3644/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.01.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen
haben am 12. November
2009 unter der Zl. 3651/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „FerialpraktikantInnen und
FerialarbeiterInnen im
öffentlichen Dienst“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Das
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
(BMeiA) hat im
Jahr 2001 die
Möglichkeit geschaffen, Studentinnen und Studenten, sowie Absolventinnen
und Absolventen von Hoch- und Fachhochschulen, die Berufserfahrung im
auswärtigen
Dienst sammeln wollen, kurzfristig als
Volontärinnen und Volontäre an den Botschaften,
Vertretungen bei den Internationalen
Organisationen und Kulturforen zu beschäftigen.
Im Zeitraum
01.01.2007 bis 31.10.2009 waren insgesamt 665 Personen an den
österreichischen Vertretungen im Ausland unentgeltlich tätig. Sie
wurden gemäß
Art. 41 der Wiener Diplomatenkonvention nach den jeweiligen Bestimmungen des
Empfangsstaates beschäftigt.
In
der ADA (Austrian Development Agency) waren im o.a. Zeitraum 48
Volontärinnen und
Volontäre in der Zentrale sowie 32 Volontärinnen und Volontäre
in den Auslandsbüros der
ADA tätig.
Zu Frage 3:
Verwaltungspraktikantinnen
und -praktikanten sind zwar im rechtlichen Sinn keine
„Berufspraktikantinnen und –praktikanten“,
in der Zeit vom 01.01.2007 bis 31.10.2009 waren
aber 128 Maturantinnen und Maturanten sowie Absolventinnen und
Absolventen von Hoch-
bzw. Fachhochschulen als
Verwaltungspraktikantinnen und -praktikanten in der Zentrale des
BMeiA beschäftigt. Die Beschäftigungsverhältnisse wurden
auf Grundlage des
Vertragsbedienstetengesetzes geschlossen.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Das
BMeiA ist bestrebt, auch in den kommenden Jahren nach Maßgabe der
budgetären und
organisatorischen
Gegebenheiten jungen Menschen die Möglichkeit einer Tätigkeit in der
Zentrale und an den Vertretungen im Ausland einzuräumen.