330/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am
3. Dezember 2008 unter der Nr. 360/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend Kosten der Beraterauftr
äge der Ressorts gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1, 4, 6 und 8:

Ø      Von welchen externen Beratern (Einzelpersonen, Kapitalgesellschaften,
Personengesellschaften, Agenturen etc.) wurden Sie, Ihr Ministerbüro, ein
allf
älliger Amtsvorgänger/eine allfällige Amtsvorgängerin, bzw. Ihr Ressort und
allf
ällig nachgeordnete Dienststellen seit dem 11.1.2007 bis zum Einlagen dieser
Anfrage beraten, welche Expertisen gaben Sie in dem genannten Zeitraum in
Auftrag bzw. welche einschl
ägigen Dienstleistungsverträge gaben Sie in Auftrag?

Ø      Wie lautet die exakte Beauftragung (Vertrag) für die unter Frage 1 genannten
Beratungen und allfälliger in Auftrag gegebener Expertisen und
Dienstleistungsvertr
äge ?

Ø      Wie hoch waren die für Ihr Ressort zu tragenden Kosten für die unter Frage 1
genannten Beratungen und Expertisen (exakte Aufstellung)?

Ø      Welchen exakten Inhalt hatten diese unter Frage 1 genannten Beratungen und
Expertisen bzw. zu welchen Schlussfolgerungen und Empfehlungen kamen
diese?

 

Auftragnehmer

Auftragsgegenstand

Entgelt

KDZ - Zentrum für
Verwaltungsforschung

Einrichtung einer Online - Datenbank für EPSA
- Projekte

10.170,--

Bundesrechenzentrum
GmbH

VIP Dump - Aufbereitung der in den Screenshots
angeführten Links

4.946,40

Gesellschaft für
Wirtschaftspsychologie und
Organisationsdynamik

Beratende Begleitung des Prozesses zur
Realisierung des Projekts Verhaltenskodex für
öffentlich Bedienstete"

22.848,--


 

 

 

Fa. Consulting AG

Werkvertrag für die Begleitung eines internen
Strategieprozesses in der Fachsektion (Sektion
III).

16.320,--

Die jeweiligen Ergebnisse bzw. Schlussberichte wurden erbracht.

Zu den Fragen 2 und 5:

Ø      Aus welchem Grund wurden in dem unter Frage 1 genannten Zeitraum externe
Beratungen hinzugezogen, wurden Expertisen bzw. wurden Dienstleistungsver-
träge in Auftrag gegeben?

Ø      Gab es in Ihrem Ressort und allfällig nachgeordneten Dienststellen keine qualifi-
zierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dieselbe Beratungsleistung bzw. Ex-
pertise erbringen konnten, wie die in der Frage 1 genannten und beauftragten Be-
rater,
Experten" und Dienstleister? Wenn nein, warum nicht?

Es gibt verschiedene Gründe, warum es notwendig ist, im Einzelfall externe Berater
zu einem bestimmten Thema heranzuziehen:

Einerseits kann sich punktuell das Problem stellen, dass zu ganz spezifischen The-
men spezialisiertes ExpertInnenwissen im Bundeskanzleramt nicht vorhanden ist; es
wird dann eine externe Expertin oder ein Experte, die/der sich auf dieses Thema
spezialisiert hat, herangezogen. Ein weiterer Grund, externe Beratung anzufordern
ist, dass es sinnvoll ist, in bestimmten Bereichen neben der Ressortsicht des Themas
auch den Blickwinkel eines Au
ßenstehenden oder auch eines Betroffenen zu
beleuchten. Auch dies erfordert die Beauftragung einer externen Beraterin oder eines
Beraters.

Zu Frage 3:

Ø       Wer exakt gab den Auftrag für allfällige unter Frage 1 genannte externe Beratun-
gen, Expertisen bzw. Dienstleistungsverträge?

Die Beauftragung erfolgte jeweils durch die nach der Geschäftseinteilung zuständige
Stelle des Bundeskanzleramts.

Zu Frage 7:

Ø       Erfolgten Ausschreibungen für die von Ihrem Ressort seit 11.1.2007 bis zum Ein-
lagen der Anfrage in Auftrag gegebenen Beratungen und Expertisen? Wenn nein,
warum nicht?


Die Vergaben erfolgten immer entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des
Bundesvergabegesetztes 2006.

Zu Frage 9:

Ø       Mit welcher exakten budgetären Bedeckung wurden die in der Frage 1 genannten
Beauftragungen jeweils abgerechnet?

Die budgetäre Bedeckung war unter den jeweiligen finanzgesetzlichen Ansätzen des
Bundesfinanzgesetzes 2007 bzw. 2008 gegeben.

Zu Frage 10:

Ø       Planen Sie, Ihr Ressort sowie allfällige nachgeordnete Dienststellen die Beauftra-
gung von externen Beraten und Experten? Wenn ja, wann, wof
ür, welche und mit
welchen zu erwartenden Kosten?

Je nach Bedarf, wird die bisherige Beauftragungspraxis fortgesetzt.

Zu Frage 11:

Ø       Welchen Unternehmensberatern bzw. sonstigen externen Beratern wurden seit
11.1.2007 bis zum Einlangen dieser Anfrage durch Unternehmen, an denen Ihr
Ressort am Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder das durch ande-
re finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Ma
ßnahmen von
Ihrem Ressort beherrscht bzw. beeinflusst wird, Aufträge erteilt und welche Kos-
ten zogen diese Beraterauftr
äge nach sich?

In diesem Zusammenhang verweise ich darauf, dass sich das Interpellationsrecht in
Bezug auf selbst
ändige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte
des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder
Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH)
und die Ingerenzm
öglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätig-
keit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3.
Auflage, Pkt. 11.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegenst
ändlichen Fragen betreffen ausschließ-
lich Handlungen von Unternehmensorganen und liegen somit außerhalb meiner poli-
tischen Verantwortung. Sie sind daher grunds
ätzlich nicht vom Interpellationsrecht
umfasst.