3650/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.01.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0412-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 11. Jänner 2010

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3915/J-NR/2009 betreffend die Anbietung und Ablieferung des Druckwerks „Der Olympe“ an die Österreichische Nationalbibliothek, die die Abg. Mag. Josef Auer, Kolleginnen und Kollegen am 10. Dezember 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Eine Anbietung der Druckschrift „Der Olympe“ erfolgte nicht. Nach Einschätzung der Österreichischen Nationalbibliothek (ÖNB) unterliegt eine solche Druckschrift, sofern sie in einem Massenvervielfältigungsverfahren hergestellt und einen potenziell größeren Personenkreis gerichtet ist, der Ablieferungspflicht. Als empfangsberechtigte Stelle muss die ÖNB vom betreffenden Druckwerk Kenntnis haben, um ihren Anspruch auf Ablieferung konkretisieren und erfolgreich durchsetzen zu können.

 

Zu Frage 2:

Es befindet sich keine Ausgabe des Druckwerks im Bestand der ÖNB.

 

Zu Frage 3:

Angenommen wird, dass die akademische Burschenschaft „Olympia“ Medieninhaberin des Druckwerks „Der Olympe“ ist. Entsprechend dem Vereinssitz würde der Bundespolizeidirektion Wien die Durchführung des Verwaltungsverfahrens obliegen. Da der ÖNB besagte Druckschrift nicht vorliegt, kann dazu keine sichere Aussage getroffen werden.


Zu Frage 4:

Nein. In diesem Zusammenhang darf auf den Kommentar zum Mediengesetz verwiesen werden (Berka/Höhne/Noll/Polley: Mediengesetz/Praxiskommentar, 2. Auflage, Lexis Nexis ARD, Orac, Wien 2005): „Die Bestimmung ist weitgehend totes Recht, weil die empfangsbedürftigen Stellen zunächst vom betreffenden Druckwerk Kenntnis haben müssten, um Ihren Anspruch auf Ablieferung (§ 43 Abs. 1 Zi 1) oder Anbietung (§ 43 Abs.1 Zi 2) zu konkretisieren. Da die einzelnen Bibliotheken aber nicht über das Personal verfügen, die insgesamt in Österreich verlegten bzw. erschienen Druckwerke zu überblicken, beschränkt sich die Durchsetzung ihre Ablieferungs- und Anbietungsanspruches auf (zufällige) Einzelfälle.“

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.