3653/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.01.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0270-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3655/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Mag. Hubert Kuzdas und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „FerialpraktikantInnen und FerialarbeiterInnen im öffentlichen Dienst“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6:

Im Hinblick auf die zum Großteil sensiblen Tätigkeitsbereiche in den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizanstalten sind im Justizressort weder Ferialpraktikant/innen noch Ferialarbeiter/innen beschäftigt. Es ist auch nicht beabsichtigt, in den kommenden Jahren Ferialpraktikant/innen oder Ferialarbeiter/innen aufzunehmen.


Die Aufnahme von Berufspraktikanten ist im Bereich der Justiz gesetzlich nicht vorgesehen.

Verwaltungspraktikanten gemäß § 36a bis d VBG werden im Justizressort beschäftigt. Gemäß § 36 Abs. 2 VBG endet das Verwaltungspraktikum spätestens nach einer Gesamtdauer von zwölf Monaten. Als einer Ferialpraxis bzw. Ferialarbeit ähnlich könnten allenfalls Verwaltungspraktiken mit einer Beschäftigungsdauer von bis zu drei Monaten angesehen werden.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Zahl der Verwaltungspraktikanten mit einer Beschäftigung von maximal drei Monaten:

Jahr 2007

3

Jahr 2008

3

Jahr 2009

9

 

 

Dezember 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)