3562/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.01.2010
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

GZ: BKA-353.110/0242-I/4/2009

Wien, am 18. Dezember 2009

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. November 2009 unter der Nr. 3649/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend FerialpraktikantInnen und FerialarbeiterInnen im öffentlichen Dienst gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø   Waren in der Zeit von 2007 bis 2009 in Ihrem Ressort, den angeschlossenen Wirtschafts­betrieben und wenn vorhanden, den ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditio­nen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) Ferialpraktikantlnnen beschäftigt? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?

Ø   Waren in der Zeit von 2007 bis 2009 in Ihrem Ressort, den angeschlossenen Wirtschafts­betrieben und wenn vorhanden, den ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditio­nen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) Ferialarbeiterlnnen be­schäftigt? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?

Ø   Waren in der Zeit von 2007 bis 2009 in Ihrem Ressort, den angeschlossenen Wirtschafts­betrieben und wenn vorhanden, den ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditio­nen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) BerufspraktikantInnen beschäftigt? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?

 

In meinem Ressort waren insgesamt

beschäftigt.

 

Ferialpraktikantinnen und Ferialpraktikanten werden auf Grundlage des Vertragsbe­dienstetengesetzes 1948 beschäftigt. Dieses regelt vertragliche Dienstverhältnisse zum Bund. Es werden diesbezüglich befristete vertragliche Dienstverhältnisse abgeschlossen. Die Entlohnung richtet sich daher nach dem Entlohnungsschema für Vertragsbedienstete, und es besteht Kranken- und Unfallversicherungspflicht nach dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, Pensionsversicherungspflicht nach dem Allgemeinen So­zialversicherungsgesetz und Arbeitslosenversicherungspflicht nach dem Arbeitslosenver­sicherungsgesetz 1977.

Weiters sieht das Vertragsbedienstetengesetz 1948 für Personen, die ihre Vorbildung (Leh­re, mittlere oder höhere Schule, Fachhochschule, Universität) durch eine entsprechen­de praktische Tätigkeit in der Bundesverwaltung ergänzen und vertiefen wollen, den Ab­schluss eines befristeten Ausbildungsverhältnisses (Verwaltungspraktikum) vor, wofür ein monatlicher Ausbildungsbeitrag in der Höhe von 50% des Entgelts eines entsprechend ein­gestuften Vertragsbediensteten der Entlohnungsstufe 1 der Ausbildungsphase gebührt. Die soziale Absicherung erfolgt nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und dem Ar­beitslosenversicherungsgesetz 1977.

Daneben besteht die Möglichkeit der Ablegung eines unentgeltlichen Praktikums.

Durch die Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten in ausgegliederten Gesell­schaften und sonstigen ausgegliederten Bereichen des Bundes wird kein Rechtsverhältnis zum Bund sondern zur jeweiligen ausgegliederten Einrichtung begründet, das dem allge­meinen Arbeitsrecht unterliegt. Diese Bereiche bleiben bei der Beantwortung der Anfrage außer Betracht, weil sie keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramtes bilden.


Zu den Fragen 4 bis 6:

Ø   Beabsichtigen Sie im kommenden Jahr (Sommer 2010) in Ihrem Ressort, den ange­schlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, den ausgegliederten Gesellschaf­ten und zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-An­meldung) Ferialpraktikantlnnen zu beschäftigen? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?

Ø   Beabsichtigen Sie im kommenden Jahr (Sommer 2010) in Ihrem Ressort, den ange­schlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, den ausgegliederten Gesellschaf­ten und zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmel­dung) Ferialarbeiterlnnen zu beschäftigen? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?

Ø   Beabsichtigen Sie im kommenden Jahr (Sommer 2010) in Ihrem Ressort, den ange­schlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, den ausgegliederten Gesellschaf­ten und zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmel­dung) BerufspraktikantInnen zu beschäftigen? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?

 

Auch für Sommer 2010 ist beabsichtigt, jungen Interessentinnen und Interessenten die Mög­lichkeit zu bieten, Erfahrungen im Bundesdienst zu sammeln. Entsprechend der Praxis der Vorjahre wird die Aufnahme zu den oben dargestellten Konditionen erfolgen. Die genaue Zahl der beabsichtigten befristeten Aufnahmen richtet sich nach möglichen Einsatzgebieten, die derzeit noch evaluiert werden. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass dazu noch keine konkreten Angaben erfolgen können.

 

 

Mit freundlichen Grüßen