334/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.01.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

GZ: BMVIT-12.000/0019-I/PR3/2008                                        Wien, am     .               2009

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 289/J betreffend Postamtsschließungen, massive Personalreduktion und Postliberalisierung, welche die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete am 27. November 2008 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, beehrte ich mich wie folgt zu beantworten:

 

zu Frage 1 und 2:

Ø      Wann wurden Sie erstmals über die kürzlich bekannt gewordenen geplanten Postamtsschließungen sowie den geplanten massiven Mitarbeiterabbau bis 2015 informiert?

 

Ø      Wann wurden Sie konkret über den genauen Umfang der kürzlich bekannt gewordenen geplanten Postamtsschließungen sowie des geplanten massiven Mitarbeiterabbaus bis 2015 informiert?

 

Nach § 4 Abs. 5 Postgesetz hat der Universaldienstbetreiber jährlich ein Konzept zur Erbringung des Universaldienstes zu erstellen und bis spätestens 1. März an die Oberste Postbehörde zu übermitteln. Im Konzept der ÖPAG von 27. Februar 2008 wurden 7 Postamtszusammenlegungen sowie 3 Schließungen von Postämtern angekündigt.

 


 

Weiters wurden der Obersten Postbehörde am 30. Oktober 2008 24 Postamtzusammenlegungen angezeigt.

Des Weiteren sind dem BMVIT/der Obersten Postbehörde gegenwärtig keine Schließungen oder Zusammenlegungen bekannt; hier gilt es, das Universaldienstkonzept 2009 abzuwarten.

 

zu Frage 3:

Ø      Wann soll die Novelle zur Post-Universaldienstverordnung, deren Begutachtung bis 22. November 2008 läuft, in Kraft treten und welches Ziel wollen Sie mit dieser Verordnung erreichen?

 

Die Novelle zur Post-Universaldienstverordnung wurde im BGBl. II Nr. 446/2008 vom 04. Dezember 2008 veröffentlicht und trat mit 1. Jänner 2009 in Kraft; Ziel dieser Verordnung ist es, dem BMVIT/der Obersten Postbehörde ausreichend Zeit zur Prüfung der Unterlagen zum Nachweis der gesetzlichen Erfordernisse zur Schließung eines Postamtes zu geben.

 

zu Frage 4:

Ø      Wer hat bislang mit welchem Inhalt eine Stellungnahme zum Entwurf der Novelle zur Universaldienstverordnung abgegeben?

 

Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, das Amt der Vorarlberger Landesregierung, die Gewerkschaft Post- und Fernmeldebediensteten und die Bundesarbeitskammer haben den Entwurf begrüßt.

 

Kritische inhaltliche Stellungnahmen ergingen vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, Bundesministerium für Finanzen, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Amt der NÖ Landesregierung, der Wirtschaftskammer Österreich, der Industriellenvereinigung, dem Österreichischen Städtebund und Gemeindebund und der Österreichischen Post AG.

 

Im Wesentlichen wurde dabei – neben grundsätzlicher politischer Kritik am Vorhaben – bezweifelt, dass die Verordnung in dieser Form von den Bestimmungen des Postgesetzes gedeckt sei und behauptet, sie stelle einen unzulässigen Eingriff in das Eigentumsrecht dar. Ein Argument war insbesondere, dass das Postgesetz nur Abhol- und Zugangspunkte als „Gesamtmenge“ betrachte und daher die Festschreibung der Anzahl der Postämter alleine als „Teilmenge“ davon in einer Verordnung rechtlich nicht möglich sei.

 


zu Frage 5:

Ø      Wie viele Postamtsschließungen werden Sie mit Ihrer Verordnung auf Dauer verhindern?

 

Übergeordnetes Ziel der Verordnung ist es, in einem gemeinsamen Dialog über die Pläne der Post Klarheit zu erlangen. Postamtschließungen dürfen nur dann erfolgen, wenn sie im einmal jährlich bis 1. März von der ÖPAG vorzulegenden Universaldienstkonzept (inklusive Filialnetzkonzept) dazu vorgesehen sind. Dieses kann bei Bedarf auch im Laufe des Jahres angepasst werden. Für 2009 gilt es, das Universaldienstkonzept abzuwarten.

 

 

zu Frage 6:

Ø      Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage sehen Sie sich ermächtigt, der Österreichischen Post AG per Verordnung die Schließung von Postämtern zu verbieten und weshalb sehen sie im Zusammenhang damit die Rechtsauffassung des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer (dass das Verbot von Postamtsschließungen rechtlich nicht möglich ist) als nicht richtig an?

