336/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.01.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

GZ: BMVIT-11.500/0023-I/PR3/2008                                             Wien, am         Jänner 2009                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Wien,       .             2008

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Königshofer und weitere Abgeordnete haben am 27. November 2008 unter der Nr. 302/J an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Errichtung und Wartung von Lärmschutzwänden entlang des Bundesstraßennetzes (Autobahnen und Schnellstraßen) gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich  - nach Befassung der ASFINAG - wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø      Wie viele Lärmschutzwände entlang von Bundesstraßen gab es in Österreich mit 1. November 2008 gesamt bzw. aufgegliedert nach Bundesländern?

 

Auf dem gesamten Bundesstraßennetz (Autobahnen und Schnellstraßen) bestehen rd. 911 km Lärmschutzwände.

 

Für die einzelnen Bundesländer ergeben sich folgende Daten:

                                                              Summe von Fläche in m2      Summe von Länge in m

Burgenland                                             14.443                                      6.228

Kärnten                                                 228.755                                    79.349

Niederösterreich                                   738.831                                  206.655

Oberösterreich                                     610.318                                  212.425

Salzburg                                               314.471                                  103.604

Steiermark                                            500.627                                  177.305

Tirol                                                       161.312                                    56.340

Vorarlberg                                               59.973                                    22.885

Wien                                                     157.298                                    46.505

 

Zu Frage 2:

Ø      Wo wurden jeweils in den letzten 5 Jahren Lärmschutzwände errichtet, welche Art von Lärmschutzwänden wurden jeweils errichtet und wie hoch waren bei den einzelnen Abschnitten die Kosten der Lärmschutzwände?

 

Der überwiegende Anteil an Lärmschutzmaßnahmen wurde insbesondere an der A1 West Autobahn und der A2 Süd Autobahn sowie der A22 Donauufer Autobahn errichtet.

Durch die Fahrstreifenhinzulegung müssen die bestehenden alten Lärmschutzwände abgerissen und um das Maß der Straßenverbreiterung nach den geltenden Richtlinien wieder errichtet werden. Weitere Einzelprojekte wurden nach ihrer Dringlichkeit im übrigen ASFINAG-Netz umgesetzt.

 

Die Investitionen in Lärmschutzmaßnahmen für die letzen 5 Jahre, inklusive der Lärmschutzeinhausung Trebesing an der A10 stellt sich wie folgt dar (Beträge in Mio €):

 

2003                2004                2005                2006             2007

30,5                 35,7                 58,1                 85,6              30,7

 

Zu Frage 3:

Ø      Wo und in welchem Umfang sollen in den kommenden 3 Jahren Lärmschutzwände errichtet werden?

 

Das Bauprogramm der ASFINAG wird jeweils für das nächste Jahr genehmigt. Nachstehend werden die wesentlichen Lärmschutzprojekte, die im Jahr 2009 begonnen bzw. abgewickelt werden, angeführt:

·      A1 Regau-Seewalchen

·      A2 Velden

·      A2 Maria Gail

·      A7 Engerwitzdorf

·      A8 Pichl -  Meggenhofen

·      A9 Gratkorn

·      A10 Hallein - Golling

·      A10 UEM St. Michael - Mautstelle

·      A10 UEM Flach Winkl

·      A10 UEM Zederhaus  Feichter, Dullner

·      A10 UEM Zederhaus Hub

·      A10 UEM Einhausung Flachau

·      A10 UEM Einhausung Eben

·      A10 UEM Knt. Spittal - Millstättersee

·      Beitrag Lärmschutz Erl (BRD)

·      A12 Stans

·      A12 Vomp - Terfens

·      A12 Einhausung Innsbruck - Amras

·      A21 Knt. Steinhäusl

·      A22 Langenzersdorf

 

Zu Frage 4:

Ø      Welche Prioritäten werden bei der Errichtung künftiger Lärmschutzwände gesetzt?

 

Die Initiierung und Umsetzung von Lärmschutz am Bestand erfolgt derzeit fast ausschließlich durch andere ASFINAG-Projekte, bzw. auf Grund von

·       Übereinkommen (zB: Gemeinsame Erklärung für die Umweltentlastungsmaßnahmen der

     Anrainergemeinden an der A10)

·       Vereinbarungen (zB: Einhausung Amras, LS Erl in der BRD)

·       Fahrstreifenhinzulegungen bzw. –verbreiterungen im Zuge von Generalerneuerungen

·       Im Zuge von UVP-pflichtigen Projekten (z.B.: Anschlussstellen)

 

Die Dringlichkeit von einzelnen Lärmschutzmaßnahmen wird durch eine nachvollziehbare Berechnung der Priorität ermittelt.

