3644/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.01.2010
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen
haben am 12. November 2009 unter der Zl. 3651/J-NR/2009 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „FerialpraktikantInnen und FerialarbeiterInnen im
öffentlichen Dienst“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) hat im
Jahr 2001 die Möglichkeit geschaffen, Studentinnen und Studenten, sowie Absolventinnen
und Absolventen von Hoch- und Fachhochschulen, die Berufserfahrung im auswärtigen
Dienst sammeln wollen, kurzfristig als Volontärinnen und Volontäre an den Botschaften,
Vertretungen bei den Internationalen Organisationen und Kulturforen zu beschäftigen.

Im Zeitraum 01.01.2007 bis 31.10.2009 waren insgesamt 665 Personen an den
österreichischen Vertretungen im Ausland unentgeltlich tätig. Sie wurden gemäß
Art. 41 der Wiener Diplomatenkonvention nach den jeweiligen Bestimmungen des
Empfangsstaates beschäftigt.


In der ADA (Austrian Development Agency) waren im o.a. Zeitraum 48 Volontärinnen und
Volontäre in der Zentrale sowie 32 Volontärinnen und Volontäre in den Auslandsbüros der
ADA tätig.

Zu Frage 3:

Verwaltungspraktikantinnen und -praktikanten sind zwar im rechtlichen Sinn keine
„Berufspraktikantinnen und –praktikanten“, in der Zeit vom 01.01.2007 bis 31.10.2009 waren
aber 128 Maturantinnen und Maturanten sowie Absolventinnen und Absolventen von Hoch-
bzw. Fachhochschulen als Verwaltungspraktikantinnen und -praktikanten in der Zentrale des
BMeiA beschäftigt. Die Beschäftigungsverhältnisse wurden auf Grundlage des
Vertragsbedienstetengesetzes geschlossen.

Zu den Fragen 4 bis 6:

Das BMeiA ist bestrebt, auch in den kommenden Jahren nach Maßgabe der budgetären und
organisatorischen Gegebenheiten jungen Menschen die Möglichkeit einer Tätigkeit in der
Zentrale und an den Vertretungen im Ausland einzuräumen.