3527/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.12.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Walter Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben am 28. Oktober 2009 unter der Zahl 3525/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Aufenthaltstitel von Studenten der International University“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Bei Vorliegen der Voraussetzungen und eine Aufenthaltsbewilligung für den Aufenthaltszweck „Schüler“ erteilt.
Zu Frage 2:
Die IUV wurde mit Bescheid des Bundesministeriums für Inneres als nichtschulische Bildungseinrichtung zertifiziert. Gemäß § 63 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) erhalten Drittstaatsangehörige eine Aufenthaltsbewilligung für Schüler, wenn sie Schüler einer zertifizierten nichtschulischen Bildungseinrichtung sind. Daher wird bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Aufenthaltsbewilligung für den Aufenthaltszweck „Schüler“ erteilt.
Zu den Fragen 3 bis 4:
Bei der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung für den Aufenthaltszweck „Schüler“ wird geprüft, ob ein Nachweis über den Schulerfolg gegeben ist.