 

Zu Frage 5:

Ø      Wie häufig werden die Lärmschutzwände auf allfällige Schäden etc. geprüft, wer führt diese Prüfungen durch, wie hoch sind die Kosten dafür und wer trägt diese Kosten?

 

Die Lärmschutzwände werden vom Streckendienst der Autobahnmeistereien im Zuge der täglichen Kontrollfahrten augenscheinlich auf Schäden geprüft. Zusätzliche Kosten für die Prüfung der Lärmschutzwände fallen daher nicht an.

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

Ø      Wie oft, wo und aus welchen Gründen wurden in den letzten 5 Jahren Lärmschutzwände beschädigt?

Ø      Wie lange dauert es im Schnitt vom Zeitpunkt der Feststellung eines Schadens bis zu dessen Behebung?

Ø      Wer kommt für die Kosten von Schadenbehebungen an Lärmschutzwänden auf?

 

Beschädigungen von Lärmschutzwänden erfolgen in den meisten Fällen im Zuge von Unfällen. Die Behebung der Schäden wird von den zuständigen Autobahnmeistereien umgehend veranlasst. Die Kosten für die Reparatur (inkl. Absicherungsmaßnahmen) werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Falls der Verursacher nicht bekannt ist, trägt diese Kosten die ASFINAG.

 

Zu Frage 9:

Ø      Welche Vorkehrungen gibt es, dass im Zuge von Schneeräumungen Fluchttüren frei und damit im Ernstfall benutzbar bleiben?

 

Die Schnee- und Eisfreihaltung der Fluchttüren und Fluchtwege bei Lärmschutzwänden sowie der Notrufsäulen wird von den Autobahnmeistereien der ASFINAG durchgeführt. Diese Arbeiten werden im Regelfall im Nachgang zur Räumung der Fahrbahnen, Anschlussstellen und Parkplätze durchgeführt.

 

Zu Frage 10:

Ø      Wie häufig kommt es durch Schneeräumungen zu Beschädigungen von Lärmschutzwänden, wann werden diese behoben und wer kommt für diese Kosten auf?

 

Beschädigungen von Lärmschutzwänden im Zuge von Schneeräumungen sind nicht bekannt.

 

Zu Frage 11:

Ø      In welchem Ausmaß gibt es bislang in Österreich Lärmschutzwände mit Photovoltaikanlagen?

 

Im Jahr 2002 wurde im Bereich Gleisdorf entlang der A2 Süd Autobahn eine multifunktionale Solarlärmschutzwand errichtet, welche damals die größte Photovoltaik-Anlage Österreichs war. Die Photovoltaik-Lärmschutzanlage Gleisdorf befindet sich zwischen der Anschlussstelle Gleisdorf Süd (km 157) und der Anschlussstelle Gleisdorf West (km 161) der A2 Süd Autobahn an der Richtungsfahrbahn Graz.

 

Eine weitere kleine Anlage wurde durch ein Energieversorgungsunternehmen dieses Jahr auf einer Lärmschutzwand in Tirol an der A12 aufgesetzt.

 

Zu Frage 12:

Ø      Ist bei der künftigen Errichtung von Lärmschutzwänden geplant, Lärmschutzwände mit Photovoltaikanlagen zu errichten, wenn ja, wo und wann bzw. wenn nein, warum nicht?

 

Von Seiten der ASFINAG wurden in den letzten Jahren im Zuge der Planung von neuen Lärmschutzwänden mit Energieversorgungsunternehmen intensive Gespräche über die Implementierung und Nutzung der Lärmschutzwände mit Photovoltaikelementen geführt. Sowohl bei einem großen Lärmschutzprojekt an der A2 im Wörtherseebereich als auch bei der Lärmschutzwand an der A22 im Bereich der Alten Donau scheiterte die Umsetzung der Lärmschutzwand mit Photovoltaikelementen an dem zu geringen Einspeisetarif. Trotz des großen Engagements der ASFINAG konnte bis dato aufgrund des mangelnden Umsetzungsinteresses der Energieversorgungsunternehmen keine weitere Solarlärmschutzwand errichtet werden.

 

Erst ab einen Einspeistarif ab 0,66 Euro pro kWh ist ein wirtschaftlicher Betrieb von Lärmschutzphotovoltaikanlagen möglich.