3657/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.01.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/1375-I/1/b/2009

Wien, am       . Jänner 2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Kuzdas, Genossinnen und Genossen haben am                 12. November 2009 unter der Zahl 3654/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „FerialpraktikantInnen und FerialarbeiterInnen im öffentlichen Dienst“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Im Hinblick auf eine durch die dienstrechtlichen Bestimmungen nicht getroffene Differenzierung zwischen den Begriffen „Ferialpraktikant(-in)“ einerseits sowie „Ferialarbeiter(-in)“ andererseits, erlaube ich mir die Anfragepunkte 1, 2, 3 und 6 auf alle „Ferialbediensteten“ mit einer Beschäftigungsdauer von maximal 3 Monaten zusammenzufassen.


 

Zu den Fragen 1 bis 3 und 6:

Im Jahr 2007 wurden 72 „Ferialbedienstete“ (41 aufgrund dienstvertraglicher Einstellung nach dem Vertragbedienstetengesetz 1948,  23 Verwaltungspraktikanten(-innen), 8 Volontäre) beschäftigt.

 

Im Jahr 2008 wurden 100 „Ferialbedienstete“ (46 aufgrund dienstvertraglicher Einstellung nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948,  41 Verwaltungspraktikanten(-innen), 13 Volontäre) beschäftigt.

 

Im Jahr 2009 wurden 9 „Ferialbedienstete“ (1 Verwaltungspraktikant, 8 Volontäre) beschäftigt.

 

Der Begriff des „Berufspraktikanten“ bezieht sich auf den Erwerb von Praxiszeiten nach dem Fachhochschul-Studiengesetz, wobei die Anzahl der Berufspraktikanten(-innen) - je nach Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses - in der jeweils genannten Zahl der „Ferialbediensteten“ aufgeht.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Auch für (Sommer) 2010 werden derzeit die Rahmenbedingungen geprüft, inwieweit jungen Interessentinnen und Interessenten die Möglichkeit geboten werden kann, Erfahrungen im Bundesdienst zu sammeln. Entsprechend der Praxis der Vorjahre werden allfällige Aufnahmen zu den oben dargestellten Konditionen erfolgen. Die genaue Zahl der beabsichtigten befristeten Aufnahmen richtet sich nach den budgetären Vorgaben, der allgemeinen Personalentwicklung in meinem Ressortbereich, aber auch möglichen Einsatzgebieten, die noch einer Evaluierung bedürfen.