336/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.01.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BMVIT-11.500/0023-I/PR3/2008 Wien, am Jänner 2009 Wien, . 2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Königshofer und weitere Abgeordnete haben am 27. November 2008 unter der Nr. 302/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Errichtung und Wartung von Lärmschutzwänden entlang des Bundesstraßennetzes (Autobahnen und Schnellstraßen) gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich - nach Befassung der ASFINAG - wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Wie viele Lärmschutzwände entlang von Bundesstraßen gab es in Österreich mit 1. November 2008 gesamt bzw. aufgegliedert nach Bundesländern?
Auf dem gesamten Bundesstraßennetz (Autobahnen und Schnellstraßen) bestehen rd. 911 km Lärmschutzwände.
Für die einzelnen Bundesländer ergeben sich folgende Daten:
Summe von Fläche in m2 Summe von Länge in m
Burgenland 14.443 6.228
Kärnten 228.755 79.349
Niederösterreich 738.831 206.655
Oberösterreich 610.318 212.425
Salzburg 314.471 103.604
Steiermark 500.627 177.305
Tirol 161.312 56.340
Vorarlberg 59.973 22.885
Wien 157.298 46.505
Zu Frage 2:
Ø Wo wurden jeweils in den letzten 5 Jahren Lärmschutzwände errichtet, welche Art von Lärmschutzwänden wurden jeweils errichtet und wie hoch waren bei den einzelnen Abschnitten die Kosten der Lärmschutzwände?
Der überwiegende Anteil an Lärmschutzmaßnahmen wurde insbesondere an der A1 West Autobahn und der A2 Süd Autobahn sowie der A22 Donauufer Autobahn errichtet.
Durch die Fahrstreifenhinzulegung müssen die bestehenden alten Lärmschutzwände abgerissen und um das Maß der Straßenverbreiterung nach den geltenden Richtlinien wieder errichtet werden. Weitere Einzelprojekte wurden nach ihrer Dringlichkeit im übrigen ASFINAG-Netz umgesetzt.
Die Investitionen in Lärmschutzmaßnahmen für die letzen 5 Jahre, inklusive der Lärmschutzeinhausung Trebesing an der A10 stellt sich wie folgt dar (Beträge in Mio €):
2003 2004 2005 2006 2007
30,5 35,7 58,1 85,6 30,7
Zu Frage 3:
Ø Wo und in welchem Umfang sollen in den kommenden 3 Jahren Lärmschutzwände errichtet werden?
Das Bauprogramm der ASFINAG wird jeweils für das nächste Jahr genehmigt. Nachstehend werden die wesentlichen Lärmschutzprojekte, die im Jahr 2009 begonnen bzw. abgewickelt werden, angeführt:
· A1 Regau-Seewalchen
· A2 Velden
· A2 Maria Gail
· A7 Engerwitzdorf
· A8 Pichl - Meggenhofen
· A9 Gratkorn
· A10 Hallein - Golling
· A10 UEM St. Michael - Mautstelle
· A10 UEM Flach Winkl
· A10 UEM Zederhaus Feichter, Dullner
· A10 UEM Zederhaus Hub
· A10 UEM Einhausung Flachau
· A10 UEM Einhausung Eben
· A10 UEM Knt. Spittal - Millstättersee
· Beitrag Lärmschutz Erl (BRD)
· A12 Stans
· A12 Vomp - Terfens
· A12 Einhausung Innsbruck - Amras
· A21 Knt. Steinhäusl
· A22 Langenzersdorf
Zu Frage 4:
Ø Welche Prioritäten werden bei der Errichtung künftiger Lärmschutzwände gesetzt?
Die Initiierung und Umsetzung von Lärmschutz am Bestand erfolgt derzeit fast ausschließlich durch andere ASFINAG-Projekte, bzw. auf Grund von
· Übereinkommen (zB: Gemeinsame Erklärung für die Umweltentlastungsmaßnahmen der
Anrainergemeinden an der A10)
· Vereinbarungen (zB: Einhausung Amras, LS Erl in der BRD)
· Fahrstreifenhinzulegungen bzw. –verbreiterungen im Zuge von Generalerneuerungen
· Im Zuge von UVP-pflichtigen Projekten (z.B.: Anschlussstellen)
Die Dringlichkeit von einzelnen Lärmschutzmaßnahmen wird durch eine nachvollziehbare Berechnung der Priorität ermittelt.
