358/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.01.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Jänner 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0163-I/4/2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage vom 27. November 2008, Nr. 316/J, der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend wird festgehalten, dass nicht das Bundesministerium für Finanzen sondern das Bundesministerium für Landesverteidigung die Verträge mit der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH. abgeschlossen hat, weshalb es nicht möglich ist, die konkreten Fragen vollständig zu beantworten, wofür um Verständnis ersucht wird.
Eine konkrete Beantwortung ist auch deshalb nicht möglich, weil entgegen den Bestimmungen des Art. 51 B-VG und insbesondere der §§ 43 und 45 des Bundeshaushaltsgesetzes sowie den Durchführungsbestimmungen zu den jährlichen Bundesfinanzgesetzen weder die Finanzprokuratur noch das Bundesministerium für Finanzen in der Angelegenheit mitbefasst wurden.
Zu dieser Vorgangsweise des Bundesministeriums für Landesverteidigung bemerkt der Rechnungshof in seinem Jahresprüfbericht 2007/2008 (Reihe Bund 2008/13) auf Seite 82:
„Die Finanzprokuratur und der Bundesminister für Finanzen waren weder in die Verhandlungen noch in den Vergleichsabschluss eingebunden, obwohl dies im Sinne der haushaltsrechtlichen Bestimmungen geboten gewesen wäre.“
Zu 1.– 4:
Es liegen keine Informationen über eine mögliche Reduzierung der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH. vor.
Zu 5.:
Bis jetzt hat weder das Bundesministerium für Landesverteidigung diesbezüglich das Bundesministerium für Finanzen informiert noch liegen mir entsprechende Medienberichte vor.
Zu 6.-23.:
Wie schon einleitend erwähnt, ist dem Bundesministerium für Finanzen nichts über eine Reduzierung oder Auflösung der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH. bekannt.
Vertragspartner hinsichtlich der Eurofighterkaufverträge V1 (Flugzeuge) und V2 (Ausrüstung, Logistik, Simulation) sowie der In Service Support (ISS)‑Verträge ist das Bundesministerium für Landesverteidigung.
Darüber hinaus hat die Republik Österreich in den Eurofighter–Kaufverträgen – wie berichtet wird – sich ihre Rechtsposition durch eine Haftungserklärung (Patronatserklärung) des EADS Konzerns absichern lassen.
Aufgrund des derzeitigen Informationsstandes ist aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen keine Veranlassung für rechtliche Prüfungen gegeben.
Mit freundlichen Grüßen