3519/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.12.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.000/0063-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 
 

 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

Wien, am     . Jänner 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Kogler, Freundinnen und Freunde haben am 3. November 2009  unter der Nr. 3548/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verdacht auf Spekulation im Patentamt gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 11:

Ø      Was ist der Grund für die massive Steigerung der Aufwendungen für Finanzanlagen in der Bilanz 2008 von serv.ip?

Ø      Wie hat das Patentamt/serv.ip seine Rücklagen veranlagt?

Ø      Welche Bank bzw. welcher Finanzdienstleister berät das Patentamt serv.ip bei seinen Veranlagungen?

Ø      Wer trägt innerhalb des Patentamts/serv.ip die Verantwortung für Finanzanlagen?

Ø      Wer genehmigt bzw. kontrolliert von Seiten des Ministeriums die Finanzgebarung der Teilrechtsfähigkeit des Patentamtes?

Ø      Welche Risken/Nachschusspflichten schlummern noch in den Rücklagen und Anlagen des Patentamtes/serv.ip?

Ø      Wie ist der derzeitige Bewertungsstand?

Ø      Hat das Ministerium seit der Rechnungshofkritik die Verwendung der in der Teilrechtsfähigkeit akkumulierten Gewinne geregelt, und wenn nicht warum nicht?

      wenn ja, entspricht die Praxis den Vorgaben?

Ø      Was ist im Patentgesetz 1979 § 58a (3) 3 unter „angemessene Rücklagen“ zu verstehen?

Ø      Warum wurden die in der Teilrechtsfähigkeit erzielten Gewinne bei serv.ip belassen und nicht für öffentliche Zwecke verwendet?

Ø      Wie werden Sie mit der Teilrechtsfähigkeit des Patentamtes in Zukunft umgehen, bzw. werden Sie die Teilrechtsfähigkeit auflösen?

 

Der durch die Patentgesetz-Novelle 1992 eingerichtete teilrechtsfähige Bereich des Österreichischen Patentamtes (serv.ip) ist ein wirtschaftlich und rechtlich eigenständiges Unternehmen, das sich und damit auch die Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter/innen selbst erhalten muss. Die Steuerzahler/innen leisten keine Zuschüsse oder Subventionen an serv.ip, die Republik Österreich haftet nicht. Daher ist serv.ip gesetzlich (§ 58a Abs. 4 PatG) und aus Gründen des Vertrauensschutzes für seine Geschäftspartner/innen zu finanziellen Vorsorgen für Haftungsfälle („angemessene Rücklagen“) verpflichtet.

Aus dem einzigen vergleichbaren Haftungsfall (Ende der 90er Jahre), damals gerichtet allerdings gegen den Hoheitsbereich des Patentamtes, ergibt sich das Erfordernis einer Rücklage für serv.ip von zumindest rund 3 Mio. € für nur einen einzigen vergleichbaren Schadensfall; die für serv.ip gesetzlich angeordneten kaufmännischen Grundsätze legen im Hinblick auf jährlich mehr als 110.000 Geschäftsfälle von serv.ip und den zivilrechtlichen Verjährungszeitraum von 3 Jahre, allerdings Rücklagen für zumindest zwei derartige Haftungsfälle nahe.

Der Rechnungshof hat anlässlich seiner Überprüfung im Jahr 1999 (Bericht im Jahr 2001) nicht die Veranlagung dieser Rücklage kritisiert, sondern eine gesetzliche Regelung dahingehend verlangt, dass der diese „angemessenen Rücklagen“ übersteigende Teil der Gewinne an das Budget abzuliefern ist. Dem wurde durch die Patentrechts-Novelle 2004 entsprochen, wie im Übrigen mittlerweile sämtliche Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt wurden.

Die Geschäftsberichte/Bilanzen über den teilrechtsfähigen Bereich werden alljährlich vom Präsidenten des Patentamtes, der seit jeher (1992) als Geschäftsführer von serv.ip fungiert, dem BMVIT und dem BMF (§ 58b Abs. 1 Patentgesetz) vorgelegt und – ohne dass dies gesetzlich angeordnet wäre – auf der Homepage des Patentamtes veröffentlicht.

Serv.ip hat die im Gesetz vorgeschriebenen finanziellen Reserven solide, im Wesentlichen sowohl in „cash“ (entsprechend gebundene und verzinste Banknoten) als auch in Anleihen guter Bonität (Staatsanleihen, Pfandbriefe), letzteres seit 2002 unverändert bei demselben renommierten österreichischen Bankinstitut, unspekulativ und mit dementsprechenden konstanter Werterhaltung angelegt.

Seit Jahren und auch bis zum Stichtag der parlamentarischen Anfrage betrug der finanzielle Vermögensstand (Anlage- und Umlaufvermögen) unverändert insgesamt rd. 5,7 Mio. €.

Bei den Aufwendungen für Finanzanlagen handelt es sich um eine für das Jahr 2008 nach dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip erfolgte – und für das Folgejahr voraussichtlich nicht mehr erforderliche – bilanzielle Berücksichtigung von rein rechnerischen und vorübergehenden Abwertungen des Anlagevermögens, ohne jeglichen tatsächlichen Zahlungsfluss. Was die angefragte Auflösung des teilrechtsfähigen Bereich anlangt, ist eine derartige Maßnahme weder angezeigt noch im Regierungsprogramm vorgesehen. Ein völliger Verzicht auf die Service- und Informationsleistungen des Österreichischen Patentamtes auf dem Gebiet des Innovationsschutzes wäre zum Nachteil des Innovationsstandortes Österreich und insbesondere der heimischen Wirtschaft, die ähnlich fundierte Leistungen dann wesentlich aufwendiger bei anderen Patentämtern nachfragen müsste.