Zu Frage 5:
Ø Wie häufig werden die Lärmschutzwände auf allfällige Schäden etc. geprüft, wer führt diese Prüfungen durch, wie hoch sind die Kosten dafür und wer trägt diese Kosten?
Die Lärmschutzwände werden vom Streckendienst der Autobahnmeistereien im Zuge der täglichen Kontrollfahrten augenscheinlich auf Schäden geprüft. Zusätzliche Kosten für die Prüfung der Lärmschutzwände fallen daher nicht an.
Zu den Fragen 6 bis 8:
Ø Wie oft, wo und aus welchen Gründen wurden in den letzten 5 Jahren Lärmschutzwände beschädigt?
Ø Wie lange dauert es im Schnitt vom Zeitpunkt der Feststellung eines Schadens bis zu dessen Behebung?
Ø Wer kommt für die Kosten von Schadenbehebungen an Lärmschutzwänden auf?
Beschädigungen von Lärmschutzwänden erfolgen in den meisten Fällen im Zuge von Unfällen. Die Behebung der Schäden wird von den zuständigen Autobahnmeistereien umgehend veranlasst. Die Kosten für die Reparatur (inkl. Absicherungsmaßnahmen) werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Falls der Verursacher nicht bekannt ist, trägt diese Kosten die ASFINAG.
Zu Frage 9:
Ø Welche Vorkehrungen gibt es, dass im Zuge von Schneeräumungen Fluchttüren frei und damit im Ernstfall benutzbar bleiben?
Die Schnee- und Eisfreihaltung der Fluchttüren und Fluchtwege bei Lärmschutzwänden sowie der Notrufsäulen wird von den Autobahnmeistereien der ASFINAG durchgeführt. Diese Arbeiten werden im Regelfall im Nachgang zur Räumung der Fahrbahnen, Anschlussstellen und Parkplätze durchgeführt.
Zu Frage 10:
Ø Wie häufig kommt es durch Schneeräumungen zu Beschädigungen von Lärmschutzwänden, wann werden diese behoben und wer kommt für diese Kosten auf?
Beschädigungen von Lärmschutzwänden im Zuge von Schneeräumungen sind nicht bekannt.
Zu Frage 11:
Ø In welchem Ausmaß gibt es bislang in Österreich Lärmschutzwände mit Photovoltaikanlagen?
Im Jahr 2002 wurde im Bereich Gleisdorf entlang der A2 Süd Autobahn eine multifunktionale Solarlärmschutzwand errichtet, welche damals die größte Photovoltaik-Anlage Österreichs war. Die Photovoltaik-Lärmschutzanlage Gleisdorf befindet sich zwischen der Anschlussstelle Gleisdorf Süd (km 157) und der Anschlussstelle Gleisdorf West (km 161) der A2 Süd Autobahn an der Richtungsfahrbahn Graz.
Eine weitere kleine Anlage wurde durch ein Energieversorgungsunternehmen dieses Jahr auf einer Lärmschutzwand in Tirol an der A12 aufgesetzt.
Zu Frage 12:
Ø Ist bei der künftigen Errichtung von Lärmschutzwänden geplant, Lärmschutzwände mit Photovoltaikanlagen zu errichten, wenn ja, wo und wann bzw. wenn nein, warum nicht?
Von Seiten der ASFINAG wurden in den letzten Jahren im Zuge der Planung von neuen Lärmschutzwänden mit Energieversorgungsunternehmen intensive Gespräche über die Implementierung und Nutzung der Lärmschutzwände mit Photovoltaikelementen geführt. Sowohl bei einem großen Lärmschutzprojekt an der A2 im Wörtherseebereich als auch bei der Lärmschutzwand an der A22 im Bereich der Alten Donau scheiterte die Umsetzung der Lärmschutzwand mit Photovoltaikelementen an dem zu geringen Einspeisetarif. Trotz des großen Engagements der ASFINAG konnte bis dato aufgrund des mangelnden Umsetzungsinteresses der Energieversorgungsunternehmen keine weitere Solarlärmschutzwand errichtet werden.
Erst ab einen Einspeistarif ab 0,66 Euro pro kWh ist ein wirtschaftlicher Betrieb von Lärmschutzphotovoltaikanlagen möglich.