3638/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.01.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
 

 

 


S91143/440-PMVD/2009                                                                                        12. Jänner 2010

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. November 2009 unter der Nr. 3679/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "keine Behandlung von Versicherten der WGKK durch Heereskrankenanstalten" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Die Rahmenvereinbarungen über die ambulante und stationäre Anstaltspflege von An­spruchsberechtigten, in denen im Wesentlichen Behandlungsübernahme, Gesamtlimitierung und Honorarhöhe für Leistungen geregelt sind, wurden im März 2002 zwischen dem Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger und dem (damaligen) Bundesministerium für Landesverteidigung abgeschlossen und im September 2008 durch Zusatzvereinbarungen ergänzt.


Zu 6 bis 13 und 16 bis 21:

Ungeachtet der Rahmenverträge und der darin vereinbarten Abrechnungsmodalität mittels Sammellisten fordert die Wiener Gebietskrankenkasse eine elektronische Abrechnung, die selbst nach intensiven Bemühungen innerhalb meines Ressorts nicht realisierbar ist, da die Datensätze für die bestehenden Sondervereinbarungen keine Identifikation am zivilen Abrechnungssystem zulassen. Dementsprechend wurden die erbrachten Leistungen für Versicherungsnehmer der Wiener Gebietskrankenkasse noch keiner vertragskonformen Honorierung zugeführt, obwohl sowohl die anderen Gebietskrankenkassen als auch die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter die vertragskonforme Abrechung mittels Sammellisten weiterhin anstandslos durchführen. Bis zur Klärung dieser Problematik werden Personen, die bei der Wiener Gebietskrankenkasse versichert sind, derzeit nicht mehr in Behandlung übernommen und – wie an sich vorgesehen – in Einrichtungen des zivilen Gesundheitswesens behandelt. Jedenfalls kann eine Behandlungspflicht genannter Personengruppe in Krankenanstalten des Österreichischen Bundesheeres weder aus den gesetzlichen Bestimmungen noch aus den bestehenden Rahmenverträgen abgeleitet werden. Ungeachtet dessen wurden die betroffenen Dienststellen angewiesen, dass bereits in Behandlung übernommene Patienten der Wiener Gebietskrankenkasse ihre begonnene Behandlung fortsetzen können.

Zu 14:

Dem genannten Bediensteten obliegt die operative Zuständigkeit im Kommando Einsatzunterstützung für Angelegenheiten im Zusammenhang mit militärischen Krankenanstalten.

Zu 15:

Mit Stichtag 16. November 2009 sind 36 Bedienstete mit einem Versicherungsverhältnis zur Wiener Gebietskrankenkasse in Krankenanstalten des Österreichischen Bundesheeres beschäftigt.