 

Die gesetzliche Grundlage, um der ÖPAG per Verordnung die Schließung von Postämtern  zu untersagen, ist  § 4 Abs. 5 Postgesetz.

Die Rechtsauffassung des Herrn Univ. Prof. Dr. Mayer ist nur aus den Medien bekannt und liegt nicht schriftlich vor; aus diesem Grund ist eine eingehende Befassung damit nicht möglich.

 

zu Frage 7 und 8:

Ø      Wie häufig führen Sie in ihrer Funktion als Eigentümervertreter Gespräche mit der Führungsriege der Post, mit wem haben Sie in den letzten 2 Jahren wann und zu welchem Thema gesprochen?

 

Ø      Inwieweit fühlen Sie sich als Eigentumsvertreter und Minister für die 9.000 Postmitarbeiter zuständig, die in den kommenden Jahren abgebaut werden sollen?

 

Die Österreichische Post ist seit 1. Mai 1996 kein Teil der Hoheitsverwaltung mehr. Die Vertretung der Eigentümerrechte werden über die Österreichische Industrieholding AG (ÖIAG) vom Bundesministerium für Finanzen wahrgenommen wird. Die Beantwortung der Fragen 7 und 8 fällt daher in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 


Zu Frage 9 bis 12 und 17:

Ø      Wie viele Mitarbeiter der Post werden bis 2015 in Pension gehen?

 

Ø      Wie viele Mitarbeiter der Post sind jeweils in den letzten 10 Jahren in Pension gegangen, wie alt waren diese Mitarbeiter durchschnittlich, wie alt war der jüngste bzw. der älteste Mitarbeiter, die in Pension gegangen sind?

 

Ø      Was geschieht mit jenen Mitarbeitern, die abgebaut werden sollen ohne in Pension zu gehen und die aufgrund ihrer Unkündbarkeit und Unversetzbarkeit nicht wirklich gekündigt werden können?

 

Ø      Inwieweit wurden bereits Arbeitsstiftungen oder die Möglichkeit eines „golden handshake“ für wie viele Mitarbeiter vorbereitet?

 

Ø      Wird es bei der Österreichischen Post AG ähnlich wie bei der ÖBB und der ASFINAG im Zuge der Nationalratswahl vom September 2008, der anschließenden Regierungsbildung und der damit verbundenen geänderten politischen Landschaft zu einer Änderung bei den Vorständen oder im Aufsichtsrat kommen und wenn ja, wie viel Geld steht für Abfertigungen und andere Zahlungen im Zuge der Auflösung von Managerverträgen zur Verfügung?

 

Diese Fragen betreffen keine Angelegenheiten der Vollziehung und unterliegen daher auch nicht dem Fragerecht nach Art. 52 Abs. 1 BV-G.

 

Zu Frage 13, 14 und 15:

Ø      Wann wird Ihr Ministerium einen Entwurf für eine Novelle zum Postgesetz in Begutachtung schicken, der sowohl die Österreichische Post AG als derzeitigen Universaldienstleister absichert und unterstützt, als auch den österreichischen Postmarkt inklusive einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit allen derzeit angebotenen Postdienstleistungen auf Dauer, vor allem aber ab dem 1.1.2011, sicherstellt?

 

Ø      Was sind die Hauptinhaltspunkte der im Zuge der Liberalisierung des Postmarktes mit 1.1.2011 notwendigen Novelle zum Postgesetz?

 

Ø      Welche Änderungen, Anforderungen bzw. Unterstützungen und Hilfestellungen seitens ihres Ministeriums und der österreichischen Gesetzgebung wird es für den/die Universaldienstbetreiber nach dem 1.1.2008 geben?

 

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie erarbeitet derzeit die Neufassung für ein Postmarktgesetz und der Universaldienstverordnung.

Ich gehe davon aus, dass der Entwurf des neuen Postmarktgesetzes noch im ersten Halbjahr 2009 zur Begutachtung versendet wird.


 

Hauptinhaltspunkte des neuen Postmarktgesetzes sind die Sicherstellung eines flächendeckenden, qualitativ hochwertigen, leistbaren Universaldienstes insbesondere auch im ländlichen Raum und die Schaffung von fairen Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer.

 

Zu Frage 16:

Ø      Wird es die von der EU geforderte vollständige Postliberalisierung mit 1.1.2011 in Österreich jedenfalls geben oder nur unter der Voraussetzung, dass bis dahin die erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen wurden?

 

Die Liberalisierung des österreichischen Postmarktes mit 1. Jänner 2011 ergibt sich aus der seit Februar 2008 in Geltung stehenden EU-Postrichtlinie (2008/6/EG), welche in Österreich zwingend umzusetzen ist.