder ein Experte, die/der sich auf
dieses Thema
spezialisiert hat, herangezogen. Ein weiterer Grund, externe Beratung
anzufordern
ist, dass es sinnvoll ist, in bestimmten
Bereichen neben der Ressortsicht des Themas
auch den Blickwinkel eines Außenstehenden
oder auch eines Betroffenen zu
beleuchten. Auch dies erfordert die
Beauftragung einer externen Beraterin oder eines
Beraters.
Zu Frage 3:
Ø Wer exakt
gab den Auftrag für allfällige unter
Frage 1 genannte externe Beratun-
gen,
Expertisen bzw. Dienstleistungsverträge?
Die
Beauftragung erfolgte jeweils durch die nach der Geschäftseinteilung
zuständige
Stelle des
Bundeskanzleramts.
Zu Frage 7:
Ø Erfolgten
Ausschreibungen für die von Ihrem
Ressort seit 11.1.2007 bis zum Ein-
lagen der Anfrage in Auftrag gegebenen Beratungen und Expertisen? Wenn nein,
warum nicht?
Die Vergaben
erfolgten immer entsprechend den einschlägigen Bestimmungen
des
Bundesvergabegesetztes
2006.
Zu Frage 9:
Ø Mit welcher
exakten budgetären Bedeckung wurden die in der Frage 1
genannten
Beauftragungen
jeweils abgerechnet?
Die
budgetäre Bedeckung war unter den jeweiligen finanzgesetzlichen
Ansätzen des
Bundesfinanzgesetzes
2007 bzw. 2008 gegeben.
Zu Frage 10:
Ø Planen Sie,
Ihr Ressort sowie allfällige nachgeordnete
Dienststellen die Beauftra-
gung von externen Beraten und Experten? Wenn ja, wann, wofür, welche
und mit
welchen zu
erwartenden Kosten?
Je nach Bedarf, wird die bisherige Beauftragungspraxis fortgesetzt.
Zu Frage 11:
Ø Welchen Unternehmensberatern bzw.
sonstigen externen Beratern wurden seit
11.1.2007 bis zum Einlangen dieser Anfrage durch Unternehmen, an denen Ihr
Ressort am Stamm-, Grund- oder
Eigenkapitals beteiligt ist oder das durch ande-
re finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen von
Ihrem Ressort
beherrscht bzw. beeinflusst wird, Aufträge erteilt und welche Kos-
ten zogen diese Berateraufträge nach sich?
In diesem
Zusammenhang verweise ich darauf, dass sich das Interpellationsrecht in
Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn
der Anfrage nur auf die Rechte
des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der
Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder
Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer
GmbH)
und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätig-
keit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG,
3.
Auflage, Pkt. 11.1 zu Art. 52 B-VG). Die
gegenständlichen Fragen betreffen ausschließ-
lich Handlungen von
Unternehmensorganen und liegen somit außerhalb meiner poli-
tischen Verantwortung. Sie sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht
umfasst.