344/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.01.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0212-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 295/J-NR/2008

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Harald Vilimsky und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Reorganisation der Strafvollzugsverwaltung - 4“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Das Bundesministerium für Justiz beauftragte die Buchhaltungsagentur des Bundes auf Grund zu Unrecht empfangener Nebengebühren im Bereich der Vollzugsdirektion eine Prüfung durchzuführen.

Zu 3 bis 10:

Die Buchhaltungsagentur übermittelte dem Bundesministerium für Justiz mit Schreiben vom 27. August 2008 ihren Bericht. Dieser lieferte Grundlagen für die ressortinterne Prüfung der Besoldung der Bediensteten der Vollzugsdirektion.

Es ist mir aufgrund der verfassungsrechtlich verankerten Amtsverschwiegenheit verwehrt, diesen Prüfbericht zu veröffentlichen, weil dieser personenbezogene Informationen enthält.

Zu 11:

Derzeit sind keine weiteren Prüfungen geplant.

Zu 12:

Eine Evaluierung der mit 1. Jänner 2007 in Kraft getretenen Organisationsänderung im Bereich der Strafvollzugsverwaltung wurde sowohl vom Nationalrat als auch vom Bundesrat begehrt. Dazu diente unter anderem eine außerordentliche Revision.

Die davon unabhängige Prüfung durch die Buchhaltungsagentur erfolgte lediglich zur Sicherstellung einer rechtmäßigen Besoldung.

Zu 13 bis 15:

Hinsichtlich der Präsidenten der Oberlandesgerichte ergingen insoweit keine besonderen Prüfaufträge. Prüfungen erfolgen jährlich routinemäßig durch die Buchhaltungsagentur im Rahmen des Prüfungsauftrages zur Nachprüfung der Dienststellen des Bundes im eigenen Wirkungsbereich.

Zu 16 bis 18:

Nein. Die Dienstrechtsverfahrens- und Personalstellenverordnung - BMJ 2009, BGBl. II Nr. 292/2008, mit der vorgesehen war, mit Wirkung vom 1. Jänner 2009 jede Justizanstalt als nachgeordnete Dienstbehörde einzurichten, wurde durch die mittlerweile am 16. Dezember 2008 im Bundesgesetzblatt II kundgemachte, mit 1. Jänner 2009 in Kraft getretene neue Dienstrechtsverfahrens- und Personalstellenverordnung-Justiz – DVPV-Justiz, BGBl. II Nr. 471/2008, aufgehoben.

. Jänner 2009

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)