3562/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.01.2010
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
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GZ: BKA-353.110/0242-I/4/2009 |
Wien, am 18. Dezember 2009 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. November 2009 unter der Nr. 3649/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend FerialpraktikantInnen und FerialarbeiterInnen im öffentlichen Dienst gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ø Waren in der Zeit von 2007 bis 2009 in Ihrem Ressort, den angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, den ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) Ferialpraktikantlnnen beschäftigt? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?
Ø Waren in der Zeit von 2007 bis 2009 in Ihrem Ressort, den angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, den ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) Ferialarbeiterlnnen beschäftigt? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?
Ø Waren in der Zeit von 2007 bis 2009 in Ihrem Ressort, den angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, den ausgegliederten Gesellschaften zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) BerufspraktikantInnen beschäftigt? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?
In meinem Ressort waren insgesamt
beschäftigt.
Ferialpraktikantinnen und Ferialpraktikanten werden auf Grundlage des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 beschäftigt. Dieses regelt vertragliche Dienstverhältnisse zum Bund. Es werden diesbezüglich befristete vertragliche Dienstverhältnisse abgeschlossen. Die Entlohnung richtet sich daher nach dem Entlohnungsschema für Vertragsbedienstete, und es besteht Kranken- und Unfallversicherungspflicht nach dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, Pensionsversicherungspflicht nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und Arbeitslosenversicherungspflicht nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977.
Weiters sieht das Vertragsbedienstetengesetz 1948 für Personen, die ihre Vorbildung (Lehre, mittlere oder höhere Schule, Fachhochschule, Universität) durch eine entsprechende praktische Tätigkeit in der Bundesverwaltung ergänzen und vertiefen wollen, den Abschluss eines befristeten Ausbildungsverhältnisses (Verwaltungspraktikum) vor, wofür ein monatlicher Ausbildungsbeitrag in der Höhe von 50% des Entgelts eines entsprechend eingestuften Vertragsbediensteten der Entlohnungsstufe 1 der Ausbildungsphase gebührt. Die soziale Absicherung erfolgt nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977.
Daneben besteht die Möglichkeit der Ablegung eines unentgeltlichen Praktikums.
Durch die Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten in ausgegliederten Gesellschaften und sonstigen ausgegliederten Bereichen des Bundes wird kein Rechtsverhältnis zum Bund sondern zur jeweiligen ausgegliederten Einrichtung begründet, das dem allgemeinen Arbeitsrecht unterliegt. Diese Bereiche bleiben bei der Beantwortung der Anfrage außer Betracht, weil sie keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramtes bilden.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Ø Beabsichtigen Sie im kommenden Jahr (Sommer 2010) in Ihrem Ressort, den angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, den ausgegliederten Gesellschaften und zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) Ferialpraktikantlnnen zu beschäftigen? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?
Ø Beabsichtigen Sie im kommenden Jahr (Sommer 2010) in Ihrem Ressort, den angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, den ausgegliederten Gesellschaften und zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) Ferialarbeiterlnnen zu beschäftigen? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?
Ø Beabsichtigen Sie im kommenden Jahr (Sommer 2010) in Ihrem Ressort, den angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben und wenn vorhanden, den ausgegliederten Gesellschaften und zu welchen Konditionen (im Hinblick auf Dauer und Entlohnung, sowie SV-Anmeldung) BerufspraktikantInnen zu beschäftigen? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?
Auch für Sommer 2010 ist beabsichtigt, jungen Interessentinnen und Interessenten die Möglichkeit zu bieten, Erfahrungen im Bundesdienst zu sammeln. Entsprechend der Praxis der Vorjahre wird die Aufnahme zu den oben dargestellten Konditionen erfolgen. Die genaue Zahl der beabsichtigten befristeten Aufnahmen richtet sich nach möglichen Einsatzgebieten, die derzeit noch evaluiert werden. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass dazu noch keine konkreten Angaben erfolgen können.
Mit freundlichen Grüßen